Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 18.08.2025 bis 13.10.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen |
Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 18. August bis 07. September 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 08. bis 29. September 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können. Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Parkraum-Management: Ist ein Parkraum-Management auch für die Außenbezirke vorgesehen? In S-Hofen gibt es ein Problem mit nicht fahrbereiten Fahrzeugen, die dort seit Jahren herumstehen und vergammeln. Es ist nicht akzeptabel, dass die Steuerzahler dafür aufkommen, dass einzelne Familien mehrere PKW + Anhänger + Wohnmobil oder Wohnwagen auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Früher war es z.B. normal, dass man sich beim Kauf eines Wohnwagens auch um einen Stellplatz kümmern musste. Deshalb wäre ich dafür, die Besitzer schnellstmöglich zur Kasse zu bitten.
Moderationsteam
Grundsätzlich ist das Parken von ordnungsgemäß angemeldeten Fahrzeugen – unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerblich genutzte Fahrzeuge handelt – im öffentlichen Verkehrsraum uneingeschränkt erlaubt, sofern keine verkehrsrechtlichen Vorschriften oder Beschilderungen dagegensprechen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das alleinige Abstellen Fahrzeugs – auch über längere Zeiträume – nicht automatisch einen Verstoß darstellt. Es gibt hier keine Privilegierung oder Einschränkung; dies gehört zum Allgemeingebrauch der Straße.
Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung gehen aktiv gegen das Abstellen von nicht verkehrsbereiten und unerlaubt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeugen in Stuttgart vor.
Sobald entsprechende Hinweise zu obigen Fahrzeugen eingehen – sei es durch Meldung der Verkehrsüberwachung, des Vollzugsdienstes oder aus der Bevölkerung – werden diese zeitnah dahingehend überprüft. Stellt sich dabei heraus, dass ein Fahrzeug tatsächlich nicht mehr verkehrstauglich ist oder offensichtlich aufgegeben wurde, leitet die Stadt die erforderlichen Maßnahmen ein. Diese reichen von der Halterermittlung und Aufforderung des Betroffenen zur Entfernung des Fahrzeuges bis hin zu Abschleppmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus dem öffentlichen Raum (z. B. Straßenverkehrsordnung). Bei Gefahr in Verzug wird umgehend gehandelt. Die entstandenen Kosten werden den Fahrzeughaltern in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Aktuell (Stand 29.09.2025) liegen drei Meldungen über nicht zugelassene Fahrzeuge im Stadtbezirk Mühlhausen vor, wobei die entsprechenden Halter angeschrieben und unter Fristsetzung zur Entfernung der Fahrzeuge von öffentlicher Fläche aufgefordert wurden. Nach Fristablauf werden die Fahrzeuge im Falle von Untätigkeit des jeweiligen Halters im Zuge der Ersatzvornahme entfernt
13.10.25, 10:46 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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