Stuttgart-Bad Cannstatt
Bebauungsplan zu Vergnügungs- stätten in Bad Cannstatt
Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: seit 05.05.2013 vsl. Umsetzung: 05.03.2020 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Bad Cannstatt |
beendet
Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart
Im Frühjahr 2012 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) eine neue Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart beschlossen (GRDrs 670/2011). Die Konzeption wird seitdem sukzessive in verbindliches Recht umgesetzt.
Die Aufstellung dieses Bebauungsplans war erforderlich, um die vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart in verbindliches Recht umzusetzen und entsprechende rechtsverbindliche Festsetzungen zur Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wettbüros für den gesamten Stadtbezirk Bad Cannstatt treffen zu können.
Gemäß des Ergebnisses der Konzeption ist vorgesehen, Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sowie Wettbüros in allen Baugebieten auszuschließen und zur Bedarfsdeckung lediglich in A-, B- und C-Zentren gemäß des 2008 fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Zulässigkeitsbereiche zu definieren.
Für Bad Cannstatt können die geplanten Festsetzungen zur Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption folgendermaßen zusammengefasst werden: im Zulässigkeitsbereich im B-Zentrum Bad Cannstatt-Altstadt sollen Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und Tanzlokale ausnahmsweise zulässig sein und Vergnügungsstätten des Sex- und Erotikgewerbes ausgeschlossen werden. Spielhallen und Wettbüros sind in den Erdgeschossen unzulässig. Zum nächsten bestehenden bauordnungsrechtlichen Betrieb ist ein Mindestabstand einzuhalten. In den Kerngebieten außerhalb der Zulässigkeitsbereiche sollen Tanzlokale allgemein und Diskotheken ausnahmsweise (Einzelfallprüfung) zulässig sein. Im Bereich des Gewerbegebietes Pragstraße sollen Diskotheken, Tanzlokale und Swinger Clubs ausnahmsweise zugelassen werden können. In allen anderen Teilen des Stadtbezirks Bad Cannstatt sind Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes auszuschließen.
Phase
3
Öffentliche Auslegung
12.07.2019 bis 23.08.2019
Die Planauslagen zum Vorhaben wurden vom 12. Juli bis zum 23. August 2019 im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Bad Cannstatt zur Einsicht bereit gehalten. Während des Auslagezeitraums konnte sich die Öffentlichkeit zum Projekt äußern.
beendet
Phase
2
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
13.05.2013 bis 31.05.2013
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 13. bis zum 31. Mai 2013 während der üblichen Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden. Zusätzlich wurden diese auch im Bezirksrathaus Bad Cannstatt zur Einsicht bereit gehalten.
beendet
Phase
1
Erörterungstermin
05.05.2013
Die Öffentlichkeit wurde am 5. Mai 2013 um 18 Uhr bis 20:15 Uhr im im Bezirksrathaus in Bad Cannstatt am Marktplatz 2 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.
beendet
Bebauungsplan beschlossen
Der Gemeinderat hat am 5. März 2020 den Bebauungsplan zur Vergnügungsstättensatzung in Bad Cannstatt beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.
Weitere Informationen zum Vorhaben
Weitere Informationen zur Vergnügungsstättenkonzeption finden Sie hier:
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
- GRDrs 37/2020 - Satzungsbeschluss (PDF)
- GRDrs 37/2020 Anlage 2 - Bebauungsplan (PDF)
- GRDrs 37/2020 Anlage 3 - Textteil Bebauungsplan (PDF)
- GRDrs 37/2020 Anlage 4 - Abgrenzung Bad Cannstatt Zentrum (PDF)
- GRDrs 37/2020 Anlage 5 - Abgrenzung Gewerbegebiet Pragstraße (PDF)
- GRDrs 37/2020 Anlage 6 - Begründung mit Umweltbericht (PDF)
- GRDrs 37/2020 Anlage 7 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF)
- GRDrs 37/2020 Anlage 8 - Frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstige Träger (PDF)
- GRDrs 37/2020 Anlage 9 - Anregungen der Öffentlichkeit (PDF)
- GRDrs 37/2020 Anlage 10 - Beteiligung Behörden und sonstige Träger (PDF)
- GRDrs 457/2019 - Auslegungsbeschluss (PDF)
- GRDrs 457/2019 Anlage 2 - Entwurf Bebauungsplan (PDF)
- GRDrs 457/2019 Anlage 3 - Textteil (PDF)
- GRDrs 457/2019 Anlage 4 - Abgrenzung bad Cannstatt Zentrum (PDF)
- GRDrs 457/2019 Anlage 5 - Abgrenzung Gewerbegebiet Pragstraße (PDF)
- GRDrs 457/2019 Anlage 6 - Begründung mit Umweltbericht (PDF)
- GRDrs 457/2019 Anlage 7 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (PDF)
- GRDrs 457/2019 Anlage 8 - Frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstige Träger (PDF)
- GRDrs 157/2013 - Auftsellungsbeschluss (PDF)
- GRDrs 670/2011 - Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart (PDF)
- GRDrs 222/2008 - Konzeption Einzelhandel und Zentren (PDF)
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
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Simone Sommer
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Telefon: (0711) 216-91813
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Landeshauptstadt Stuttgart
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Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
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