Der Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim. Foto:Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Untertürkheim

Einwohnerversammlung Untertürkheim 2024

Dialog von Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum14.10.2024 bis 02.12.2024
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner von Untertürkheim

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung in Untertürkheim 2024

Die dritte Einwohnerversammlung im Jahr 2024 findet am Montag, 2. Dezember 2024 um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim statt. Veranstaltungsort ist die Sängerhalle.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung konnten Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wurde in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 14. bis 27. Oktober 2024 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Untertürkheim thematisiert werden sollen.
 
Anschließend hatten Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 28. Oktober bis 17. November 2024 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Untertürkheim an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen stellen

28.10.2024 bis 17.11.2024

Hier haben Sie die Möglichkeit konkrete Fragen vom 28. Oktober bis 17. November 2024 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Untertürkheim einzureichen, oder ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Untertürkheim Fragen voranmelden können.

beendet

Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.

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Moderationsteam

Das städtische Tiefbauamt hat gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz, dem Amt für Stadtplanung und Wohnen und der Kommunalen Kriminalprävention eingehend geprüft, welche Strecken außerorts zwingend beleuchtet werden müssen und wo die Straßenleuchten im Sinne des Artenschutzes zeitweise oder komplett abgeschaltet werden können. Damit kommt die Landeshauptstadt Stuttgart Vorgaben aus dem Naturschutzgesetz des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg nach.

Die Vielzahl an Außenbeleuchtungen führt zur Aufhellung der Nacht. Die Aufhellung des Nachthimmels hat jedoch weitreichende ökologische Konsequenzen, da sich die meisten Lebewesen im Laufe der Evolution an den Wechsel von Tag und Nacht angepasst haben und die künstliche Beleuchtung bei Nacht die physiologischen Prozesse als auch Verhaltensmuster bei Tieren und Pflanzen beeinflussen. So führt die Beleuchtung von Straßen für Fledermäuse zur Zerschneidung ihrer Lebensräume und damit zur Verringerung ihrer Überlebensrate, Insekten werden von den Lichtern (aus ihren Lebensräumen) angezogen und verenden dort statt sich fortzupflanzen und auch beleuchteten Bäume nehmen Schaden.

Da außerhalb der geschlossenen Ortslagen für die Kommunen in Baden-Württemberg keine Beleuchtungspflichten gelten, müssen diese insbesondere in naturschutzfachlich sensiblen Bereichen dauerhaft abgeschaltet werden, sofern keine konkret begründeten Gefahrenlagen vorliegen. Die Stadtverwaltung hat nun alle Außerortsstrecken auf die relevanten Belange hin überprüft. Die von Ihnen gemeldete Strecke liegt in einem solchen naturschutzfachlich sensiblen Bereich und es liegen nach unseren Informationen keine uns bekannten anderweitigen Gründe vor, die eine Beleuchtung zwingend notwendig machen.

25.11.24, 15:59 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Pia Müller
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-80644
E-Mail:   poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​