Die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart
Seit dem 1. Oktober 2017 regelt die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung den gesamten Themenbereich der informellen Bürgerbeteiligung in Stuttgart - von der Anregung von Beteiligungsverfahren über deren Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Mit der Leitlinie hat sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen verbindlichen und transparenten Rahmen für informelle Bürgerbeteiligung gegeben.
Teil der Leitlinie ist die sogenannte Vorhabenliste. Sie informiert transparent über Projekte der Stadtverwaltung und die dabei bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten. Darüber hinaus haben alle Bürger durch die Leitlinie die Möglichkeit, selbst eine Bürgerbeteiligung zu bestimmten Vorhaben anzuregen. Auch die Einberufung des Beteiligungsbeirats ist Teil der Leitlinie. In diesem Gremium beraten Vertreter aus Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung über die konkrete Gestaltung von Beteiligungsverfahren.
Im Rahmen der Fortschreibung der Leitlinie haben 2023 und 2024 mehrere Workshops des Beteiligungsbeirats stattgefunden. Die Mitglieder waren sich einig, dass die neue Leitlinie bei den Stuttgarterinnen und Stuttgartern Lust auf Beteiligung wecken soll. Deshalb sollte sie einladender, niederschwelliger und weniger bürokratisch formuliert werden, zudem stand die zielgruppengerechte Ansprache im Mittelpunkt.
Im Juli 2024 ist die überarbeitete Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung veröffentlicht worden.
Die aktuelle Version können Sie hier downloaden:
Aus diesem Grund sind Teile der Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung derzeit nicht mehr aktuell, insbesondere die Kapitel 2.3h und 2.4. Im Weiteren behält die Leitlinie ihre Gültigkeit und bietet auch künftig einen verbindlichen und transparenten Rahmen für informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart.
Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung wird die Leitlinie im Jahr 2026 überarbeiten und nach dem Beschluss des Gemeinderats hier veröffentlichen.