Entwurf der Leitlinie zur Bürgerbeteiligung
Ideensammlung zur Leitlinie Bürgerbeteiligung
Thema | Verwaltung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 01.10.15 bis 16.11.15 |
Zielgruppe | Stuttgarterinnen und Stuttgarter |
Eine Leitlinie für die Bürgerbeteiligung in Stuttgart
Menschen an öffentlichen Projekten zu beteiligen, ist kein neuer Trend. Die Landeshauptstadt Stuttgart praktiziert das seit vielen Jahren - ob beim Bürgerhaushalt, in Bürgerversammlungen, bei Veranstaltungen zu Stadtplanungsprojekten, mittels der "Gelben Karte" oder seit über 20 Jahren bei der Jugendbeteiligung. Zahlreiche Vorhaben werden unter Beteiligung der Einwohnerschaft durchgeführt. Was bisher jedoch noch fehlt, ist eine Leitlinie, die einheitlich die Standards und das Vorgehen bei Beteiligungsverfahren regelt.Die Stadtverwaltung hat den Entwurf der "Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" erarbeitet. Mit der Leitlinie sollen die bereits bestehenden Beteiligungsverfahren ergänzt und zusammengeführt werden. Außerdem geht es darum, alltagstaugliche Vorgaben und Standards für künftige Beteiligungsprozesse zu definieren und der Beteiligungskultur in Stuttgart einen hohen Stellenwert zuzuordnen. So erhalten Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung einen verbindlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen, an dem sie sich orientieren und wodurch sie aktiv auf das kommunale Geschehen Einfluss nehmen können.
Dabei kann Bürgerbeteiligung auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. So können interessierte Bürger ihre Meinung zum Beispiel bei Terminen vor Ort oder online äußern. Außerdem gibt es auch Unterschiede in der Form der Bürgerbeteiligung. Diese kann formell, also gesetzlich vorgeschrieben, oder informell, also auf freiwilliger Basis, sein. Weitere Informationen hierzu können Sie in "Was ist Bürgerbeteiligung?" unter dem Hauptmenü-Reiter "Mitmachen" hier auf dem Portal nachlesen.
Überarbeitete Leitlinie für Bürgerbeteiligung im Gemeinderat eingebracht
Die Stadtverwaltung hat Ende Juli 2016 einen überarbeiteten Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. Ein erster Entwurf war im Jahr 2015 erarbeitet und anschließend von Bürgern und Experten online und in mehreren Veranstaltungen diskutiert worden. Mit der Leitlinie für Bürgerbeteiligung soll eine verbindliche Grundlage für die sogenannte informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart geschaffen werden.Hier auf dem Portal und in Veranstaltungen hatten die Bürger Gelegenheit zu kommentieren, wie sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. Darüber hinaus wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.
Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:
• Antragsrecht für Bezirksbeirat
• Antragsrecht für Jugendrat
• Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt
Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und voraussichtlich im Herbst 2016 beschließen kann.
Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.
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Diskutieren Sie mit uns über die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung
Die Stadt Stuttgart hat nun den Entwurf einer Leitlinie zur Bürgerbeteiligung herausgebracht. Die Stadtverwaltung wollte erfahren, wie Sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. In diesem Forum konnten Sie, den Entwurf der Leitlinie zu kommentieren und darüber beziehungsweise über das Thema Bürgerbeteiligung miteinander und mit uns diskutieren.
Wie stehen Sie zum Thema Bürgerbeteiligung und wie denken Sie über den Entwurf der Leitlinie?
Es ist gut, dass die Landeshauptstadt Stuttgart nun dem Beispiel anderer Kommunen im Land folgt und beabsichtigt ihre Bürgerbeteiligungsverfahren in einem transparenten Verfahren institutionalisieren. Außerdem fällt positiv auf, dass ...
WeiterLeider ist hier die Chance vertan, dass sich kleinräumig die Menschen um ihr Umfeld kümmern und im vorhandenen Gestaltungsrahmen mitreden. Das unfassbar hohe Quorum, mit dem sich jede Initiative erst einmal beschäftigen muss, lässt Engagement ...
WeiterDie Absicht, Bürgerbeteiligung festzuschreiben und Regeln aufzustellen ist zu begrüßen. Aber der Entwurf bleibt in wichtigen Teilen hinter der bereits praktizierten Beteiligung zurück.
Für eine Regelung der Bürgerbeteiligung wäre es ...
1. Der Beteiligungsbegriff der „Leitlinie“ greift viel zu kurz: Er bezieht sich ausschließlich auf Entscheidungsprozesse der Organe „Gemeinderat“ und „Oberbürgermeister“, nicht jedoch auf das Leben in der Stadt. Als Beispiel mögen die ...
WeiterVorerst wird das nichts mit der Bürgerbeteiligung, weil das Vertrauen nicht da ist. Weder der Oberbürgermeister noch der Gemeinderat ist bereit Bürgerbeteiligung zuzulassen. In diesem Jahr wurden zwei Bürgerbegehren (mit jeweils über 20.000 ...
WeiterVon Bürgern getroffene Entscheidungen müssen bindend sein, denn sonst kann man sich den ganzen Aufwand und die Kosten sparen.
Bei Bürgerbeteiligungsverfahren darf es keine Einschränkungen geben und jeder der daran Interesse hat, muß ...
zum aktuellen Entwurf der Leitlinien für Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart erlauben wir uns als Fachverband zum Themenkreis der Bürgerbeteiligung einige Hinweise und Vorschläge:
Auf Seite 9 des Entwurfs heißt es: ...
Ergänzender Punkt zu meinem Beitrag:
3.9 Im Gegensatz zu vielen anderen Städten werden von den Parteien Bürgersprechstunden, Diskussionsforen, Bürgerbrief, inhaltliche Kommunikation über Aushangkästen sehr sparsam angeboten. Dies insbes. ...
1. Lt. Leitlinie sollen bei der zentralen Koordinierungsstelle folgende Gremien zu Anregungen berechtigt sein. 1. Bürger (2500 Unterschriften) 2. OB 3. Verwaltung 4. Gemeinderat.
Es fehlt das Antragsrecht des Bezirksbeirats bei Angelegenheiten des ...
Liebe Stadt Stuttgart, ist es nicht üblich, dass auch die Leitlinien zu einer gelingende Bürgerbeteiligung zusammen mit den Bürgern einer Stadt zusammen hergestellt wird? Gab es einen solchen Prozess im Vorfeld? Welche Lenkungsgruppe hat den ...
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Landeshauptstadt gibt sich Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung
Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 06. April 2017, die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung einstimmig beschlossen. Sie regelt den gesamten Themenbereich der informellen Bürgerbeteiligung, von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Eine Vorhabenliste informiert die Bürgerinnen und Bürger zukünftig transparent über Projekte der Stadtverwaltung.Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur "Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" gibt sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen verbindlichen und transparenten Rahmen zur Bürgerbeteiligung. Dazu sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn: "Dies ist ein wichtiger Schritt, der das politische Geschehen in Stuttgart verändert und unsere repräsentative Demokratie reicher macht. Denn: Die Verwaltung und der Gemeinderat profitieren, wenn die Bürger als Experten des Alltags rechtzeitig ihre Meinung einbringen können. Und die Bürger sehen jetzt seht deutlich, wie das Spielfeld der Stadtpolitik ist und wer Entscheidungen trifft. Wenn die Entscheidung des Rates eine andere ist, als die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagene, dann ist der Rat begründungspflichtig."
Die Leitlinie tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie führt einige Neuerungen ein, beispielsweise die sogenannte Vorhabenliste, die hier auf dem städtischen Beteiligungsportal zu finden sein wird. Hier können sich die Stuttgarter künftig über alle städtischen Projekte und die dabei bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Weiterhin haben alle Bürger ab Oktober die Möglichkeit, selbst eine Bürgerbeteiligung anzuregen oder sich in einem neuen Gremium zu engagieren: dem Beteiligungsbeirat. Er wird zukünftig die Verwaltung bei der konkreten Gestaltung von Beteiligungsverfahren beraten. Das öffentliche Besetzungsverfahren zum Beteiligungsbeirat soll noch vor der Sommerpause durchgeführt werden.
Zusammenfassung der Online-Beteiligung
Der Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde am 1. Oktober 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel dazu wurden hier auf dem Beteiligungsportal Stuttgart - meine Stadt sowohl eine Online-Diskussion als auch eine kurze Befragung veröffentlicht. Diese Online-Beteiligung ermöglichte es allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern, der Stadtverwaltung eine erste Rückmeldung zum Leitlinienentwurf zu geben.An der Online-Diskussion beteiligten sich zwischen dem 1. und 16. November 2015 insgesamt zehn Nutzer mit 18 Beiträgen. Bei der Online-Umfrage wurden 17 Stimmen abgegeben.
Häufig hinterfragt wurde die Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten, die an die Regelungen der ab dem 1. Dezember gültigen Gemeindeordnung angelehnt wurde. Darüber hinaus thematisierten mehrere Teilnehmer auch das Quorum von 2.500 Unterschriften (ebenfalls so in der Gemeindeordnung geregelt), das sie für nicht realisierbar einschätzen. Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, die Rolle und Zuständigkeiten des Bezirksbeirats sollen deutlicher betont und transparenter dargestellt werden.
Einige Nutzer haben ihre Unzufriedenheit mit dem Verfahren zum Bürgerhaushalt zum Ausdruck gebracht. Diese Anmerkungen sollen in die Evaluationsgruppe "Bürgerhaushalt" weiter diskutiert werden.
Darüber hinaus hatten Bürgerinnen und Bürger in einer Veranstaltung vor Ort, die Gelegenheit mitzudiskutieren. Zudem wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.
Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:
- Antragsrecht für Bezirksbeirat
- Antragsrecht für Jugendrat
- Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt
Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und sie dann beschließen kann.
Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.
Links & Downloads zum Leitfaden Bürgerbeteiligung
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Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Fax: 0711 216 60379
E-Mail: christine.eisele@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart