Stuttgart-Möhringen
Bebauungsplan Wallgraben‐Ost II
Aufstellung eines Bebauungsplans
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: seit 17.07.2020 vsl. Umsetzung: noch offen |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Möhringen |
noch nicht geöffnet
Umstrukturierung im Synergiepark - Am Wallgraben-Ost und -West
Der vorliegende Bebauungsplan soll die Errichtung von Stellplätzen und Garagen in seinem Geltungsbereich regeln. Er verfolgt dabei das Ziel für den SynergiePark in Vaihingen und Möhringen, dass neue, bauordnungsrechtlich nicht erforderliche Stellplätze nicht entstehen und ist eine Teilmaßnahme des derzeit in Erarbeitung befindlichen "Verkehrskonzepts SynergiePark".
Bebauungsplan ist Teil eines Verkehrsstukturplans
In den Stadtbezirken Möhringen und Vaihingen, vor allem im SynergiePark und dessen Umfeld, besteht aufgrund der dynamischen Siedlungsentwicklung seit Jahren eine hohe Verkehrsbelastung. Durch die Ansiedlung großer Firmen wird eine Vielzahl von Arbeitsplätzen neu geschaffen. Einhergehend mit den Umstrukturierungsprozessen im größten Stuttgarter Gewerbegebiet - die sich weiter vollziehen werden - wurden in der letzten Zeit, insbesondere im Bereich der Gewerbegebiete Wallgraben-Ost und -West, vermehrt informelle Anfragen und Bauanträge von Investoren gestellt, bei denen im Zusammenhang mit den Vorhaben über die Anzahl der gemäß § 37 LBO und der VwV Stellplätze baurechtlich erforderlichen Stellplätze hinaus weitere Parkplätze beantragt und auch genehmigt wurden.
Teilweise wurden auf Grundlage des geltenden Rechts deutlich mehr Stellplätze hergestellt als baurechtlich erforderlich gewesen wären. Als eine Folge des großen Stellplatzangebots nimmt der motorisierte Individualverkehr zu, wodurch die Verkehrsbelastung weiter steigt. Nach heute geltendem Recht ist eine Beschränkung von Stellplätzen nur über § 15 BauNVO möglich. Die Anwendung dieser Vorschrift ist allerdings regelmäßig mit nicht unerheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden.
Das Plangebiet ist bereits heute sehr gut durch den ÖPNV erschlossen. Der S-Bahn-Knotenpunkt Bahnhof Vaihingen mit den S-Bahnlinien S1, S2, S3, den Buslinien 81, 82, 84, 86, 751 und den Stadtbahnlinien U1, U3, U8 befindet sich in 900 - 1600 m Entfernung. Für die Buslinie 80 und die Stadtbahnlinien U3, U8, U12 befinden sich weitere Haltestellen im Plangebiet beziehungsweise in direkter Nachbarschaft. Kurz- bis mittelfristig wird sich das ÖPNV-Angebot insbesondere durch den Ausbau des Vaihinger Bahnhofs zum Regionalbahnhalt und die Realisierung der Stadtbahnlinie U17 vom Flughafen zum SynergiePark weiter verbessern.
Als längerfristige Maßnahmen wird die Einrichtung einer Seilbahnverbindung sowie der Ausbau des Stadtbahnnetzes per Machbarkeitsstudien geprüft. Zudem untersucht der Verband Region Stuttgart die Verlängerung von heute an der Schwabstraße endenden S-Bahn-Zügen nach Vaihingen bzw. weiter in den Landkreis Böblingen. Voraussetzung hierfür ist die Einführung des neuen Zugsicherungssystems ETCS auf der S-Bahnstammstrecke sowie die Verfügbarkeit von weiteren S-Bahntriebzügen.
Aufgrund der dynamischen Siedlungsentwicklung des SynergieParks und der positiven Entwicklung des ÖPNV-Angebots beauftragten die städtischen Gremien die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Verkehrsstrukturplans für Vaihingen, der auch den Möhringer Teil des SynergieParks betrachtet, auf Basis des Verkehrsentwicklungskonzepts 2030.
Das Ziel
Das Errichten von gewerblich betriebenen Parkhäusern im SynergiePark im derzeitig stattfindenden Umfang widerspricht dem erklärten Ziel, einen möglichst großen Anteil der anfallenden Wege über den Umweltverbund abzuwickeln. Ergänzend zur Begrenzung der privaten Stellplätze auf den bauordnungsrechtlich notwendigen Bedarf kommt im Öffentlichen Raum bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen das Parkraummanagement mit Bewohnerparkregelung für die Wohngebiete Dürrlewang und Höhenrand in Betracht. Diese könnte ab dem Doppelhaushalt 2022/23 umgesetzt werden.
Die geplante Änderung des Bebauungsplans 2015/7 Am Wallgraben-Ost II soll gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO eine Beschränkung von Stellplätzen und Garagen im künftigen Geltungsbereich regeln. Ziel der geplanten Änderung des Bebauungsplans 2015/7 ist es, dass bauordnungsrechtlich nicht notwendige Stellplätze nicht errichtet werden dürfen. Die beabsichtigte Einschränkung der Herstellung von Stellplätzen und Garagen soll zudem auf Grundlage einer örtlichen Bauvorschrift nach § 74 Abs. 2 Nr. 3 LBO erfolgen. Für den Bereich Wallgraben-West in Vaihingen soll analog dazu der Bebauungsplan 2012/7 Am Wallgraben-West II geändert werden. Die sonstigen Festsetzungen der bestehenden, rechtsverbindlichen Bebauungspläne sollen bis auf die genannten Änderungen weiterhin gelten.
Die geplante Änderung des Bebauungsplans 2015/7 Am Wallgraben-Ost II soll gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO eine Beschränkung von Stellplätzen und Garagen im künftigen Geltungsbereich regeln. Ziel der geplanten Änderung des Bebauungsplans 2015/7 ist es, dass bauordnungsrechtlich nicht notwendige Stellplätze nicht errichtet werden dürfen. Die beabsichtigte Einschränkung der Herstellung von Stellplätzen und Garagen soll zudem auf Grundlage einer örtlichen Bauvorschrift nach § 74 Abs. 2 Nr. 3 LBO erfolgen. Für den Bereich Wallgraben-West in Vaihingen soll analog dazu der Bebauungsplan 2012/7 Am Wallgraben-West II geändert werden. Die sonstigen Festsetzungen der bestehenden, rechtsverbindlichen Bebauungspläne sollen bis auf die genannten Änderungen weiterhin gelten.
Verwandte Vorhaben
Der Verkehrsstrukturplan
In Vaihingen ist die Verkehrssituation vor allem im Synergiepark angespannt. Ein Verkehrsstruk- turplan soll darauf reagieren.
WEITERAm Wallgraben-West 2
Der Bebauungsplan "Am Wallgraben-West 2" soll in einem Teilgebiet die Anzahl von Stellplätzen neu regeln.
WEITERPhase
1
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
17.07.2020 bis 31.08.2020
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 17. Juli bis 31. August 2020 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Möhringen zur Einsicht bereit gehalten.
beendet
Weitere Informationen
Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, bestand unter www.stuttgart.de/planauslage mittels Online-Formular. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
Ihr Weg zu uns!
Wo:
Landeshauptstadt StuttgartAmt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus
Wann:
Freitag, 17. Juli 2020 08:30 Uhr bis Montag, 31. August 2020 15:00 UhrÖffentlicher Nahverkehr:
Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)Weitere Phasen ansehen
Weitere Informationen zum Vorhaben
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Projekt finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Abteilung Städtebauliche Planung Filder
Telefon: (0711) 216-20171
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart