Stuttgart-Möhringen
Bebauungsplan Südliche Laustraße
Aufstellung eines Bebauungsplans
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 24.04.2015 bis 20.12.17 vsl. Umsetzung: 09.07.2020 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner aus Sonnenberg |
beendet
Warum ein Bebauungsplan für die Südliche Laustraße?
Im Plangebiet gelten - mit Ausnahme eines kleineren Bereiches an der Degerlocher Straße - in planungsrechtlicher Hinsicht lediglich Festsetzungen bezüglich der überbaubaren Flächen, Vorgärten sowie der Verkehrsflächen ("einfache Bebauungspläne"). Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sind daher nach § 34 BauGB zu beurteilen, d. h. die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach der Eigenart der näheren Umgebung. Dadurch ist eine planerisch sinnvolle Steuerung von Vorhaben innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches an der Laustraße unter Berücksichtigung seiner Funktion als E-Zentrum sowie seiner Nachbarbereiche nur eingeschränkt möglich.
Neben dem Erhalt einer Nutzungsmischung in bestimmten Teilen des Geltungsbereiches soll insbesondere auch mit Blick auf die anderen Zentren die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben gemäß den Zielen des gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts gesteuert werden.
Mit der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung soll eine Aussage darüber getroffen werden, welche Nutzungen im zentralen Versorgungsbereich von Sonnenberg und seinen angrenzenden Bereichen zukünftig zulässig sind, und letztlich auch darüber, wie der zentrale Versorgungsbereich abgegrenzt ist (Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes). Weiterhin sollen mit dem aufzustellenden Bebauungsplan die Vorgaben der Vergnügungsstättenkonzeption umgesetzt werden (in Form eines Ausschlusses von Vergnügungsstätten und Wettbüros).
Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird schließlich das Maß der baulichen Nutzung, welches sich bislang ebenfalls nach § 34 BauGB richtet, geregelt. Etwas höhere Nutzungswerte gegenüber der Bestandssituation werden insbesondere entlang der Laustraße festgesetzt, um für diesen zentralen Bereich eine maßvolle Nachverdichtung bzw. angemessene Baumasse zu ermöglichen.
Die Südliche Laustraße ...
... in Sonnenberg. Fotos: Stadt Stuttgart
Die Südliche Laustraße ...
... in Sonnenberg. Fotos: Stadt Stuttgart
Hintergrund
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die städtebaulichen Zielsetzungen des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Stuttgart (GRDrs. 222/2008) und der gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption (GRDrs. 670/2011) umzusetzen und planungsrechtlich zu sichern.
Phase
2
Erörterungstermin
05.05.2015
Die Öffentlichkeit wurde am 5. MAi 2015 um 18 Uhr im Bezirksrathaus Möhringen in der Maierstraße 1 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.
beendet
Ihr Weg zu uns!
Wo:
Bezirksrathaus MöhringenMaierstraße 1
70567 Stuttgart
Haltestelle: Möhringen Rathaus
Wann:
Dienstag, 5. Mai 2015 18:00 bis 19:30 UhrÖffentlicher Nahverkehr:
Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)Weitere Phasen ansehen
Bebauungsplan beschlossen
Der Gemeinderat hat am 9. Juli 2020 den Bebauungsplan Südliche Laustraße in Möhringen beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.
Weitere Informationen zum Vorhaben
Hier können Sie die Vergnügungsstättenkonzeption (PDF) herunterladen.
Die Gemeinderatsdrucksache (GRDrs) zur Konzeption Einzelhandel und Zentren steht hier zum Download bereit:
In den Gemeinderatsdrucksachen zum Projekt finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
- GRDrs 391/2020 - Satzungsbeschluss (PDF)
- GRDrs 391/2020 Anlage 1 - Ausführliche Begründung (PDF)
- GRDrs 391/2020 Anlage 2 - Begründung (PDF)
- GRDrs 391/2020 Anlage 3 - Planzeichnung (PDF)
- GRDrs 391/2020 Anlage 4 - Textteil (PDF)
- GRDrs 391/2020 Anlage 5 - Beteiligung der Behörden und sonstige Träger (PDF)
- GRDrs 391/2020 Anlage 6 - Beteiligung der Behörden und sonstige Träger (PDF)
- GRDrs 391/2020 Anlage 7 - Protokoll Erörterungstermin (PDF)
- GRDrs 391/2020 Anlage 8 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)
- GRDrs 391/2020 Anlage 9 - Protokoll Informations- und Ausspracheabend (PDF)
- GRDrs 391/2020 Anlage 10 - Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF)
- GRDrs 797/2017 - Auslegungsbeschluss (PDF)
- GRDrs 797/2017 Anlage 1 - Begründung (PDF)
- GRDrs 797/2017 Anlage 2 - Begründung (PDF)
- GRDrs 797/2017 Anlage 3 - Plan (PDF)
- GRDrs 797/2017 Anlage 4 - Textliche Festsetzungen (PDF)
- GRDrs 797/2017 Anlage 5 - Träger öffentlicher Belange (PDF)
- GRDrs 797/2017 Anlage 6 - Erörterungstermin (PDF)
- GRDrs 797/2017 Anlage 7 - frühzeitige Beteiligung (PDF)
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
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