Für die Südliche Laustraße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Foto: Stadt Stuttgart
Stuttgart-Möhringen

Bebauungsplan Südliche Laustraße

Aufstellung eines Bebauungsplans

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 24.04.2015 bis 20.12.17
vsl. Umsetzung: 09.07.2020
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner aus Sonnenberg

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Warum ein Bebauungsplan für die Südliche Laustraße?

Im Plangebiet gelten - mit Ausnahme eines kleineren Bereiches an der Degerlocher Straße - in planungsrechtlicher Hinsicht lediglich Festsetzungen bezüglich der überbaubaren Flächen, Vorgärten sowie der Verkehrsflächen ("einfache Bebauungspläne"). Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sind daher nach § 34 BauGB zu beurteilen, d. h. die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach der Eigenart der näheren Umgebung. Dadurch ist eine planerisch sinnvolle Steuerung von Vorhaben innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches an der Laustraße unter Berücksichtigung seiner Funktion als E-Zentrum sowie seiner Nachbarbereiche nur eingeschränkt möglich.
 
Neben dem Erhalt einer Nutzungsmischung in bestimmten Teilen des Geltungsbereiches soll insbesondere auch mit Blick auf die anderen Zentren die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben gemäß den Zielen des gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts gesteuert werden.
 
Mit der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung soll eine Aussage darüber getroffen werden, welche Nutzungen im zentralen Versorgungsbereich von Sonnenberg und seinen angrenzenden Bereichen zukünftig zulässig sind, und letztlich auch darüber, wie der zentrale Versorgungsbereich abgegrenzt ist (Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes). Weiterhin sollen mit dem aufzustellenden Bebauungsplan die Vorgaben der Vergnügungsstättenkonzeption umgesetzt werden (in Form eines Ausschlusses von Vergnügungsstätten und Wettbüros).
 
Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird schließlich das Maß der baulichen Nutzung, welches sich bislang ebenfalls nach § 34 BauGB richtet, geregelt. Etwas höhere Nutzungswerte gegenüber der Bestandssituation werden insbesondere entlang der Laustraße festgesetzt, um für diesen zentralen Bereich eine maßvolle Nachverdichtung bzw. angemessene Baumasse zu ermöglichen.
 
Die Südliche Laustraße ...
Die Südliche Laustraße ...
... in Sonnenberg. Fotos: Stadt Stuttgart
... in Sonnenberg. Fotos: Stadt Stuttgart
Die Südliche Laustraße ...
... in Sonnenberg. Fotos: Stadt Stuttgart
 

Hintergrund

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die städtebaulichen Zielsetzungen des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Stuttgart (GRDrs. 222/2008) und der gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption (GRDrs. 670/2011) umzusetzen und planungsrechtlich zu sichern.
 
Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

24.04.2015 bis 26.05.2015

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 24. April bis zum 26. Mai 2015 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Möhringen zur Einsicht bereit gehalten.

beendet

Weitere Informationen

Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, bestand unter www.stuttgart.de/planauslage mittels Online-Formular. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
 

Ihr Weg zu uns!

Wo:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus

Wann:

Freitag, 24. April 2015 08:30 Uhr bis Dienstag, 26. Mai 2015 15:30 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

Bebauungsplan beschlossen

Der Gemeinderat hat am 9. Juli 2020 den Bebauungsplan Südliche Laustraße in Möhringen beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
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Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​