Foto: Tomasz Zajda/Fotolia
Stuttgart-Bad Cannstatt

Bebauungsplan zu Vergnügungs- stätten in Bad Cannstatt

Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: seit 05.05.2013
vsl. Umsetzung: 05.03.2020
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Bad Cannstatt

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart

Im Frühjahr 2012 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) eine neue Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart beschlossen (GRDrs 670/2011). Die Konzeption wird seitdem sukzessive in verbindliches Recht umgesetzt.
 
Die Aufstellung dieses Bebauungsplans war erforderlich, um die vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart in verbindliches Recht umzusetzen und entsprechende rechtsverbindliche Festsetzungen zur Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wettbüros für den gesamten Stadtbezirk Bad Cannstatt treffen zu können.

Gemäß des Ergebnisses der Konzeption ist vorgesehen, Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sowie Wettbüros in allen Baugebieten auszuschließen und zur Bedarfsdeckung lediglich in A-, B- und C-Zentren gemäß des 2008 fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Zulässigkeitsbereiche zu definieren.

Für Bad Cannstatt können die geplanten Festsetzungen zur Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption folgendermaßen zusammengefasst werden: im Zulässigkeitsbereich im B-Zentrum Bad Cannstatt-Altstadt sollen Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und Tanzlokale ausnahmsweise zulässig sein und Vergnügungsstätten des Sex- und Erotikgewerbes ausgeschlossen werden. Spielhallen und Wettbüros sind in den Erdgeschossen unzulässig. Zum nächsten bestehenden bauordnungsrechtlichen Betrieb ist ein Mindestabstand einzuhalten. In den Kerngebieten außerhalb der Zulässigkeitsbereiche sollen Tanzlokale allgemein und Diskotheken ausnahmsweise (Einzelfallprüfung) zulässig sein. Im Bereich des Gewerbegebietes Pragstraße sollen Diskotheken, Tanzlokale und Swinger Clubs ausnahmsweise zugelassen werden können. In allen anderen Teilen des Stadtbezirks Bad Cannstatt sind Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes auszuschließen.
Phase 3

Öffentliche Auslegung

12.07.2019 bis 23.08.2019

Die Planauslagen zum Vorhaben wurden vom 12. Juli bis zum 23. August 2019 im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Bad Cannstatt zur Einsicht bereit gehalten. Während des Auslagezeitraums konnte sich die Öffentlichkeit zum Projekt äußern.

beendet

Weitere Informationen

Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, bestand unter www.stuttgart.de/planauslage mittels Online-Formular. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
 

Ihr Weg zu uns!

Wo:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus

Wann:

Donnerstag, 4. Juli 2019 08:30 Uhr bis Freitag, 23. August 2019 15:30 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

Bebauungsplan beschlossen

Der Gemeinderat hat am 5. März 2020 den Bebauungsplan zur Vergnügungsstättensatzung in Bad Cannstatt beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​