Stuttgart-Obertürkheim, Stuttgart-Untertürkheim
Bebauungsplan Hafenbahnstraße / Augsburger Straße
Sicherung des Gewerbegebiets
Thema | Stadtentwicklung |
---|---|
Zeitraum | für Beteiligung: seit 22.07.2011 vsl. Umsetzung: noch offen |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Ober- und Untertürkheim |
beendet
Umsetzung der Einzelhandels- und Zentrenkonzeption und Verbesserung des Kleinklimas
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich flächenübergreifend in den Stadtbezirken Untertürkheim und Obertürkheim südlich der Einmündung der Hafenbahnstraße in die Augsburger Straße. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein bestehendes Gewerbegebiet mit einer Fläche von ca. 3,5 Hektar. Ein Randbereich davon ist aufgrund der Erweiterung der Bahnfläche Bestandteil des Projektes S 21.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, die vorhandenen gewerblichen Nutzungen zu sichern, indem zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen und somit das Stuttgarter Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes umgesetzt wird. Desweiteren sollen Maßnahmen getroffen werden, die insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels zur Verbesserung des belasteten Kleinklimas in diesem Bereich des Neckartales (Industrieklimatop) beitragen. Hierzu gehören vor allem die Entzerrung vorhandener großflächiger Bebauung sowie neue Dach- und Fassadenbegrünungen. Außerdemch sollen zulässige Bauhöhen angeglichen und angehoben werden und so eine verträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Nachdem der größte Teil des Plangebietes bisher unbeplant ist, schafft der Bebauungsplan überdies ein einheitliches Planungsrecht für das gesamte Gewerbegebiet.
In diesem Bebauungsplan mit der Bezeichnung Un 108/1 werden die Planungsziele aus den bisher eingeleiteten Planverfahren Un 108 vom 29. November 2011 und Ob 39 vom 19. Juli 2011 weiter verfolgt. Eine erste Beteiligungsphase mit Trägerbeteiligung und öffentlicher Auslegung hat 2017 nach §3(2) Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden, in deren Folge der Plan überarbeitet wurde. Im Sommer 2018 wurde eine zweite Trägerbeteiligung durchgeführt. Derzeit wird der Beschluss für die zweite öffentliche Auslegung vorbereitet.
Phase
5
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Obertürkheim (Ob39)
08.03.2013 bis 22.03.2013
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan Ob39 zum zweiten Mal vom 8. bis zum 22. März 2013 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Obertürkheim zur Einsicht bereit gehalten.
beendet
Weitere Informationen
Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
Ihr Weg zu uns!
Wo:
Landeshauptstadt StuttgartAmt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus
Wann:
Freitag, 8. März 2013 08:30 Uhr bis Freitag, 22. März 2013 15:30 UhrÖffentlicher Nahverkehr:
Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)Weitere Phasen ansehen
Weitere Informationen zum Vorhaben
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart