Stuttgart-Möhringen
Bebauungsplan Pflegezentrum Onstmettinger Weg
Neubau des Pflegezentrums ermöglichen
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: seit März 2016 vsl. Umsetzung: Mai 2021 |
Zielgruppe | alle Einwohnerinnen und Einwohner von Möhringen |
beendet
Modernisierung und Erweiterung des Pflegezentrums
Der Altbau des Pflegezentrums ist seit etwa vier Jahrzehnten in Betrieb und entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und den Anforderungen an eine moderne und wirtschaftliche Pflegeeinrichtung. Zudem genügt der jetzige Pflegeheimbetrieb im Altbau nicht mehr den rechtlichen Anforderungen der neuen Landesheimbauverordnung. Eine bauliche Anpassung im Bestand wird vonseiten der Pflegeheimbetreiberin, der Diak Altenhilfe, als unwirtschaftlich bewertet, weshalb sie eine städtebauliche Neuordnung des Grundstückes plant.
Hierzu ist vorgesehen, die 170 Pflegeplätze des Altbaus künftig in Neubauten unterzubringen. Zum einen ist beabsichtigt, den bestehenden, etwa zehn Jahre alten Gerontopsychiatrischen Fachbereich (GPF) mit seinen 48 Pflegeplätzen durch einen Erweiterungsbau auf insgesamt etwa 100 Pflegeplätze zu vergrößern. Zum anderen soll im nordwestlichen Bereich des Plangebiets ein Pflegeheimneubau mit insgesamt rund 120 Pflegeplätzen errichtet werden. Der Pflegeheimaltbau einschließlich der Mehrzweckhalle, der Pflegepersonalschule und der Küche soll vollständig abgebrochen werden. Im Zuge der Neuordnung des Grundstückes ist zudem die Errichtung eines Gebäudes für gemeinbedarfliches Wohnen geplant - gegebenenfalls in Kombination mit einer Tagespflegeeinrichtung und sonstigen mit dem Gemeinbedarfszweck zu vereinbarenden Dienstleistungen.
Für das Vorhaben wurde von März bis Oktober 2016 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Der erste Preis des Wettbewerbes soll realisiert werden. Da dieser Entwurf im größeren Umfang den Festsetzungen des bisher rechtswirksamen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1972 hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche und der maximalen Anzahl der Vollgeschosse widerspricht, ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich. Zudem wurden eine Anpassung der Dachgestaltungsvorschrift sowie eine Aufhebung der Vorschrift zur Gebäuderichtung vorgenommen. Artenschutzrechtliche Regelungen wurden in einem städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin getroffen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan am 20. Mai 2021 in der Fassung vom 1. Februar 2017/23. Januar 2018 als Satzung beschlossen.
Phase
2
Erörterungstermin
10.03.2016
Die Öffentlichkeit wurde am 10. März 2016 um 18 Uhr im Bezirksrathaus in Möhringen in der Maierstraße 1 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.
beendet
Ihr Weg zu uns!
Wo:
Bezirksrathaus MöhringenMaierstraße 1
70567 Stuttgart
Haltestelle: Möhringen Rathaus
Wann:
Donnerstag, 10. März 2016 18:00 bis 19:30 UhrÖffentlicher Nahverkehr:
Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)Weitere Phasen ansehen
Bebauungsplan beschlossen
Der Gemeinderat hat am 20. Mai 2021 den Bebauungsplan Pflegezentrum Onstmettinger Weg in Stuttgart-Möhringen beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.
Weitere Informationen
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Projekt finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
- GRDrs 302/2021 - Satzungsbeschluss (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 1 - Ausführliche Begründung (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 2 - Begründung (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 3 - Planzeichnung (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 4 - Textliche Festsetzung (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 5 - Städtebaulicher Vertrag (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 6 - Vertragsänderung Städtebaulicher Vertrag (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 7 - Geltendes Recht (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 8 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 9 - Beteiligung Behörden Teil 1 (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 10 - Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 11 - Beteiligung Behörden Teil 2 (PDF)
- GRDrs 302/2021 Anlage 12 - Beteiligung Behörden Teil 3 (PDF)
- GRDrs 524/2017 - Auslegungsbeschluss (PDF)
- GRDrs 524/2017 Anlage 1 - Begründung (PDF)
- GRDrs 524/2017 Anlage 2 - Entwurf (PDF)
- GRDrs 524/2017 Anlage 3 - Textteil (PDF)
- GRDrs 524/2017 Anlage 4 - Beteiligung der Behörden (PDF)
- GRDrs 524/2017 Anlage 5 - Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)
- GRDrs 524/2017 Anlage 6 - Städtebaulicher Vertrag (PDF)
- GRDrs 524/2017 Anlage 7 - Geltendes Recht (PDF)
Hier finden Sie die Begründung zu den Änderungen der zweiten Auslegung:
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
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Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
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