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Stuttgart-Vaihingen

Bebauungsplan zu Vergnügungs- stätten in Vaihingen

Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: seit 23.04.2013
vsl. Umsetzung: 1. Quartal 2021
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Vaihingen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen in Vaihingen

Um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten steuern zu können, wurde bereits 2012 die Vergnügungsstättenkonzeption Stuttgart beschlossen und seit dem stadtweit mithilfe der Aufstellung von Bebauungsplänen umgesetzt. Auch im Stadtbezirk Vaihingen soll das mit diesem Bebauungsplan erreicht werden.
 
Die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegten A-, B-, und C-Zentren werden als Zulässigkeitsbereiche für Vergnügungsstätten definiert. Vaihingen verfügt in der Ortsmitte über ein C-Zentrum. Innerhalb des Zulässigkeitsbereiches können Ausnahmen für Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken, Tanzlokale und weitere Vergnügungsstätten erteilt werden, die nicht dem Sex- und Erotikgewerbe zuzurechnen sind. Spielhallen und Wettbüros müssen einen Mindestabstand von 85 m zueinander einhalten und dürfen sich nicht im Erdgeschoss befinden. Die Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn keine negativen Auswirkungen auf die städtebauliche Situation zu erwarten sind.
 
Für die Kerngebiete im Bereich Hauptstraße 28, 30 und im Bereich Hauptstraße 31, 41, Robert-Koch-Straße 2 sind Ausnahmeregelungen, für Tanzlokale sowie Diskotheken und im Gewerbegebiet Wallgraben-West zusätzlich für Feierhallen und Swinger-Clubs vorgesehen.
 
Diese Maßnahmen sollen eine Niveauabsenkung der Gebiete, den sogenannten „Trading-down-Effekt“ verhindern.
 
Bordelle und bordellartige Betriebe werden allerdings im gesamten Plangebiet ausgeschlossen. Die bauordnungsrechtlich genehmigten und vorhandenen Vergnügungsstätten sollen einen erweiterten Bestandsschutz erhalten.

Geltungsbereich für den Auslegungsbeschluss

Grafik: Stadt Stuttgart
Grafik: Stadt Stuttgart
Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

03.05.2013 bis 17.05.2013

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Vaihingen vom 3. Mai bis 17. Mai 2013 öffentlich im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10, zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden.

beendet

Weitere Informationen

Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, bestand unter www.stuttgart.de/planauslage mittels Online-Formular. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

Ihr Weg zu uns!

Wo:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus

Wann:

Freitag, 3. Mai 2013 08:30 Uhr bis Freitag, 17. Mai 2013 15:30 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

Christian Tausch
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Telefon: (0711) 216-20123
 
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​