Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 18.08.2025 bis 13.10.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen |
Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 18. August bis 07. September 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 08. bis 29. September 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können. Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Die Parksituation im Kochelseeweg in Hofen ist eine Zumutung, sehr häufig ist eine erforderliche Durchfahrtsbreite für Müllabfuhr, Rettungskräfte oder auch z.B. Möbelwägen nicht gegeben. Insbesondere über das Wochenende werden Sprinter oder Anhänger von Firmen abgestellt, die den Anwohnern Parkplätze wegnehmen. Hier besteht verstärkter Kontrollbedarf und die Einrichtung eines einseitigen Parkverbots.
Moderationsteam
Die von Ihnen geschilderte Parkproblematik ist den zuständigen Stellen bereits bekannt. Es werden derzeit mit den beteiligten Stellen Lösungen erarbeitet, welche diesen Problemen durch eine Veränderung der Parkierung hin zu einem einseitigen oder wechselseitigen Parken entgegenwirkt. Dies löst in der Folge auch die Problematik der nicht mehr zeitgemäßen und nach den heutigen Erfordernissen nicht mehr ausreichenden Restgehwegbreite, die durch die derzeitige Gehwegparkregelung zustande kommt.
Wie bereits zu Frage 23 ausgeführt, ist grundsätzlich das Parken von ordnungsgemäß angemeldeten Fahrzeugen – unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerblich genutzte Fahrzeuge handelt – im öffentlichen Verkehrsraum uneingeschränkt erlaubt, sofern keine verkehrsrechtlichen Vorschriften oder Beschilderungen dagegensprechen.
Das alleinige Abstellen eines ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugs – auch über längere Zeiträume hinweg – stellt nicht automatisch einen verkehrsrechtlichen Verstoß dar. Die zugrundeliegende Straßenverkehrsordnung gibt hier keine Privilegierungen oder Einschränkungen der Nutzung des öffentlichen Parkraumes vor.
Grundsätzlich gilt dies auch für Anhänger ohne Zugfahrzeuge, jedoch mit der Einschränkung, dass diese nicht länger als maximal 2 Wochen an derselben Stelle stehen dürfen. Die erforderliche Nachprüfbarkeit und Ahndung dieses Vergehens gestaltet sich für die Verkehrsüberwachung in der Praxis jedoch sehr schwierig.
13.10.25, 10:55 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Weitere Phasen ansehen
Einwohnerversammlung Mühlhausen: Erhalt der beliebten Turn- und Festhalle in der Ortsmitte wird geprüft
"Stadtbezirk vieler Superlative"
Probleme am Max-Eyth-See
Neubaugebiete im Fokus
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon: (0711) 216-60383
E-Mail: poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart