Stuttgart-Plieningen
Bebauungsplan zu Vergnügungs- stätten in Plieningen
Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 19.03.2013 bis 02.10.2015 vsl. Umsetzung: 05.12.2019 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Plieningen |
beendet
Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart
Die Aufstellung des Bebauungsplans für Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen in Plieningen ist erforderlich, um die vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart in verbindliches Recht umzusetzen und entsprechende rechtsverbindliche Festsetzungen zur Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wettbüros für den gesamten Stadtbezirk Plieningen treffen zu können.
Gemäß des Ergebnisses der Konzeption ist vorgesehen, Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sowie Wettbüros in allen Baugebieten auszuschließen und zur Bedarfsdeckung lediglich in A-, B- und C-Zentren gemäß des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Stuttgart Zulässigkeitsbereiche zu definieren.
Die A-, B- und C-Zentren weisen in Teilen der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche eine hohe funktionale Dichte und ein stabiles Bodengefüge auf und haben somit die vergleichsweise besten Voraussetzungen, ohne wesentliche Nachteile die Ansiedlung einer begrenzten Anzahl von Vergnügungsstätten zu ermöglichen.
Da sich im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen lediglich ein D-Zentrum (Ortsmitte) befindet, sind gemäß der Vergnügungsstättenkonzeption im gesamten Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes auszuschließen. Auch sonstige Vergnügungsstätten sollen im Plangebiet nicht zulässig sein.
Phase
3
Öffentliche Auslegung
21.08.2015 bis 02.10.2015
Die Planauslagen zum Vorhaben wurden vom 21. August bis 2. Oktober 2015 direkt im Amt für Stadtplanung und Erneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage eingesehen werden. Während des Auslagezeitraums konnte sich die Öffentlichkeit zum Projekt äußern.
beendet
Phase
2
Erörterungstermin
15.04.2013
Die Öffentlichkeit wurde am 15. April 2013 um 18 Uhr im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.
beendet
Phase
1
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
02.04.2013 bis 19.04.2013
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 2. bis 19. April 2013 während der üblichen Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden.
beendet
Bebauungsplan beschlossen
Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2019 den Bebauungsplan zur Vergnügungsstättensatzung in Plieningen beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.
Weitere Informationen zum Vorhaben
Weitere Informationen zur Vergnügungsstättenkonzeption finden Sie hier:
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
- GRDrs 1062/2019 - Satzungsbeschluss (PDF)
- GRDrs 1062/2019 Anlage 1 - Ausführliche Begründung (PDF)
- GRDrs 1062/2019 Anlage 2 - Bebauungsplan mit Textteil (PDF)
- GRDrs 1062/2019 Anlage 3 - Begründung mit Umweltbericht (PDF)
- GRDrs 1062/2019 Anlage 4 - Beteiligung behörden und sonstige Träger (PDF)
- GRDrs 1062/2019 Anlage 5 - Beteiligung behörden und sonstige Träger (PDF)
- GRDrs 366/2015 - Auslegungsbeschluss (PDF)
- GRDrs 997/2012 - Aufstellungsbeschluss (PDF)
- GRDrs 670/2011 - Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart (PDF)
- GRDrs 222/2008 - Konzeption Einzelhandel und Zentren (PDF)
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
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Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
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Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
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