Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 18.08.2025 bis 13.10.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen |
Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 18. August bis 07. September 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 08. bis 29. September 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können. Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Was plant die Stadt zum Thema E-Scooter? An allen möglichen und unmöglichen Stellen stehen oder liegen diese Dinger rum und im Weg! Andere Städte haben E-Scooter bereits abgeschafft, warum geht das in Stuttgart nicht?
aka
Die Stadt hat 4 Stellen im Ordnungsamt geschaffen um das Scooter-Chaos zu bekämpfen. Anfangs wurde versprochen Beschwerden würden vor Ort nachverfolgt und bei Verstößen dem Anbieter in Rechnung gestellt. Bei Meldungen wird aber vom Ordnungsamt erklärt, dass man dies nur weitermelden könne. Damit bleiben die Kosten von 4 Stellen an der Stadt hängen. Wieviel kostet dies die Stadt? Bei einem Verbot könnten 4 Stellen eingespart werden.
29.09.25, 09:55 , 1 Zustimmungen , 1 Kommentare [Kommentare einblenden]
robau1
E-scooter sind nur dann akzeptabel, wenn sie an festen Plätzen gemietet und wieder zurückgegeben werden müssen. Außerdem muss konsequenter gegen das verbotene Fahren durch 2 Personen vorgegangen werden. Zulassungen in der Stadt Stuttgart sollten nur die Anbieter bekommen, die sich an ALLE Auflagen halten.
29.09.25, 20:23 , 0 Zustimmungen
Moderationsteam
Bei der Ausbringung von Leih-E-Scootern auf öffentlichen Flächen handelt es sich um eine Sondernutzung nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg.
Die vier Anbieter, die in der LHS Stuttgart agieren (Bolt, Lime, Voi, Tier/Dott) mussten ein strenges Auswahlverfahren durchlaufen, um Sondernutzungserlaubnisse für den Betrieb in der Stadt zu erhalten.
Die Sondernutzungserlaubnisse regeln u.a. die Menge der ausgebrachten E-Scooter, wo die E-Scooter ausgebracht und abgestellt werden können und wie die Anbieter auf Meldungen von Bürgern und Verwaltung reagieren müssen. Die Sondernutzungserlaubnisse bieten damit ein breites ordnungsrechtliches Spektrum an Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen durch E-Scooter
Darüber hinaus arbeitet das Team Mikromobilität der Straßenverkehrsbehörde aktiv am Ausbau von ausgewiesenen E-Scooter-Abstellflächen und Abstellverbotszonen, so auch in Mühlhausen. Aktuell wurden in der LHS Stuttgart schon über 50 E-Scooter-Abstellflächen umgesetzt, bzw. befinden sich gerade in der Umsetzung.
Für akute Beschwerden und allgemeine Fragen steht – neben den Anbietern selbst - das Team Mikromobilität per Mail (mikromobilitaet@stuttgart.de) und telefonisch während den Geschäftszeiten (0711-21632192 oder -32193 oder -32194) gerne zur Verfügung.
13.10.25, 10:56 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon: (0711) 216-60383
E-Mail: poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
robau1
E-scooter sind nur dann akzeptabel, wenn sie an festen Plätzen gemietet und wieder zurückgegeben werden müssen. Außerdem muss konsequenter gegen das verbotene Fahren durch 2 Personen vorgegangen werden. Zulassungen in der Stadt Stuttgart sollten nur die Anbieter bekommen, die sich an ALLE Auflagen halten.
29.09.25, 20:23 , 0 Zustimmungen