Einwohnerversammlung Stuttgart-Mitte 2024
Dialog von Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | 27.05.2024 bis 15.07.2024 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Stuttgart-Mitte |
EINWOHNERVERSAMMLUNG IN STUTTGART-Mitte
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Sie Stadt Stuttgart möchte sich theoretisch zurecht gut darstellen, für ihre eigene Einwohnerschaft und vor allem aber auch für Besucher. Wieso sind immer noch sämtliche Beleuchtungen der sowieso schon wenigen schönen historischen Gebäuden nach wie vor nicht an? Beispiele Rathausturm, Stiftskirche, Kunstgebäude, Tagblattturm, Leonhardskirche etc.etc.. Die Energiekrise zum Beginn des Gasstops in Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg war ein nachvollziehbarer Grund. Alle anderen Städte weltweit - auch in Deutschland und auch grün/ rot regierte - beleuchten die Denkmäler wieder. Stuttgart nicht? Was hat die Stadt Stuttgart vor? Will man die Attraktivität und somit die Zahl der Touristen reduzieren?
Moderationsteam
Laut Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ist es nur in besonders begründeten Fällen erlaubt, Gebäude oder Denkmäler anzustrahlen. Dafür gibt es eine Liste von Gebäuden, die historisch oder aus anderen Gründen eine besondere Bedeutung haben und für die derzeit ein Antrag auf eine Befreiung von den naturschutzrechtlichen Regelungen vorbereitet wird. Diese sollen ganzjährig bis 0:30 Uhr beleuchtet werden dürfen. Dazu zählen u.a. die Stiftskirche, das Kunstgebäude und die Leonhardskirche.
Anstrahlungen anderer Denkmäler sind im Winterhalbjahr bis 22 Uhr erlaubt und sind im Sommerhalbjahr abgeschaltet.
15.07.24, 09:37 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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