Einwohnerversammlung Stuttgart-Mitte 2024
Dialog von Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | 27.05.2024 bis 15.07.2024 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Stuttgart-Mitte |
EINWOHNERVERSAMMLUNG IN STUTTGART-Mitte
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Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Sehr geehrter Herr Dr. Nopper,
mich bewegen zwei Themen , welche die Stadtentwickung im Bezirk Mitte langfristig beeinflussen werden.
Die Grundsteuer wird für viele Wohngebäude in Mitte signifikant steigen. Die Bodenrichtwerte sind durch die Gier der Investoren begünstigt durch Niedrigzins explodiert und nicht wohnwirtschaftlich nutzbare Flächen, etwa in Steillagen gehen in die Berechnung gleichwertig ein. Dazu sind die Gebäude oft auf 4-5 Geschosse begrenzt.
Mein Vorschlag: Die Stadt pachtet diese Restflächen auf 10 Jahre und vergütet die Pflege den Eigentümern mit dem Ziel die Belastung auf die doppelte Höhe der bisherigen Steuerlast zu begrenzen. Ein Beispiel für eine solche Restfläche liegt an einer Staffel hinter geschützten Bestandsgebäuden. Flaschen und Spritzen sind regelmässig zu entfernen und der steile Hang durch robuste Begrünung vor Erosion zu bewahren.
Die Wärmeplanung im Gebiet Lehen/Dobel ist besonders schwierig.
Mein Vorschlag: das Gebiet bleibt als "Gasinsel" erhalten. Das engmaschige Netz bleibt durch zwei Hauptstränge (Ausfallsicherheit) an die überregionale Leitung verbunden, welche auch die Heizkraftwerke versorgt. Statt das Gebiet mit hohen Investitionen in die Fernwärme zu zwingen, reichen moderate energetische Sanierungen im Einklang mit dem oft denkmalgeschützten Bestand, die geschützte Lage im Kessel und niedrige Raumtemperaturen zu einer gleichwertigen Effizienz und Wirtschaftlichkeit.
Moderationsteam
Thema Grundsteuer:
Der Grundsteuerhebesatz von derzeit 520% wird sich zum 1.1.2025 erheblich vermindern. Damit reagiert die Verwaltung auf die gestiegenen Bodenrichtwerte und ihre Zusage das Grundsteueraufkommen in der Summe gleich zu belassen. Jedoch kann es in bestimmten Fällen, trotz deutlich reduziertem Hebesatz, für bestimmte Eigentümer zu einer höheren Grundsteuer führen. Der neue Hebesatz für das Kalenderjahr 2025 wird Ende des Jahres 2024 vom Gemeinderat festgesetzt. Die neuen Bewertungsvorschriften zur Grundsteuer wurden vom Land Baden-Württemberg festgelegt und können von den Städten und Kommunen nicht geändert werden. Das Land führt jedoch ein sogenanntes Transparenzregister ein, damit jeder nachvollziehen kann, ob die Kommunen die neue Bewertung für eine versteckte Grundsteuererhöhung nutzen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich mit dem Gemeinderat bereits darauf verständigt, dass der Hebesatz insgesamt aufkommensneutral bleibt.
Die in der Frage geäußerte Idee, dass die Landeshauptstadt Stuttgart doch die Gartenflächen rund ums Haus der Eigentümer für 10 Jahr anpachtet und die Stadt den Eigentümern zusätzlich auch deren Pflegeaufwand ersetzt, ist weder realistisch und auch nicht umsetzbar.
Thema Wärmeplanung:
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, Stuttgart bis 2035 zur Klimaneutralität zu führen. Um dies zu erreichen, sieht sie neben einer umfassenden Gebäudesanierung vor, dass die Wärmeerzeugung zukünftig durch erneuerbare Energien erfolgt. Hierzu legt die Wärmeplanung Gebiete fest, die sich für Wärmenetze eignen oder in denen eine Einzelversorgung angestrebt wird. In beiden Fällen ist eine Versorgung mit erneuerbaren Energien geplant. Im Gebiet Lehen / Dobel ist aktuell ein Wärmenetz vorgesehen.
Erdgas durch Biogas zu ersetzen birgt verschiedene Nutzungskonflikte. Des Weiteren ist Biogas in der erforderlichen Menge nicht gesichert verfügbar.
Bezüglich der Versorgung mit Wasserstoff ist nicht zu erwarten, dass dieser in ausreichender Menge und zu wirtschaftlichen Preisen zur Verfügung stehen wird, um damit Einzelgebäude versorgen zu können. Die Wärmeplanung sieht daher vor, dass Wasserstoff primär in den Großkraftwerken eingesetzt wird.
15.07.24, 08:07 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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