Einwohnerversammlung Stuttgart-Süd 2023
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | 27.03.2023 bis 15.05.2023 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Süd |
Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd
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Sofortiger Stopp Abverkauf Eiernest
Die Stadt hat zu wenig sozialen Wohnraum, verkauft aber für einen Spottpreis ihre Häuser im Eiernest.
Ich finde das passt nicht zusammen und bin der Meinung, der Abverkauf sollte gestoppt werden und die restlichen Häuschen sollten bei der SWSG verbleiben und unter sozialen Kriterien vermietet werden.
Moderationsteam
Antwort der Verwaltung zu Frage Nr. 24
Grundlage, dass die Häuser im Eiernest verkauft werden, ist der Gemeinderatsbeschluss vom 02.04.2004 (GRDrs 262/2004).
Der Verkauf der Häuser im Eiernest erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert. Dieser wird vom Stadtmessungsamt der Stadt Stuttgart ermittelt. Eine Verbilligung auf den Kaufpreis wird grundsätzlich nicht gewährt.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Häuser im Eiernest im Erbbaurecht an die SWSG vergeben sind. Eigentümerin der dazugehörenden Gebäudegrundstücke ist die Stadt Stuttgart. Bei den Häusern handelt sich um alte denkmalgeschützte Häuser mit hohem Sanierungsbedarf. Insofern spiegelt der Verkehrswert vorrangig den Grundstückswert wider.
Zu einem Verkauf kommt es entweder, wenn ein Mieter (oder naher Angehöriger) Interesse am Kauf hat, oder wenn der Mieter auszieht. In beiden Fällen gilt eine auf 10 Jahre befristete Spekulationsklausel. Das heißt, die Stadt Stuttgart hat ein Wiederkaufsrecht zu dem Verkehrswert, den das betreffende Haus inkl. Grundstück zum Zeitpunkt der Ausübung hat.
Bei einem Mieterkauf besteht das Mietverhältnis grundsätzlich weiter. Der Käufer (neuer Vermieter) ist - sofern es sich nicht um den Mieter selbst handelt - verpflichtet, auf ordentliche Kündigungsmöglichkeiten und Luxusmodernisierungen zu verzichten. Mieterhöhungen sind auf den Mittelwert des Mietspiegels begrenzt.
Erfolgt ein Verkauf nach Auszug des Mieters, so findet die Käuferauswahl anhand sozialer Kriterien statt. Diese lehnen sich an die Kriterien des Stuttgarter Eigentumsprogramms (SEP) an. Das heißt, bei den Käufern handelt es sich um junge Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die bestimmte Eigentumsvoraussetzungen zu erfüllen haben, und die vertraglich und dinglich zur Eigennutzung der Häuser verpflichtet werden. Diese Familien erhalten so eine Möglichkeit, Wohnungseigentum zu erwerben.
12.05.23, 13:59 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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