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Stuttgart-Hedelfingen

Bebauungsplan Einzelhandel Hedelfingen Nord

Aufstellung eines Bebauungsplans

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 10.08.2018 bis 16.03.2020
vsl. Umsetzung: 03.12.2020
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Hedelfingen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stuttgart

Im Jahr 2018 wurde dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stuttgart zugestimmt. Das Konzept legt in den Ortskernen der Bezirke hierarchisch abgestufte Zentren fest und grenzt standortgebzogen die zentralen Versorgungsbereiche für beispielweise Lebensmittel-Discounter oder Drogerien ab.
 
Ziel des Bebauungsplanes ist die Umsetzung dieses Konzeptes. Das Gebiet südlich Heiligenwiesen zwischen der B10 und Hedelfinger Straße wird nicht als geeigneter Standort für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben angesehen. Das geltende Planungsrecht lässt die Ansiedlung jedoch zu.Durch diesen Bebauungsplan kann die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben gesteuert werden. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die sonstigen Festsetzungen der geltenden Bebauungspläne bleiben unberührt.
 
Die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung ist auch bei Ausschluss des Einzelhandels im Plangebiet weiterhin gegeben. Es kommt jedoch zu einem erhöhten Nutzungsdruck durch Einzelhandelsbetriebe in den Nahversorgungszentren. Dadurch können bei Durchführung der Planung Autofahrten zu Einkaufszwecken vermieden werden mit allen positiven Auswirkungen, die Verkehrsverringerungen mit sich bringen.
 
Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

10.08.2018 bis 24.09.2018

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 10. August bis 24. September 2018 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Hedelfingen zur Einsicht bereit gehalten.

beendet

Weitere Informationen

Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, bestand unter www.stuttgart.de/planauslage mittels Online-Formular. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

Ihr Weg zu uns!

Wo:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus

Wann:

Freitag, 10. August 2018 08:30 Uhr bis Montag, 24. September 2018 15:00 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

Bebauungsplan beschlossen

Der Gemeinderat hat am 3. Dezember 2020 den Bebauungsplan Einzelhandel in Hedelfingen Nord beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​