Der Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim. Foto:Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Untertürkheim

Einwohnerversammlung Untertürkheim 2024

Dialog von Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum14.10.2024 bis 02.12.2024
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner von Untertürkheim

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
offen

Einwohnerversammlung in Untertürkheim 2024

Die dritte Einwohnerversammlung im Jahr 2024 findet am Montag, 2. Dezember 2024 um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim statt. Veranstaltungsort ist die Sängerhalle.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung konnten Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wurde in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 14. bis 27. Oktober 2024 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Untertürkheim thematisiert werden sollen.
 
Anschließend hatten Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 28. Oktober bis 17. November 2024 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Untertürkheim an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen stellen

28.10.2024 bis 17.11.2024

Hier haben Sie die Möglichkeit konkrete Fragen vom 28. Oktober bis 17. November 2024 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Untertürkheim einzureichen, oder ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Untertürkheim Fragen voranmelden können.

beendet

Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.

Kein Wunder, dass Untertürkheim in der AWS-Studie Stadtsauberkeit einen der letzten Plätze belegt. Und das soll ausdrücklich keine Kritik an der AWS sein, die einen ordentlichen Job macht. Vielmehr sind es immer mehr Bewohner, die einfach ihren Müll und Unrat einfach vor die Türe werfen – vor allem in solchen Häusern - in denen der Begriff „schwäbische Kehrwoche“ offenbar ein Fremdwort ist. (Siehe Foto) Hier sollte vielleicht ein „AWS-Sheriff“ die Bewohner zurechtweisen und vielleicht auch eine Strafe androhen. Untertürkheim wird sonst allmählich zu einer einzigen Müllkippe – beispielsweise auch der Benzplatz, der sich allmählich zum Alkoholikertreff mit den entsprechenden Hinterlassenschaften wandelt. Das hat Carl Benz nun wirklich nicht verdient.
Ein weiteres Schmutzproblem ist der seit der Corona-Zeit stark gewachsene Hundebestand. An vielen Pinkel-Ecken stinkt es zunehmend und nicht alle Hundebesitzer nutzen Hundekot-Tüten sachgerecht. Spricht man Hundehalter auf die hinterlassenen Häufchen ihrer Lieblinge an, hört man schon mal den Satz. „Dafür ist die Stadtreinigung da. Wozu zahle ich eigentlich Hundesteuer.“ Die Stadt Stuttgart sollte sich also dazu durchringen, von allen Hunden einen DNA-Test zu verlangen, um dann solche „Tretminen“ zuordnen zu können.

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Moderationsteam

Antwort des Amtes für öffentliche Ordnung:
In der Tat hat die Anzahl der Hundehaltungen seit der Corona- Pandemie auch in Stuttgart zugenommen.

Um den Verursacher von Hundekot- Hinterlassenschaften ausfindig zu machen, hat man aktuell nur dann eine Chance, wenn dieser entweder auf "frischer Tat" von einem Ordnungshüter erwischt wird. Oder eine Person, die die Situation beobachtet und miterlebt, Zivilcourage an den Tag legt und den Hundehalter auf das Fehlverhalten anspricht. Zudem kann man als Mitbürger das Fehlverhalten auch anzeigen. Hierfür sind allerdings die Personalien des Verursachers nötig, was diese "Maßnahme" sicherlich in dem ein oder anderen Fall scheitern lässt.
In den Fällen, in denen es zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt, muss der Verursacher mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld rechnen.

Die DNA Pflicht steht aktuell nicht im Fokus der Stadt Stuttgart. DNA Proben sind sehr aufwendig und kostenintensiv. Zudem bringt eine alleinige DNA-Probe noch keinen Erfolg. Jeder Hund müsste zusätzlich vorab registriert werden, damit ein entsprechender Datenabgleich vorgenommen werden kann. Der Aufwand und die Kosten sind hierfür sehr groß und stehen nicht im Verhältnis zum erwarteten Erfolg.

Einige Verstöße ließen sich nach Einschätzung der Tierschutzbehörde allein schon dadurch vermeiden, dass die Hundehalter die bestehenden, in der Öffentlichkeit bekannten Regelungen und Normen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens beachten und einhalten würden.

20.11.24, 07:44 , Zustimmungen , 0 Kommentare

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Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
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E-Mail:   poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de

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Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
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