Stuttgart-Zuffenhausen
Erweiterung der Neuwirtshausschule
Einrichtung einer Ganztagsschule
Thema | Bildung |
---|---|
Zeitraum | vsl. Umsetzung: bis Ende 2020 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner von Zuffenhausen |
beendet
Ausbau der Neuwirtshausschule zur Ganztagesschule
Um den stetig wachsenden Bedarf an ganztägiger Betreuung von Grundschulkindern zu decken und die Koppelung von Pädagogik und Betreuung optimal zu gewährleisten, hat der Gemeinderat 2011 den sukzessiven Ausbau von Ganztagsgrundschulen in Stuttgart bis 2020 beschlossen. Gleichzeitig ist nach vorliegender Beschlusslage vorgesehen, in den nächsten Jahren alle anderen Betreuungsarten für Grundschulkinder von der Ganztagsgrundschule abzulösen. In absehbarer Zeit wird es daher nur noch die gesetzliche Ganztagsgrundschule (bis 15 Uhr oder 16 Uhr mit hinzu buchbaren Angeboten der Früh-, Spät- und Ferienbetreuung) und die Halbtagsgrundschule mit einer Betreuung bis 14 Uhr geben.
Maßnahmen an der Neuwirtshausschule
Räume im Dachgeschoss können als Freizeit- und Fachräume umgenutzt werden. Ergänzung der Ausstattung und bauliche Maßnahmen für Essensbereich im Bestandsgebäude sind erforderlich.
Beteiligungsmaßnahmen
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist als Schulträger zur Bereitstellung schulischer Infrastruktur verpflichtet. Das Schulverwaltungsamt als zuständiges Fachamt setzt deshalb bildungspolitische Vorgaben des Landes und des Gemeinderats an rund 160 Schulen um. Dabei steht die zukunftsorientierte Weiterentwicklung im Fokus. Ziel ist eine Verbesserung des städtischen Bildungsangebots und eine bedarfsgerechte Planung und Weiterentwicklung der Bildungsinstitution Schule.
Das Schulverwaltungsamt bindet bei diesen Vorhaben grundsätzlich die Vertreter der Schulgemeinden (Schulleitungen, Lehrer Kollegium, Elternvertreter sowie gegebenenfalls Schülervertreter) als Verantwortliche vor Ort und Nutzer der Schulgebäude in den Gestaltungs- und Planungsprozess mit ein. Zudem wird der Stadtbezirk über den Bezirksbeirat im Rahmen der politischen Beschlussfassung beteiligt.
Das Schulverwaltungsamt bindet bei diesen Vorhaben grundsätzlich die Vertreter der Schulgemeinden (Schulleitungen, Lehrer Kollegium, Elternvertreter sowie gegebenenfalls Schülervertreter) als Verantwortliche vor Ort und Nutzer der Schulgebäude in den Gestaltungs- und Planungsprozess mit ein. Zudem wird der Stadtbezirk über den Bezirksbeirat im Rahmen der politischen Beschlussfassung beteiligt.
Weitere Informationen zum Vorhaben
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
- GRDrs 1483/2019 - Vorprojekt- und Projektbeschluss (PDF)
- Anlage 1 - Raumprogramm (PDF)
- Anlage 2.1 - Pläne Grundriss UG (PDF)
- Anlage 2.2 - Pläne Grundriss EG (PDF)
- Anlage 2.3 - Pläne Grundriss DG (PDF)
- Anlage 2.4 - Pläne Schnitt (PDF)
- Anlage 2.5 - Pläne Schnitte (PDF)
- Anlage 2.6 - Pläne Ansicht Ost (PDF)
- Anlage 2.7 - Pläne Ansicht Süd (PDF)
- Anlage 2.8 - Pläne Ansicht Nord (PDF)
- Anlage 2.9 - Pläne Ansicht West (PDF)
- Anlage 3 - Kostenberechnung (PDF)
IhreAnsprechpartnerin zum Vorhaben
Nicole Obermaier
Schulverwaltungsamt
Telefon: (0711) 216-88940
E-Mail: nicole.obermaier@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Schulverwaltungsamt
Hauptstätter Straße 79
70178 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
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