Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 18.08.2025 bis 13.10.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen |
Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 18. August bis 07. September 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 08. bis 29. September 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können. Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Darf man Hunde im Landschaftsschutzgebiet Hofen Hottenbühl frei laufen lassen?
Immer wieder kommt es zu heiklen Situationen, wenn freilaufende Hunde auf Spaziergänger losgehen und die Halter dies tolerieren bzw. machtlos sind. Falls Hunde angeleint sein müssen, sollte man an der Zufahrt darauf hinweisen. Viele Halter sind davon überzeugt, dass ihre Hunde frei laufen dürfen.
tictactuc
Es kommt leider im gesamten Bezirk immer wieder zu heiklen Situationen mit nicht angeleinten Hunden.
22.09.25, 13:43 , 1 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Im Landschaftsschutzgebiet Hofen - Hottenbühl existiert keine generelle Leinenpflicht. Hunde müssen allerdings immer im Einwirkbereich des Hundeführers sein, d. h. in Sicht - und Hörweite und der Hund muss dem Hundeführer gehorchen.
Nach der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung der Stadt Stuttgart vom 09. Mai 2019 sind Hunde in öffentlichen Anlagen, in Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen sowie auf allen sonstigen Gehflächen in unterirdischen Verkehrsbauwerken, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe einschließlich der Zu- und Abgänge zu den Stationen, Verteilerebenen, Treppen und Bahnsteige, auf dem öffentlichen Weg „Neckardamm“ und in Menschenansammlungen an der kurzen Leine zu führen.
02.10.25, 05:40 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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