Stuttgart-Nord
Bebauungsplan Wolframstraße/ Nordbahnhofstraße
Schaffung von neuem Planungsrecht
Thema | Stadtentwicklung |
---|---|
Zeitraum | für Beteiligung: seit 12.02.2016 vsl. Umsetzung: Frühjahr 2020 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner von Stuttgart-Nord |
beendet
Bebauungsplanverfahren Wolframstraße/Nordbahnhofstraße
Das Plangebiet befindet sich zwischen den städtebaulichen Entwicklungsflächen des Europaviertels und dem Plangebiet Auto-Staiger-Areal und dem ehemaligen Schmidtgen-Areal. Es bildet den Auftakt zum Rosensteinviertel und grenzt an die neue Stadtbahnbrücke für die U 12 an.Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 4,5 ha.Im nördlichen Teil des Planbereichs des Bebauungsplans überwiegt die Wohnnutzung, im südlichen Bereich die Büronutzung.
Durch diese Neuentwicklungen ist das Plangebiet einem hohen Entwicklungsdruck ausgesetzt. Für das Grundstück an der Ecke Wolframstraße/Nordbahnhofstraße (Flurstücke 9222/5 und 9232/2) wurden wiederholt Entwürfe für eine Bebauung mit Hotels durch Investoren bei der Stadt vorgestellt.
Die Bebauungen im Umfeld, unter anderem die stadtbildprägenden Conradi-Hochhäuser, wurden auf der Grundlage von nichtöffentlichen Bebauungsplänen genehmigt. Da dieses Planrecht nicht rechtswirksam ist, gilt für diese Bereiche ein Bebauungsplan mit den Festsetzungen der Baustaffel 3 (OBS). Um in diesem Bereich eine adäquate Planung und eine Nachverdichtung zu ermöglichen und bestehenden Gebäuden Rechtssicherheit zu geben, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Durch diese Neuentwicklungen ist das Plangebiet einem hohen Entwicklungsdruck ausgesetzt. Für das Grundstück an der Ecke Wolframstraße/Nordbahnhofstraße (Flurstücke 9222/5 und 9232/2) wurden wiederholt Entwürfe für eine Bebauung mit Hotels durch Investoren bei der Stadt vorgestellt.
Die Bebauungen im Umfeld, unter anderem die stadtbildprägenden Conradi-Hochhäuser, wurden auf der Grundlage von nichtöffentlichen Bebauungsplänen genehmigt. Da dieses Planrecht nicht rechtswirksam ist, gilt für diese Bereiche ein Bebauungsplan mit den Festsetzungen der Baustaffel 3 (OBS). Um in diesem Bereich eine adäquate Planung und eine Nachverdichtung zu ermöglichen und bestehenden Gebäuden Rechtssicherheit zu geben, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Phase
2
Erörterungstermin
16.02.2016
Die Öffentlichkeit wurde am 16. Februar 2016 um 16 Uhr im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus wurden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt. Hierbei bestand die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu äußern und das Thema zu erörtern.
beendet
Ihr Weg zu uns!
Wo:
Landeshauptstadt StuttgartAmt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus
Wann:
Dienstag, 16. Februar 2016 16:00 bis 17:30 UhrÖffentlicher Nahverkehr:
Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)Weitere Phasen ansehen
Weitere Informationen zum Vorhaben
Weitere Informationen zum nichtoffenen städtebaulichen Ideenwettbewerb Budapester Platz/Friedhofstraße Stuttgart-Mitte/Nord 2016 finden sich auf:
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Projekt finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
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Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
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