Die Martinkirche im Ortskern im Stadtbezirk Möhringen. Foto: Stadt Stuttgart
Stuttgart-Möhringen

Bebauungsplan Ortskern Martinkirche

Erhalt des historischen Ortskerns

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: seit 19.05.2015
vsl. Umsetzung: 2023
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner aus Möhringen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
noch nicht geöffnet

Mehr Rücksicht für den historischen Ortskern

Das Plangebiet befindet sich im historischen Ortskern Möhringens und umfasst die Baublöcke um die Martinskirche einschließlich dieser. Als Keimzelle der Siedlungsentwicklung Möhringens handelt es bei dem Plangebiet um einen stadtgeschichtlich und städtebaulich bedeutsamen Bereich. Der Charakter des historischen Ortskerns soll grundsätzlich erhalten bzw. allenfalls behutsam und unter Beachtung der historischen Bezüge fortentwickelt werden.
 
In diesem Zusammenhang sollen auch weitere Vorhaben, die in ihrer Dimensionierung, Kubatur und/oder ihren sonstigen wesentlichen Gestaltungsmerkmalen unzureichend auf den städtebaulichen Kontext Rücksicht nehmen, verhindert werden. Bislang sind zumindest im unmittelbaren Umfeld der Martinskirche nur sehr vereinzelt Gebäude vorhanden, die gestalterisch im oben verstandenen Sinne aus dem Rahmen fallen. Da zu befürchten ist, dass zukünftig weitere Gebäude, welche auf den städtebaulichen Kontext unzureichend Rücksicht nehmen, hinzukommen und dies nicht mit dem bestehenden Planungsrecht verhindert werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Mit dem Bebauungsplan soll zugleich das bislang bestehende und inhaltlich an vielen Stellen überholte Planungsrecht im Umfeld der Martinskirche angepasst werden. Die bislang geltenden Bebauungspläne aus den Jahren 1845 und 1944 setzen als einfache Bebauungspläne lediglich Baulinien fest. Der Verlauf der festgesetzten Baulinien entspricht stellenweise noch alten Verkehrsplanungen, welche in dieser Form nie realisiert worden sind und nicht mehr realisiert werden sollen, und weicht dementsprechend erheblich von der heutigen städtebaulichen Situation ab.
 
Phase 3

Weitere Bürgerbeteiligung

Termine noch offen

Über weitere Beteiligungen infomieren wir Sie hier auf dem Portal, sobald Termine oder Zeiträume feststehen.

Phase 2

Erörterungstermin

11.06.2015

Die Öffentlichkeit wurde am 11. Juni 2015 um 18 Uhr im Bezirksrathaus Möhringen in Maierstraße 1 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.

Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

29.05.2015 bis 29.06.2015

Im Rahmen der frühzeitigen  Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 29. Mai bis 29. Juni 2015 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Möhringen zur Einsicht bereit gehalten.

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Abteilung Stadtentwicklung
Telefon: (0711) 216-81024
 
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart​

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​