Stuttgart-Untertürkheim
Neubau der Kita in der Ötztaler Straße
Ausbau der Kapazitäten
Thema | Kinder/Jugend/Familie,Baumaßnahme |
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Zeitraum | vsl. Umsetzung: 01.11.17 bis 30.04.19 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Untertürkheim |
beendet
Neubau der Kindertagesstätte
Die Neubebauung der Kindertageseinrichtung Ötztaler Straße 11-13 ist erforderlich, um den Kitabetrieb dauerhaft zu gewährleisten. Die Kindertageseinrichtung Ötztaler Straße 11-13 besteht aus zwei Häusern. Eine Erweiterung der Kita ist auf dem Grundstück sowohl baurechtlich als auch von der Grundstücksgröße her nicht darstellbar. Der Anbau Ötztaler Straße 13, ein eingeschossiger Kübler-Pavillon mit Flachdach aus dem Jahr 1974 ist stark sanierungsbedürftig. Sowohl eine Aufstockung als auch Ertüchtigung des Gebäudes sind wirtschaftlich nicht sinnvoll, so dass nur der Abbruch und ein Neubau in Frage kommen.
Das Hauptgebäude Ötztaler Straße 11 ist ein zweigeschossiges Gebäude mit Walmdach und Turm aus dem Jahr 1850 und sollte ursprünglich erhalten bleiben. Da das Gebäude nicht mehr den Anforderungen an eine kindgerechte und flexible Nutzung als Kindertageseinrichtung genügt, ist nach einer Machbarkeitsuntersuchung ebenfalls nur eine Neubebauung sinnvoll sowie wirtschaftlich darstellbar.
Derzeit sind in der Bestandseinrichtung wie folgt sechs Gruppen mit insgesamt rund 110 Kindern untergebracht:
- im Gebäude 11: zwei Kleinkindgruppen zwischen null und drei Jahren mit je elf Kindern und zwei Gruppen für Drei- bis Sechsjährige im Ganztagesbetrieb
- im Gebäude 13: zwei Gruppen mit je 22 Kindern zwischen drei und sechs Jahren in der Betreuungsform der verlängerten Öffnungszeiten
In Zukunft sollen im Neubau sechs Gruppen mit insgesamt 90 Kindern im Ganztagesbetrieb und unter Bedingungen, die den aktuellen städtischen Standards für die Kinderbetreuung entsprechen, untergebracht werden. Davon drei Gruppen mit Kindern von null bis drei Jahren mit je zehn Plätzen und drei Gruppen von drei bis sechs Jahren mit je 20 Plätzen. Die voraussichtlichen Kosten des Vorhabens liegen etwa bei 4,8 Millionen Euro.
Rechtlicher Hintergrund
Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege. Auch Kinder, die noch nicht ein Jahr alt sind, können einen solchen Rechtsanspruch haben, z.B. wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind. Diese Rechtsansprüche sind in § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ausdrücklich festgeschrieben.
Weitere Informationen
Hier können Sie sich die dazugehörige Gemeinderatsdrucksache anschauen oder herunterladen:
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Anette Müller
Amt für Liegensschaften
Telefon: (0711) 216-91407
E-Mail: anette.mueller@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Liegenschaften
Heustraße 1
70174 Stuttgart
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Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
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Simone Sommer
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70173 Stuttgart
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