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Stuttgart-Plieningen

Bebauungsplan zu Vergnügungs- stätten in Plieningen

Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 19.03.2013 bis 02.10.2015
vsl. Umsetzung: 05.12.2019
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Plieningen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart

Die Aufstellung des Bebauungsplans für Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen in Plieningen ist erforderlich, um die vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart in verbindliches Recht umzusetzen und entsprechende rechtsverbindliche Festsetzungen zur Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wettbüros für den gesamten Stadtbezirk Plieningen treffen zu können.

Gemäß des Ergebnisses der Konzeption ist vorgesehen, Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sowie Wettbüros in allen Baugebieten auszuschließen und zur Bedarfsdeckung lediglich in A-, B- und C-Zentren gemäß des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Stuttgart Zulässigkeitsbereiche zu definieren.

Die A-, B- und C-Zentren weisen in Teilen der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche eine hohe funktionale Dichte und ein stabiles Bodengefüge auf und haben somit die vergleichsweise besten Voraussetzungen, ohne wesentliche Nachteile die Ansiedlung einer begrenzten Anzahl von Vergnügungsstätten zu ermöglichen.

Da sich im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen lediglich ein D-Zentrum (Ortsmitte) befindet, sind gemäß der Vergnügungsstättenkonzeption im gesamten Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes auszuschließen. Auch sonstige Vergnügungsstätten sollen im Plangebiet nicht zulässig sein.
 
Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

02.04.2013 bis 19.04.2013

Im Rahmen der frühzeitigen  Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 2. bis 19. April 2013 während der üblichen Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden.

beendet

Weitere Informationen

Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, bestand unter www.stuttgart.de/planauslage mittels Online-Formular. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

Ihr Weg zu uns!

Wo:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus

Wann:

Dienstag, 2. April 2013 08:30 Uhr bis Freitag, 19. April 2013 15:30 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

Bebauungsplan beschlossen

Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2019 den Bebauungsplan zur VErgnügungsstättensatzung in Plieningen beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.
 

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

Kornelia Kerber
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Telefon:  (0711) 216-20179
 
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​