Für einen Teil des Gebiets zwischen Hafenbahn- und Augsburger Straße soll ein neuer Bebauungsplan erstellt werden. Foto: Stadt Stuttgart
Stuttgart-Obertürkheim, Stuttgart-Untertürkheim

Bebauungsplan Hafenbahnstraße / Augsburger Straße

Sicherung des Gewerbegebiets

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: seit 22.07.2011
vsl. Umsetzung: noch offen
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Ober- und Untertürkheim

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Umsetzung der Einzelhandels- und Zentrenkonzeption und Verbesserung des Kleinklimas

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich flächenübergreifend in den Stadtbezirken Untertürkheim und Obertürkheim südlich der Einmündung der Hafenbahnstraße in die Augsburger Straße. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein bestehendes Gewerbegebiet mit einer Fläche von ca. 3,5 Hektar. Ein Randbereich davon ist aufgrund der Erweiterung der Bahnfläche Bestandteil des Projektes S 21.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, die vorhandenen gewerblichen Nutzungen zu sichern, indem zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen und somit das Stuttgarter Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes umgesetzt wird. Desweiteren sollen Maßnahmen getroffen werden, die insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels zur Verbesserung des belasteten Kleinklimas in diesem Bereich des Neckartales (Industrieklimatop) beitragen. Hierzu gehören vor allem die Entzerrung vorhandener großflächiger Bebauung sowie neue Dach- und Fassadenbegrünungen. Außerdemch sollen zulässige Bauhöhen angeglichen und angehoben werden und so eine verträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Nachdem der größte Teil des Plangebietes bisher unbeplant ist, schafft der Bebauungsplan überdies  ein einheitliches Planungsrecht für das gesamte Gewerbegebiet.
 
In diesem Bebauungsplan mit der Bezeichnung Un 108/1 werden die Planungsziele aus den bisher eingeleiteten Planverfahren Un 108 vom 29. November 2011 und Ob 39 vom 19. Juli 2011 weiter verfolgt. Eine erste Beteiligungsphase mit Trägerbeteiligung und öffentlicher Auslegung hat 2017 nach §3(2) Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden, in deren Folge der Plan überarbeitet wurde. Im Sommer 2018 wurde eine zweite Trägerbeteiligung durchgeführt. Derzeit wird der Beschluss für die zweite öffentliche Auslegung vorbereitet.
 
Phase 1

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Obertürkheim (Ob39)

22.07.2011 bis 07.08.2011

Im Rahmen der frühzeitigen  Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan Ob39 zum ersten Mal vom 22. Juli bis zum 7. August 2011 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Obertürkheim zur Einsicht bereit gehalten.

beendet

Weitere Informationen

Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
 

Ihr Weg zu uns!

Wo:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus

Wann:

Freitag, 22. Juli 2011 08:30 Uhr bis Sonntag, 7. August 2011 15:30 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
 
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​