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Stuttgart-Möhringen

Bebauungsplan Ortsmitte Möhringen zur Art der Nutzung

Teilumsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: bis Mitte 2021
vsl. Umsetzung: bis 2023
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Möhringen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Ziele des Bebauungsplans zur Art der baulichen Nutzung

Im Frühjahr 2012 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) eine neue Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart beschlossen. Die Konzeption wird seitdem sukzessive in verbindliches Recht umgesetzt. Der Bebauungsplan Ortsmitte Möhringen ist ein Teil dieser Umsetzung.
 
Die Aufstellung dieses Bebauungsplans für Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen in der Ortsmitte Möhringens ist erforderlich, um die vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart in verbindliches Recht umzusetzen und entsprechende rechtsverbindliche Festsetzungen zur Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wettbüros für die Ortsmitte Möhringens treffen zu können.

Gemäß des Ergebnisses der Konzeption ist vorgesehen, Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sowie Wettbüros in allen Baugebieten auszuschließen und zur Bedarfsdeckung lediglich in A-, B- und C-Zentren gemäß des 2008 fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Zulässigkeitsbereiche zu definieren.
 
Nachdem sich in den vergangenen Jahren mehrere Vergnügungsstätten - vor allem Spielhallen - in der Ortsmitte von Möhringen angesiedelt haben, sollen weitere Ansiedlungen verhindert werden. Außerdem soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben entsprechend dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Stuttgart gesteuert werden.

In großen Teilen der Ortsmitte von Möhringen gelten in planungsrechtlicher Hinsicht lediglich Festsetzungen bezüglich überbaubarer Flächen sowie der Verkehrsflächen und sind nach der Eigenart der näheren Umgebung zu beurteilen (§ 34 BauGB). Um die bestehende Nutzungsstruktur des Gebiets zu bewahren und gleichzeitig eine nachhaltige bauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist es erforderlich, erstmalig Festsetzungen nach der Art der baulichen Nutzung zu treffen. Dies dient insbesondere auch zur Umsetzung der planerischen Ziele der neuen gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption sowie des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Für die wenigen Bereiche mit bislang geltenden qualifizierten Bebauungsplänen werden die bestehenden Festsetzungen geändert, um auch hier die Einhaltung der Planungsziele sicherzustellen.
 
Zusammengefasst kann also festgestellt, dass der Bebauungsplan Ortsmitte Möhringen zwar ein Teil der Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption Stuttgart für den Stadtbezirk Möhringen ist, er jedoch in seinen Regelungen über den Ausschluss von Vergnügungsstätten hinausgeht. Vereinfacht gesagt regelt er mit der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung, was wo in der Ortsmitte von Möhringen bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Ein Teil der Umsetzung war auch der bereits beschlossene Bebauungsplan zu Vergnügungsstätten und anderen Einrichtungen Möhringen, der bereits stadtbezirksweit Regelungen für Vergnügungsstätten, Wettbüros und ähnliche Nutzungen getroffen hat.
 
Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

09.09.2011 bis 22.09.2011

Im Rahmen der frühzeitigen  Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 9. bis zum 22. September 2011 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Möhringen zur Einsicht bereit gehalten.

beendet

Weitere Informationen

Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, bestand unter www.stuttgart.de/planauslage mittels Online-Formular. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
 

Ihr Weg zu uns!

Wo:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus

Wann:

Freitag, 9. September 2011 08:30 Uhr bis Donnerstag, 22. September 2011 15:30 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

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Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Abteilung Stadtentwicklung
Telefon: 0711 216-81024
Mail: poststelle.61−2@stuttgart.de
 
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardtstraße 10
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​