Der Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim. Foto:Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Untertürkheim

Einwohnerversammlung Untertürkheim 2024

Dialog von Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum14.10.2024 bis 02.12.2024
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner von Untertürkheim

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
offen

Einwohnerversammlung in Untertürkheim 2024

Die dritte Einwohnerversammlung im Jahr 2024 findet am Montag, 2. Dezember 2024 um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim statt. Veranstaltungsort ist die Sängerhalle.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung konnten Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wurde in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 14. bis 27. Oktober 2024 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Untertürkheim thematisiert werden sollen.
 
Anschließend hatten Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 28. Oktober bis 17. November 2024 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Untertürkheim an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen stellen

28.10.2024 bis 17.11.2024

Hier haben Sie die Möglichkeit konkrete Fragen vom 28. Oktober bis 17. November 2024 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Untertürkheim einzureichen, oder ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Untertürkheim Fragen voranmelden können.

beendet

Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.

Wo kein Kläger, da kein Richter...

...heißt doch so schön.
In der Einladung zur Bürgerversammlung und auch in vielen angebrachten Beiträgen hier, werden diverse Sachen reklamiert, die gegen geltendes Recht verstoßen: Falschparker, Raser, Müll, Leerstand, usw.
Statt drum herum zu planen und damit nur die vernünftigen Anwohner zu bestrafen, sollte man einfach mal mehr kontrollieren und die existierenden Rechtsrahmen ausnutzen.

Daher mein Appell:
- Bitte kontrollieren sie regelmäßiger Falschparker ohne Anwohnerparkausweise oder diejenigen, welche gefährlich Parken (Feuerwehrzufahrten usw.).
- Bitte führen sie mehr Geschwindigkeitskontrollen in den diversen beanstandeten HotSpots durch.
- Bitte kontrollieren sie Hol-/Bring-Situation an den Schulen (Falschparker, Anwohnerstraßen usw.)
- Die Müllablagerungen im Stadtgebiete sind fast immer an den gleichen Stellen, dass kann man sicherlich strafrechtlich erfassen (wenn man möchte).
- Auch würde ich mich freuen, wenn die faulen (!) Raucher und Hundebesitzer zur Kasse gebeten werden. Hundekot im Weinberg und Zigarettenstummel auf jeden Quadratmeter sind unerträglich.
- Die Situation der E-Scooter ist auf Grund der engen Fusswege ebenfalls unerträglich. Ich selbst muss ca. jede Woche einen E-Scooter "umparken", weil er den Fussweg blockiert. Zur Info: Die Beschwerde über www.scooter-melder.de bringt gefühlt nichts.

Und eines noch zum Schluss, bitte belassen sie es nicht immer bei mündlichen Verwarnungen, wie zuletzt bei der Kontrolle der Anwohnerstraße Öztaler Straße 2-10. Nur echte Strafen schrecken ab.

Helene

Es ist eine Zumutung, dass auch Vermieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Wohnraum zu sog. Boarding Häuser umgestalten (1 Zimmer Apartments für viel zu viele Menschen) und sich dann überhaupt nicht um Sauberkeit, illegale Müllentsorgung etc. kümmern müssen, sondern nur ihre Miete kassieren. Eine Anzeige gegen Unbekannt läuft doch ins Leere. Ich sehe nicht immer wer seinen Müll illegal abstellt, noch kenne ich diese Person. Die Ötztaler Straße 2 und 5 sind eine Zumutung was Müll und Lärm anbelangt.

08.11.24, 15:59 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Karoline1

Dem stimmen wir voll und ganz zu. Vielen Dank für den Beitrag.

10.11.24, 08:37 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Moderationsteam

Antwort des Amtes für öffentliche Ordnung:
Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden vom Städtischen Vollzugsdienst Kontrollen durchgeführt.
Sollten Ordnungswidrigkeiten - beispielsweise in Form von unerlaubtem Zurücklassen von Hundekot - festgestellt werden, wird gegenüber dem Verursacher bzw. dem jeweiligen Hundehalter eine entsprechende Sanktion (Einleiten eines Bußgeldverfahrens) verhängt.

20.11.24, 07:46 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Pia Müller
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-80644
E-Mail:   poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​