Stuttgart-Münster
Bebauungsplan zu Vergnügungs- stätten in Münster
Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 26.10.2012 bis 07.09.2020 vsl. Umsetzung: 03.12.2020 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Münster |
beendet
Neue Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten
Die Anzahl von Bauanträgen für Spielhallen im Stadtgebiet hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wegen der verstärkten Zunahme und Häufung von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten, die zu Nutzungskonflikten und "Trading-down-Prozessen" in sensiblen Stadtquartieren führen können, soll deren Zulässigkeit im gesamten Stadtgebiet neu geregelt werden.
Der Gemeinderat hat deshalb am 27. März 2012 eine neue gesamtstädtische Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten des Planungsbüros Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Die Konzeption ist nunmehr die Grundlage für die weiteren Planungen.
Gemäß dem Ergebnis der Vergnügungsstättenkonzeption ist vorgesehen, Vergnügungsstätten jeglicher Art in allen Baugebieten auszuschließen und zur Bedarfsdeckung lediglich in A-, B- und C-Zentren gemäß des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Zulässigkeitsbereiche zu definieren. In Stuttgart hat sich gezeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten, insbesondere in den Innenstadtrandlagen, den Randlagen der Stadtteilzentren und innerhalb der Gewerbegebiete, zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese Nutzungskonflikte, die zu "Trading-down-Prozessen" führen können, gilt es zu vermeiden, indem die aufgrund ihrer städtebaulichen Störpotenziale kritisch zu bewertenden Vergnügungsstätten - insbesondere die in diesen Lagen bislang zulässigen Spielhallen und Wettbüros - bewusst in die starken und robusten Hauptgeschäftslagen der größeren Zentren integriert werden. Gleiches gilt für Bordelle und bordellartige Betriebe.
Der vollständige Ausschluss von Vergnügungsstätten jeglicher Art ist mit dem vorhandenen Planungsrecht, insbesondere den bisher geltenden Satzungen Vergnügungseinrichtungen und andere, nicht zu gewährleisten. Es ist daher erforderlich, das geltende Planungsrecht zu ändern. Neben der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten können damit auch Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe entsprechend den städtebaulichen Zielen der Stadt differenzierter und restriktiver als bisher geregelt werden. Es ist beabsichtigt, die Regelungen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten für das gesamte Stadtgebiet neu zu fassen. Der Bebauungsplan für den Stadtbezirk Münster ist Teil dieser gesamtstädtischen Regelungen.
Phase
3
Öffentliche Auslegung
24.07.2020 bis 07.09.2020
Die Planauslagen zum Vorhaben wurde vom 24. Juli bis 7. September 2020 im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/oeffentlichkeitsbeteiligung/#Aktuelle_Planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Münster zur Einsicht bereit gehalten. Während des Auslagezeitraums konnte sich die Öffentlichkeit zum Projekt äußern.
beendet
Weitere Informationen
Im oben genannten Zeitraum kann von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, besteht unter www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/oeffentlichkeitsbeteiligung mittels Online-Formular. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
Ihr Weg zu uns!
Wo:
Landeshauptstadt StuttgartAmt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus
Wann:
Freitag, 24. Juli 2020 08:30 Uhr bis Montag, 7. September 2020 15:00 UhrÖffentlicher Nahverkehr:
Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)Weitere Phasen ansehen
Bebauungsplan beschlossen
Der Gemeinderat hat am 3. Dezember 2020 den Bebauungsplan zu Vergnügungsstätten in Münster beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, formal Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu abzugeben.
Weitere Informationen zum Vorhaben
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart