Für die Südliche Laustraße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Foto: Stadt Stuttgart
Stuttgart-Möhringen

Bebauungsplan Südliche Laustraße

Aufstellung eines Bebauungsplans

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 24.04.2015 bis 20.12.17
vsl. Umsetzung: 09.07.2020
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner aus Sonnenberg

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Warum ein Bebauungsplan für die Südliche Laustraße?

Im Plangebiet gelten - mit Ausnahme eines kleineren Bereiches an der Degerlocher Straße - in planungsrechtlicher Hinsicht lediglich Festsetzungen bezüglich der überbaubaren Flächen, Vorgärten sowie der Verkehrsflächen ("einfache Bebauungspläne"). Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sind daher nach § 34 BauGB zu beurteilen, d. h. die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach der Eigenart der näheren Umgebung. Dadurch ist eine planerisch sinnvolle Steuerung von Vorhaben innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches an der Laustraße unter Berücksichtigung seiner Funktion als E-Zentrum sowie seiner Nachbarbereiche nur eingeschränkt möglich.
 
Neben dem Erhalt einer Nutzungsmischung in bestimmten Teilen des Geltungsbereiches soll insbesondere auch mit Blick auf die anderen Zentren die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben gemäß den Zielen des gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts gesteuert werden.
 
Mit der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung soll eine Aussage darüber getroffen werden, welche Nutzungen im zentralen Versorgungsbereich von Sonnenberg und seinen angrenzenden Bereichen zukünftig zulässig sind, und letztlich auch darüber, wie der zentrale Versorgungsbereich abgegrenzt ist (Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes). Weiterhin sollen mit dem aufzustellenden Bebauungsplan die Vorgaben der Vergnügungsstättenkonzeption umgesetzt werden (in Form eines Ausschlusses von Vergnügungsstätten und Wettbüros).
 
Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird schließlich das Maß der baulichen Nutzung, welches sich bislang ebenfalls nach § 34 BauGB richtet, geregelt. Etwas höhere Nutzungswerte gegenüber der Bestandssituation werden insbesondere entlang der Laustraße festgesetzt, um für diesen zentralen Bereich eine maßvolle Nachverdichtung bzw. angemessene Baumasse zu ermöglichen.
 
Die Südliche Laustraße ...
Die Südliche Laustraße ...
... in Sonnenberg. Fotos: Stadt Stuttgart
... in Sonnenberg. Fotos: Stadt Stuttgart
Die Südliche Laustraße ...
... in Sonnenberg. Fotos: Stadt Stuttgart
 

Hintergrund

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die städtebaulichen Zielsetzungen des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Stuttgart (GRDrs. 222/2008) und der gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption (GRDrs. 670/2011) umzusetzen und planungsrechtlich zu sichern.
 
Phase 4

Informations- und Ausspracheabend

14.12.2017

Die Ziele des Bebauungsplans haben in der Sonnenberger Öffentlichkeit für rege Diskussionen gesorgt. Deshalb haben die Bezirksvorsteherin Evelyn Weis und das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zu einen Information- und Ausspracheabend am 14. Dezember 2017 ins Bürgerhaus Möhringen, Filderbahnplatz 32, eingeladen.

beendet

Informations- und Ausspracheabend

Wo:

Bürgerhaus Möhringen
Filderbahnplatz 32
70567 Stuttgart
Haltestelle: Möhringen Bahnhof

Wann:

Donnerstag, 14. Dezember 2017 18:00 bis 20:00 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

Bebauungsplan beschlossen

Der Gemeinderat hat am 9. Juli 2020 den Bebauungsplan Südliche Laustraße in Möhringen beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.

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