Nahverkehrsplan Stuttgart
Der öffentliche Nahverkehr in Stuttgart soll noch besser werden
Thema | Verkehr/Mobilität |
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Zeitraum | für Beteiligung: 13.04.15 bis 19.11.2015 |
Zielgruppe | Alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter |
Ihre Ideen für den Stuttgarter Nahverkehrsplan!
Der öffentliche Nahverkehr ist in Stuttgart attraktiv. Damit wir ihn für Sie noch besser machen können, brauchen wir Ihre Erfahrung und Ihre Ideen. Deshalb hatten Sie im April 2015 die Möglichkeit, sich hier auf dem Portal an der Entwicklung des Stuttgarter Nahverkehrsplans zu beteiligen.
Im Nahverkehrsplan legt die Landeshauptstadt die Ziele fest, wie sich der öffentliche Nahverkehr in den nächsten fünf Jahren entwickeln soll. Das betrifft hier in Stuttgart die Stadtbahnen und Busse.
Viele haben bei der Online-Beteiligung mitgemacht
Unter "Teilnehmen" können Sie sehen, welche Vorschläge von Bürgern eingereicht wurden. Unter "Ergebnisse" erfahren Sie, welche Schwerpunktthemen sich herauskristallisiert haben und wie damit weiter vorgegangen wird.
Wissenswertes
Lass´ uns die Pferdebahn nehmen!
WEITER
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Ihre Ideen: Fahrplan und Linienführung
Welche Verbesserungsvorschläge für den Fahrplan und die Linienführung haben Sie? In einem Forum konnten Sie Ihre Ideen eingeben, die Vorschläge anderer Nutzer kommentieren und
sie bewerten. Alle Beiträge wurden anschließend vom Moderationsteam von montags bis freitags zwischen 9 bis 15 Uhr freigeschaltet.
Fahrplan und Linienführung?
Hier gibt es ja schon einige Vorschläge zum Thema Tarifzonen. Ein erster Schritt wäre mal die Abschaffung der 2. Zone, d.h. das gesamte Stadtgebiet Stuttgart wäre dann nur eine einzige Zone. Es gibt ja wohl kaum Leute, die ständig nur in ihrer Zone herumfahren.
Janni
Es braucht dringend eine Überarbeitung und vor allem Vereinfachung des Tarifsystems!
15.04.15, 09:27 , 10 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Hallo 0711master,
der Tarif wird im Nahverkehrsplan nicht behandelt, somit können wir Ihre Idee leider nicht für die Vorschlagsliste berücksichtigen. Aber zum Tarifsystem können wir Ihnen Folgendes sagen: Der Fahrpreis berechnet sich anhand eines so genannten „Flächenzonentarifs“. Dieser Flächenzonentarif hat sich in Verflechtungs- und Ballungsräumen mit größerem Umsteigeverkehr als das am besten geeignete Modell der Tarifgestaltung erwiesen. Ein streng entfernungsabhängiger Tarif mag zwar gerechter sein, ist aber allein schon aus vertriebs- und prüfungstechnischer Sicht in Verbundräumen nicht umsetzbar und wird auch in keinem anderen Verkehrsverbund in Deutschland umgesetzt. Zudem hat ein Flächentarif für den Fahrgast den Vorteil, dass er flexibel das ÖPNV-Angebot in den jeweiligen Zonen nutzen kann und nicht an eine Strecke gebunden ist. Absolute Gerechtigkeit wird es im Bereich der Preisgestaltung leider nicht geben, wenn man den Aspekt des lokal stark unterschiedlichen verkehrlichen Angebots berücksichtigt. Dort, wo Tarifzonengrenzen überschritten werden, kommt es zu Preissprüngen. Im VVS-Gebiet gibt es Fälle, in denen kürzere Strecken über mehr Zonen gehen, als längere Strecken. Das ist bei einem System mit Tarifzonen leider nicht zu vermeiden..
Die Festlegung der Größe der Zonen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Tarifergiebigkeit. Weitere Kriterien sind die Leistungsgerechtigkeit, Praktikabilität und Überschaubarkeit. Bei der Beurteilung einer Zoneneinteilung können deshalb einzelne Kriterien (z. B. Entfernungsvergleiche) nicht isoliert betrachtet werden.
Ein wichtiger Grundsatz ist, dass Fahrten innerhalb einer Stadt, bzw. Gemeinde einschl. aller Ortsteile mit einem Fahrschein für eine Zone möglich sind. Eine Ausnahme ist nur die Großstadt Stuttgart, die im Vergleich zu den anderen Städten im VVS-Gebiet deutlich größer ist und bei der daher eine Unterteilung in zwei Zonen sinnvoll ist.
Bei der Festlegung der Zonenringe der VVS-Tarifzoneneinteilung wurde der Stuttgarter Hauptbahnhof als Bezugspunkt für die Schienenstrecken ins Umland gewählt. Hier beginnen und enden die Züge des Fernverkehrs und vor allem die neben der S-Bahn in den Verbundtarif einbezogenen übrigen Züge des Nahverkehrs. Auf den auf den Hauptbahnhof ausgerichteten Schienenstrecken lassen sich den einzelnen Preisstufen (Zonen) im Durchschnitt folgende Entfernungen zuordnen:
1 Zone/Preisstufe 1: bis 4 km
2 Zonen/Preisstufe 2: ab 5 km
3 Zonen/Preisstufe 3: ab 11 km
4 Zonen/Preisstufe 4: ab 18 km
5 Zonen/Preisstufe 5: ab 25 km
6 Zonen/Preisstufe 6: ab 32 km
7 Zonen/Preisstufe 7: ab 41 km
02.09.15, 14:24 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Da das Themenfeld „Tarifzonenplan – Tarifzonenstruktur“ sich aber immer wieder auch in öffentlicher Diskussion befindet, wurde 2009 die Thematik erneut eingehend mit Hilfe eines unabhängigen Gutachters untersucht. Der Gutachter kam dabei zu folgenden Schlüssen:
• Grundsätzlich werden Struktur, Größe und Einteilung der VVS-Tarifzonen vom Gutachter als leistungsgerecht, ergiebig und transparent dargestellt.
• Der Kunde muss sich nicht zwangsläufig mit der Tarifzoneneinteilung beschäftigen. Moderne Vertriebstechnik erleichtert die Tariffindung. Die Weiterentwicklung von Tarifkommunikation und Vertriebstechnik kann Hemmschwellen abbauen.
• Die meisten deutschen Großstädte sind – im Gegensatz zu Stuttgart – in einer einheitlichen Tarifzone zusammengefasst. Die Reduzierung auf eine Tarifzone ist auch in Stuttgart grundsätzlich möglich. Bei der Bildung eines einnahmenneutralen Mischpreises würden jedoch rund 60 Prozent der Fahrgäste einen höheren Fahrpreis bezahlen müssen. Es ist äußerst fraglich, ob dies bei den Fahrgästen mit kürzeren Entfernungen Akzeptanz finden könnte.
• Die Vergrößerung bzw. Reduzierung der Tarifzonen würde zu hohen Preissprüngen zwischen den Preisstufen führen. Für einen erheblichen Teil der Fahrgäste würden die Fahrpreise bei Bildung von einnahmenneutralen Mischpreisen teurer.
• Die Sektorengrenzen für Tangentialverbindungen sind grundsätzlich leistungsgerecht. Durch einen möglichen Wegfall der Sektorengrenzen (Grenzen zwischen den 30er-/40er-/50er-/60er-/70er-Zonen) entstehen Minderertragsrisiken in Höhe von über 5,0 Mio. €, denen keine ausreichenden Mehr-/Neuverkehrspotenziale gegenüberstehen. Ein Wegfall der Sektorengrenzen würde die Übersichtlichkeit des Tarifes und den Ticketerwerb aber nicht wesentlich erleichtern.
Da 2009 ermittelt wurde, dass ein Wegfall aller Sektorengrenzen zu Minderertragsrisiken in Höhe von rund 5 Mio. Euro führen würde, wurde damals beschlossen, das Thema vorerst nicht weiterzuverfolgen. Seit der Untersuchung im Jahr 2009 haben sich das Leistungs- und Tarifangebot, das Fahrgastverhalten, vor allem auch die Ticketnutzung (deutlich stärkere Nutzung von verbundweit geltenden Angeboten) stark verändert, so dass der VVS 2015 eine erneute Berechnung des Wegfalls der Sektorengrenzen angehen wird. Mit diesen Ergebnissen wird dann in den VVS-Gremien erneut diskutiert werden, ob bzw. wie ein Wegfall der Sektorengrenzen – es gäbe dann nur noch Tarifringe - im VVS finanziert und umgesetzt werden könnte.
02.09.15, 14:24 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Weitere Phasen ansehen
Beschlussfassung zum Nahverkehrsentwicklungsplan in 2018
In Stuttgart fährt weiterhin die SSB
In einem sogenannten Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) definiert die Stadt, welche Verkehrsleistungen die SSB in welcher Qualität (zum Beispiel Fahrplantakt, Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen) zu erbringen hat. Da die Fahrgeldeinnahmen die Kosten bei weitem nicht decken, erhält die SSB Ausgleichsleistungen von der Stadt, deren Berechnung ebenfalls im ÖDLA festgelegt ist. Der Öffentlichen Dienstleistungsauftrag gilt bis Ende 2040. Außerdem wird die SSB auch in Zukunft die Killesbergbahn sowie die Straßenbahnwelt mit historischem Fahrbetrieb betreiben.
Bekenntnis zur Stärkung des ÖPNV
OB Fritz Kuhn bringt den Entwurf des Nahverkehrsentwicklungsplans im Ausschuss für Umwelt und Technik einIm Ausschuss für Umwelt und Technik wurde am Dienstag, 30. Mai, der erste Entwurf des Nahverkehrsentwicklungsplans (NVEP) eingebracht. Der NVEP beschreibt längerfristig geplante Verbesserungen und Entwicklungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und ist als Ergänzung zum im Oktober 2016 verabschiedeten Nahverkehrsplan (NVP) zu verstehen. Der fertige NVEP soll später der Politik als Handlungsleitfaden für die Weiterentwicklung des ÖPNV dienen.
"Der Nahverkehrsentwicklungsplan ist ein klares Zeichen dafür, dass Stuttgart den ÖPNV kurz-, mittel- und langfristig ausbauen will und muss. Es ist ein Bekenntnis der Stadt, den öffentlichen Nahverkehr systematisch zu verstärken", sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn zu Beginn der Ausschusssitzung.
Der NVEP listet zahlreiche Einzelmaßnahmen auf, die hinsichtlich ihrer Ausgestaltung noch weiter untersucht werden müssen und deren Umsetzungszeitpunkt oder Finanzierung noch nicht eindeutig geregelt sind. Die Vorschläge behandeln Themen wie etwa den Ausbau des Stadtbahnnetzes, dichtere Fahrpläne oder längere Betriebszeiten. Im NVEP sind nur Empfehlungen enthalten, die zuvor durch das Verkehrswissenschaftliche Institut Stuttgart (VWI) gutachterlich untersucht und positiv bewertet wurden.
Die aufgeführten Einzelmaßnahmen sind Vorschläge, die neben den verwaltungsseitig entwickelten Überlegungen auch Empfehlungen aus den Stadtbezirken, dem Gemeinderat und dem VVS-Fahrgastbeirat enthalten.
Darüber hinaus haben im NVEP auch viele Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung zum Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2015 Eingang gefunden. So wurden beispielsweise folgende Ideen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt:
- Ausweitung des Betriebs der Stadtbahn-Linie U8 auf den Samstag
- Taktverdichtung der Linie 92 in Stuttgart-West
- Nachtbusverkehr an allen Wochentagen inklusive Nachttaxi für den Stadtteil Zazenhausen
- Taktverdichtung bei den Innenstadt-Buslinien in der Spätverkehrszeit (einen 15-Minuten-Takt)
- Umsteigefreie Verbindung vom Neckartal zum Flughafen und zur Messe
- Busbeschleunigung in der Schwieberdinger Straße (Bevorrechtigung an Ampeln, Busspuren)
- Einrichtung weiterer Busspuren (z.B. in der Wagenburgstraße, Hauptstätter Straße, Rotebühlstraße, Daimlerstraße)
- Zusammenlegung der Tarifzonen 10 und 20 (Prüfauftrag)
- Ausdehnung des Geltungsbereichs des KurzstreckenTickets (Prüfauftrag)
- Maßnahmen zur Verbesserung der intermodalen Verknüpfung: konkrete Vorschläge für neue Leihfahrrad- und Carsharing-Standorte sowie für P+R-Ausbau an vorhandenen Standorten
Der Entwurf des NVEP wird jetzt nochmals in den Bezirksbeiräten diskutiert, bevor dieser dann nach einer weiteren Überarbeitung im Oktober erneut eingebracht und noch vor den anstehenden Haushaltsberatungen im Dezember dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfindung vorgelegt werden soll. Grundsätzlich können alle Maßnahmen im NVEP erst umgesetzt werden, wenn sie der Gemeinderat und der Aufsichtsrat der SSB AG beschließt und ihre Finanzierung gesichert ist.
Vorschläge der Bürgerbeteiligung fließen in den Nahverkehrsentwicklungsplan ein
Die Stadt Stuttgart möchte die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs sichern und weiter ausbauen. Bei der Bürgerbeteiligung zum Nahverkehrsplan haben sich zwischen dem 13. und 27. April 2015 zahlreiche Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit eigenen Ideen eingebracht. Die Vorschläge des Beteiligungsverfahrens werden im Nahverkehrsentwicklungsplan berücksichtigt. Der Gemeinderat hat am 20. Oktober 2016 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen.Im Gegensatz zum Nahverkehrsplan beschreibt der ergänzende Nahverkehrsentwicklungsplan längerfristige Verbesserungen oder Maßnahmen, die politisch noch diskutiert werden. Der Nahverkehrsentwicklungsplan soll Mitte 2017 beschlossen werden. Darin werden dann auch die Vorschläge des Bürgerbeteiligungsverfahrens aus dem Jahr 2015 berücksichtigt.
793 Vorschläge kamen von den Bürgern
Die Stadtverwaltung und der VVS haben 793 Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger bewertet. Zu jedem Vorschlag gab es hier im Beteiligungsportal eine direkte Rückmeldung. Aus der Fülle der Ideen resultierten nach der fachlichen Bewertung konkrete Maßnahmenvorschläge. Da diese ÖPNV-Verbesserungen vom Gemeinderat und dem Aufsichtsrat der SSB noch nicht beschlossen sind und damit die jeweilige Finanzierung der Maßnahme noch nicht gesichert ist, werden die Bürgervorschläge im Nahverkehrsentwicklungsplan dargestellt und weiterbehandelt.Diese Maßnahmen umfassen:
- Ausweitung der Stadtbahn-Linie U8 auf den Samstag
- Angebotsausweitung der Linie 91 im Spätverkehr
- Taktverdichtung der Linie 92 zur besseren Anbindung der Reinsburgstraße
- Angebotsverbesserungen für den Stadtteil Zazenhausen
- Nachtbusverkehr an allen Wochentagen
- Taktausweitungen bei den Buslinien 40, 43 und 44 im Spätverkehr
- Einführung von gesicherten Anschlüssen zu nachfrageschwachen Zeiten
- Verbesserung der Erschließungswirkung von bestehenden Stadtbahnhaltestellen
- Umsteigefreie Busverbindung vom Neckartal zum Flughafen und zur Messe
- Einführung einer östlichen Tangentiallinie im inneren Stadtgebiet
- Erschließung der Waldebene Ost an Sommerwochenenden
- Einrichtung zusätzlicher Busspuren
- Busbeschleunigung Schwieberdinger Straße / Wernerstraße
Fortschreibung des dritten Nahverkehrsplans
Der vom Gemeinderat beschlossene dritte Nahverkehrsplan umfasst die Verkehrsmittel Stadtbahn und Bus, die derzeit überwiegend durch die SSB betrieben werden. Im Nahverkehrsplan formulieren die Städte und Landkreise die Entwicklung des ÖPNV. Er ist auf fünf Jahre angelegt.Zu den Schwerpunkten des Nahverkehrsplans gehören:
- Die Verlängerung der Stadtbahnlinie U12 über den Hallschlag bis Remseck
- Die neue Führung der U12 über den Budapester Platz,
- Die U5-Verlängerung über Leinfelden Bahnhof hinaus zur Markomannenstraße
- Die U6-Verlängerung über Fasanenhof-Ost bis zum Flughafen,
- Der 7,5-Minuten-Takt der U13 in der Spitzenstunde (bereits realisiert)
- Die Inbetriebnahme der Stadtbahnlinie U19 Neugereut - NeckarPark
- Die Einführung einer Tangential-Stadtbahnlinie U16 Fellbach - Cannstatt - Feuerbach.
Außerdem sollen Linienbusse dank eigener Fahrstreifen schneller durch die Stadt kommen. Zudem sollen Busse und Bahnen an weiteren Ampeln Vorrang erhalten.
Da die Betrauung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) zum 31. Dezember 2018 endet, soll ein neues Vergabeverfahren auf den Weg gebracht werden. Ziel ist eine Direktvergabe der Bus- und Stadtbahnverkehre. Dafür bildet die Fortschreibung des Nahverkehrsplans die Basis.
Ergebnisse aus der Umfrage 2015
Erste Frage zum Mobilitätsverhalten
Zweite Frage zum Mobilitätsverhalten
Dritte Frage zum Mobilitätsverhalten
Sonstige Antworten
94 Nutzer trugen unter dem Freitextfeld "Sonstiges" weitere Ideen und Vorschläge ein. Wo möglich, wurden die Beiträge thematisch zusammengefasst. Wie oft ein Beitrag zu einem Thema eingetragen wurde, zeigt die Spalte mit dem Titel "Anzahl". Umfasste ein Beitrag mehrere Punkte, wurde jeder Punkt dem entsprechenden Thema zugeordnet.Antworten, die unter Sonstiges abgegeben wurden (PDF)
Nahverkehrsentwicklungsplan
Hier können Sie sich den Entwurf des Nahverkehrsentwicklungsplan anschauen oder herunterladen:Nahverkehrsplan
- Beschlussvorlage für den Ausschuss für Umwelt und Technik vom 05.07.2016 zum Thema "2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) der LH Stuttgart" (PDF)
- Entwurf des Stuttgarter Nahverkehrsplans (PDF)
- Nahverkehrsentwicklungsplan - Werkstattbericht (PDF)
- Mitteilungsvorlage für den Ausschuss für Umwelt und Technik vom 29.09.2015 zum Thema Bürgerbeteiligung zum Nahverkehrsplan (PDF)
- Anlage der Mitteilungsvorlage: Maßnahmenliste Bürgerbeteiligung Nahverkehrsplan Stuttgart (PDF)
- Faltblatt: Bürgerbeteiligung am Stuttgarter Nahverkehrsplan (PDF).
- Nahverkehrsplan Stuttgart 2009 (PDF)
Aktionsplan: Nachhaltig mobil in Stuttgart
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