Symbolbild: Am 18. Mai 2015 findet die Bürgerversammlung in Weilimdorf statt. Foto/Grafik: Stadt Stuttgart
Stuttgart-Weilimdorf

Einwohnerversammlung Weilimdorf 2015

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 23.03.15 bis 18.05.15
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Weilimdorf

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Im Dialog mit der Stadtspitze

Weilimdorf
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Weilimdorf hatten am Montag, 18. Mai 2015, die Möglichkeit, mit der Stadtspitze über Fragen ihres Bezirks zu sprechen. Die Bezirksvorsteherin stellte die Entwicklungen der letzten Jahre vor und gab einen Ausblick in die Zukunft. Danach ging Oberbürgermeister Fritz Kuhn auf  ausgewählte Themen ein und stellte sich den Fragen der Teilnehmer.

Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks hatten die Möglichkeit, sich bereits vor der Veranstaltung in die Themen der Einwohnerversammlung über ein Online-Beteiligungsverfahren einzubringen: Hier auf dem Web-Portal der Landeshauptstadt konnten sie über Themenvorschläge abstimmen und eigene Wünsche einbringen.

Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Weilimdorf konnten an der Online-Befragung teilnehmen.



Phase 2

Fragen voranmelden

13.04.2015 bis 03.05.2015

Hier hatten die Bürgerinnen und Bürger aus Weilimdorf die Möglichkeit vom 13. April bis 3. Mai 2015 nicht nur neben den vorgeschlagenen Themen auch Fragen zu anderen Bereichen zu stellen. Sie konnten diese direkt an die Stadtverwaltung richten, die zu jeder Frage Stellung nahm.

Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Weilimdorf konnten an der Online-Befragung teilnehmen.


beendet

Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern und der Bezirksvorsteherin besprechen?

Wann ergreift die Stadt geeignete Lärmschutz-Maßnahmen um die 260 Flüchtlinge, die in den drei neuen Flüchtlingsheimen im Gebiet auf der “Steinröhre” bei S-Hausen leben sollen, gegen den Lärm der Autobahn A 81, der Bundesstraße B 295, des nahegelegenen Industriegebietes Ditzingen (insbesondere dem nächtlichen Verladelärm der Spedition Emons) und der S 6/S 60-Strecke (insbesondere dem Lärm durch die nächtlichen Güterzüge) zu schützen? Dieselben Lärmquellen machen den Anwohnern in S-Hausen, die zur “Steinröhre” hin wohnen, seit Jahren zu schaffen. Das Regierungspräsidium Stuttgart, das für den Bund die Auftragsverwaltung für die A 81 und die B 295 hat, lehnt seit Jahren nach geltender Rechtslage geeignete Lärmschutzmaßnahmen ab, weil – bei jeder der o.g. Lärmquellen isoliert für sich betrachtet - die (u.E. zu hohen) Lärmschutzwerte eingehalten wären. Alle die o.g. Lärmquellen müssen jedoch nicht isoliert, sondern zusammengenommen untersucht werden. Die neuen Flüchtlinge auf der “Steinröhre” und die o.g. Anwohner in Hausen können nicht warten, bis das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu Recht sein neues Lärmkonzept für eine gesetzlich verbindliche verkehrsübergreifende Lärmsanierung in Modellprojekten in Eislingen, Salach und Süßen erprobt und dann die daraus gewonnen Erfahrungen in das neue Lärmsanierungskonzept und eine spätere Rechtsetzung durch das Land B.-W. und den Bundesgesetzgeber umgesetzt hat und S-Hausen erst dann rechtsverbindlich zum Lärmsanierungsgebiet erklärt werden kann. Wenn die Stadt Stuttgart die o.g. Flüchtlinge und die o.g. Anwohner in S-Hausen durch die erteilten Baugenehmigungen etc. aussetzt, dann ist die Stadt auch für solche Lärmschutzmaßnahmen auf ihrem Gemeindegebiet selbst zuständig. Am Rande der Äcker der "Steinröhre" um die neuen Flüchtlingsheime herum, hin zum Industriegebiet von Ditzingen (an der Autobahnausfahrt Feuerbach) und an der B 295 entlang ist genügend Platz für einen ausreichenden hohen Lärmschutzwall, z.B. aus dem Abraummaterial aus dem Tunnelbau für S 21.

Jana-Marie Stähle

Lärmberechnungen zeigten, dass selbst eine 8 m hohe Wand an der Autobahn und eine ebenfalls 8 m hohe Wand an der B 295 zusammen nur geringe Pegelminderungen in Hausen erzielen. Die Geräusche beider Straßen sind zwar deutlich hörbar und können lästig sein, sie sind aber nicht in einer Lautstärke, dass von einem Lärmkonflikt gesprochen werden kann. Die Mittelungspegel liegen bei den geplanten Flüchtlingsunterkünften bei ca. 60 dB(A) tagsüber und 50-55 dB(A) nachts. Am Ortsrand von Hausen liegen die Werte noch etwas niedriger. Die Lärmbelastung durch die Eisenbahn ist nochmals um ca. 10 dB(A) geringer. Auch die Summenpegel von Straßenverkehr und Eisenbahn gemeinsam liegen mit ca. 61 dB(A) tagsüber und 55 db(A) nachts deutlich unter den Lärmsanierungswerten.

Die Stadt hat keinen Einfluss darauf, bis wann Lärmsanierungskonzepte rechtsverbindlich werden. Alle angesprochenen Lärmquellen (Autobahn, B 295, Eisenbahn) fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadt.

11.05.15, 14:03 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Im Zeichen der Windkraft

Die Gelegenheit, mit OB Kuhn und den Bürgermeistern über ihren Stadtbezirk zu diskutieren, nutzten viele Einwohnerinnen und Einwohner von Weilimdorf.  Foto: Thomas Niedermüller
Die Gelegenheit, mit OB Kuhn und den Bürgermeistern über ihren Stadtbezirk zu diskutieren, nutzten viele Einwohnerinnen und Einwohner von Weilimdorf. Foto: Thomas Niedermüller

Bürgerversammlung in Weilimdorf gut besucht - OB Kuhn lädt Windradgegner zu Gespräch ein

Das Thema Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Tauschwald hat die rund 550 Besucherinnen und Besucher der Bürgerversammlung in Weilimdorf am 18. Mai am meisten bewegt. Weitere Fragen bezogen sich unter anderem auf die Sportinfrastruktur, den Denkmalschutz im Bezirk, auf Mobilfunk und Feinstaub.
Die Kritik vieler Bürgerinnen und Bürger machte sich an der aktuellen Entscheidung des Gemeinderats fest, die Genehmigungsverfahren für zwei Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Tauschwald einzuleiten. Die Fragen der Besucher drehten sich dabei vor allem um den Schutz des Waldes und seiner Tierwelt, insbesondere des seltenen Wespenbussards, aber auch um die Auswirkungen möglicher Emissionen auf die Menschen.

OB Fritz Kuhn betonte, die Entscheidung des Gemeinderats bedeute nicht automatisch den Bau der Windräder. Die jetzt eingeleiteten verschiedenen Prüfverfahren würden ergebnisoffen geführt. Wenn alle erforderlichen Genehmigungen vorlägen, müsse der Gemeinderat nochmals diskutieren und anschließend entscheiden.

"Auch mir liegt der Naturschutz sehr am Herzen", erwiderte der OB auf den Vorwurf, letztendlich einen Hektar Wald für die Bauwerke zu opfern. "Aber wir müssen bei der Urbanisierung der Energiewende und beim Verzicht auf die klimaschädliche fossile Energieerzeugung vorankommen." Denn der Klimawandel sei eine globale Bedrohung für die Natur, sagte Kuhn weiter. Von dem bis zum Jahr 2020 festgelegten Ziel eines 20-prozentigen Anteils regenerativer Energien am Stuttgarter Bedarf sei die Stadt mit aktuell 9,7 Prozent noch weit entfernt. Deshalb müssten alle Möglichkeiten zur Energieeinsparung einerseits, aber auch zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien geprüft und - wenn möglich und sinnvoll - auch umgesetzt werden.
 
Nach dem von ihm im Gemeinderat erwähnten "Plan B" - einer Alternative zu den Windkraftanlagen - befragt, sagte der OB, er sei für gleichwertige, umsetzbare Projekte jenseits der Windkraft offen und werde die Stadtwerke um Projektstudien bitten. Nachdem mehrere Fragesteller die Wirtschaftlichkeit der Wind­räder bezweifelt hatten, machte Kuhn einen spontanen Vorschlag und lud fünf oder sechs Kritiker zu einem Gespräch mit zwei Fachbürgermeistern und Vertretern der Stadtwerke ein. Dann könnten die vorhandenen Berechnungen geprüft und besprochen werden. "Der Termin kann auch bald sein", warb der OB. Immerhin ein Bürger gab zu Protokoll, man müsse bereit sein, den Strom auch dort zu erzeugen, wo er verbraucht werde.
 
Positive Einschätzungen von der Bürgermeisterbank ­bekamen die Wünsche nach einem Kunstrasen für die SG Weilimdorf und der Sanierung des historischen Rathauses und Schulgebäudes im Zentrum Weilimdorfs.

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Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
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