Stuttgart-Weilimdorf
Entwicklung westlich der Solitudestraße
Städtebauliche Entwicklung
Thema | Stadtentwicklung |
---|---|
Zeitraum | für Beteiligung: Dezember 2020 bis 21. Februar 2021 vsl. Umsetzung: noch offen |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner aus Weilimdorf |
offen
Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts
Das Gebiet westlich der Solitudestraße zwischen der B295 im Norden und der Engelbergstraße im Süden sowie dem Areal der ehemaligen Gärtnerei Walz haben große Bedeutung für den Stuttgarter Stadtbezirk Weilimdorf. Grund dafür sind die Lage, die Größe und die potenziellen Nutzungsmöglichkeiten. Die Landeshauptstadt möchte dieses Gebiet städtebaulich entwickeln. Ziel ist es, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Dieses sogenannte Entwicklungskonzept soll als stadtplanerischer Rahmen für alle weiteren kurz- und längerfristigen Planungsschritte dienen.
Das gesamte Planungsgebiet ist geprägt von einem baulichen und funktionalen Wandel. Verschiedene, teils konkurrierende, Nutzungsansätze haben sich aus einer Diskussion um die künftige Entwicklung des Gebiets ergeben. Auf Grundlage der verschiedenen Nutzungsansätze wurden in der Gemeinderatsdrucksache (GRDrs 120/2019 - diese finden Sie unter "Links&Downloads") bereits erste Entwicklungsszenarien geschildert und den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Dabei haben sich die Gremien für die Weiterverfolgung des Entwicklungsszenarios 1 mit den Schwerpunkten Sport, Gemeinbedarf, Freizeit/Freiraum ausgesprochen (siehe Protokoll der Bezirksbeirats Weilimdorf vom 10. April 2019 unter "Links&Downloads"). Das Entwicklungsszenario 1 (siehe GRDrs 120/2019 – Anlage 3) soll somit künftig als Bearbeitungs- und Erörterungsgrundlage für die weiteren Planungsschritte dienen.
Das gesamte Planungsgebiet ist geprägt von einem baulichen und funktionalen Wandel. Verschiedene, teils konkurrierende, Nutzungsansätze haben sich aus einer Diskussion um die künftige Entwicklung des Gebiets ergeben. Auf Grundlage der verschiedenen Nutzungsansätze wurden in der Gemeinderatsdrucksache (GRDrs 120/2019 - diese finden Sie unter "Links&Downloads") bereits erste Entwicklungsszenarien geschildert und den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Dabei haben sich die Gremien für die Weiterverfolgung des Entwicklungsszenarios 1 mit den Schwerpunkten Sport, Gemeinbedarf, Freizeit/Freiraum ausgesprochen (siehe Protokoll der Bezirksbeirats Weilimdorf vom 10. April 2019 unter "Links&Downloads"). Das Entwicklungsszenario 1 (siehe GRDrs 120/2019 – Anlage 3) soll somit künftig als Bearbeitungs- und Erörterungsgrundlage für die weiteren Planungsschritte dienen.
Bürgerbeteiligung startete im Dezember – Akteure stellten sich vor
Als nächsten Schritt erhielten die Bürgerinnen und Bürger von Anfang Dezember 2020 bis 21. Februar 2021 die Möglichkeit, sich in den Planungsprozess über eine 3D-Plattform einzubringen (unter dem Reiter "Teilnehmen"). Darüber hinaus boten im Areal aufgestellte Plakatwände zusätzlich die Möglichkeit, Informationen zu erhalten. Zusätzlich war angedacht, im Januar 2021 Quartiersspaziergänge durch das Planungsgebiet anzubieten - diese mussten wegen der pandemischen Lage allerdings abgesagt werden. Desweiteren hatten die auf dem Areal ansässigen Akteure die Möglichkeit, ihre Ideen und Pläne hier auf dem Portal vorzustellen. Die entsprechenden PDFs finden Sie unter dem Reiter "Links&Downloads".
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung liegen nun vor. Sie können diese unter dem Reiter "Ergebnisse" nachlesen.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sollen in die weitere Bearbeitung des Entwicklungskonzepts einfließen und den politischen Gremien vorgestellt werden. Als Basis für den Bürgerbeteiligungsprozess dient das Entwicklungsszenario 1, für dessen Weiterverfolgung sich die politischen Gremien ausgesprochen haben. Dieses Szenario formuliert den Rahmen, innerhalb dem nun gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern mögliche Perspektiven und Ideen für das Planungsgebiet erörtert werden sollen.
Erste Untersuchungen
Zum betroffenen Gebiet wurden bereits erste Untersuchungen zu verschiedenen Themenbereichen vorgenommen:
Sportbedarfe
Das Gebiet ist bereits heute durch sportbezogene Nutzungen (insbesondere durch die An-lagen der SG Weilimdorf) geprägt. Darüber hinaus stellt es ein Flächenpotenzial dar, das in vergleichbarem Umfang im Stadtbezirk nicht vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund ist bei der weiteren Entwicklung des Planungsgebiets insbesondere auch die künftige Sportentwicklung im Stadtbezirk Weilimdorf zu betrachten.
Das Amt für Sport und Bewegung hat in diesem Zusammenhang bereits einen Bedarfskatalog für die Sportentwicklung im Stadtbezirk gemeldet (siehe GRDrs 120/2019 – Anlage 6). Hieraus ergibt sich u. a. der Bedarf für eine neue Sporthalle und verschiedene weitere Sportflächen.
Dieser Katalog kann aufgrund des Flächenumfangs nicht vollständig im Planungsgebiet abgebildet werden. Ausreichende Reserveflächen in anderen Bereichen des Stadtbezirks stehen nicht zur Verfügung. Es kann demnach zu einer Flächenkonkurrenz zwischen den Flächenbedarfen für die Sportentwicklung und potentiellen anderen Nutzungen (z. B. einer ebenfalls diskutierten Wohnbauentwicklung) kommen.
Bürgerhaus
Bereits seit vielen Jahren gibt es im Stadtbezirk Weilimdorf Bestrebungen im Hinblick auf die Realisierung eines Bürgerhauses. Im zentralen Bereich des Stadtteils Weilimdorf stehen jedoch keine Flächen in adäquater Größe für ein Bürgerhaus zur Verfügung. Nicht zuletzt aufgrund der guten Anbindung an den ÖPNV und der mittigen Lage im Stadtbezirk wird als mögliche Standortalternative daher auch ein Bereich an der Solitudestraße im Umfeld der temporären Kindertagesstätte, des Jugendhauses und der Flüchtlingsunterkunft diskutiert. Dieser Standort wäre aus städtebaulicher Sicht denkbar. Abhängig von der genauen Gebäudepositionierung, der Erschließung und dem Nutzungskonzept müssten im weiteren Planungsverlauf im Hinblick auf die östlich angrenzende Wohnbebauung vertiefende schalltechnische Untersuchungen durchgeführt werden.
Ausschluss von Wohnnutzung
Auch die Entwicklung eines Wohnquartiers im Planungsgebiet wurde geprüft und den politischen Gremien in Form von Entwicklungsszenarien (siehe Gemeinderatsdrucksache 120/2019 – Anlagen 4 und 5) vorgelegt. Diese haben sich jedoch gegen eine Wohnbauentwicklung ausgesprochen.
Gründe, die gegen eine Wohnnutzung im Bereich westlich der Solitudestraße sprechen, sind u. a. die bestehenden Lärmbelastungen. So stellt sich aufgrund der "Sandwichlage" zwischen Sport- und Verkehrsinfrastruktur (Solitudestraße/Engelbergstraße) mit Lärmbelastungen aus verschiedenen Richtungen die Lärmsituation im Hinblick auf eine Wohnnutzung als schwierig dar. Trotz Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung ist weiterhin von Lärm- bzw. Nutzungskonflikten mit sportbezogene Nutzungen auszugehen. Nutzungs- bzw. Entwicklungseinschränkungen für den Sport wären nicht auszuschließen.
Aufgrund des Verkehrslärms wäre eine ca. 4,00 bis 5,00 m hohe Lärmschutzwand entlang der denkmalgeschützten Solitudestraße bzw. der Engelbergstraße notwendig (erforderliche Gesamtlänge der Wand bis zu 530,00 m). Wegen ihrer Dimensionierung bestehen gegenüber dieser Lärmschutzwand u. a. städtebauliche und gestalterische Bedenken. Die notwendigen Lärmschutzwände erzeugen eine städtebauliche Insellage des neuen Wohnquartiers, die durch die schwierige Erschließungssituation für den motorisierten Individualverkehr noch verstärkt wird.
Darüber hinaus wird aus stadtklimatischer Sicht eine bauliche Entwicklung insbesondere im südlichen Teil des ehemaligen Walz-Areals (südlich des Verbindungswegs Giebel – Wolfbusch) kritisch gesehen, da sie zu Lasten der klimatisch relevanten Freibereiche zwischen Walz-Areal und Engelbergstraße gehen würde.
Gründe, die gegen eine Wohnnutzung im Bereich westlich der Solitudestraße sprechen, sind u. a. die bestehenden Lärmbelastungen. So stellt sich aufgrund der "Sandwichlage" zwischen Sport- und Verkehrsinfrastruktur (Solitudestraße/Engelbergstraße) mit Lärmbelastungen aus verschiedenen Richtungen die Lärmsituation im Hinblick auf eine Wohnnutzung als schwierig dar. Trotz Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung ist weiterhin von Lärm- bzw. Nutzungskonflikten mit sportbezogene Nutzungen auszugehen. Nutzungs- bzw. Entwicklungseinschränkungen für den Sport wären nicht auszuschließen.
Aufgrund des Verkehrslärms wäre eine ca. 4,00 bis 5,00 m hohe Lärmschutzwand entlang der denkmalgeschützten Solitudestraße bzw. der Engelbergstraße notwendig (erforderliche Gesamtlänge der Wand bis zu 530,00 m). Wegen ihrer Dimensionierung bestehen gegenüber dieser Lärmschutzwand u. a. städtebauliche und gestalterische Bedenken. Die notwendigen Lärmschutzwände erzeugen eine städtebauliche Insellage des neuen Wohnquartiers, die durch die schwierige Erschließungssituation für den motorisierten Individualverkehr noch verstärkt wird.
Darüber hinaus wird aus stadtklimatischer Sicht eine bauliche Entwicklung insbesondere im südlichen Teil des ehemaligen Walz-Areals (südlich des Verbindungswegs Giebel – Wolfbusch) kritisch gesehen, da sie zu Lasten der klimatisch relevanten Freibereiche zwischen Walz-Areal und Engelbergstraße gehen würde.
Sonstige Nutzungen
Im Planungsgebiet bestehende Nutzungen wie beispielsweise das Jugendhaus sollen in der weiteren Planung berücksichtigt und gesichert werden.
Der Verein Chloroplast e. V. betreibt auf Teilen des Gesamtbereichs westlich der Solitudestraße ein Urban-Gardening-Projekt als Zwischennutzungskonzept. Inwieweit dieses Projekt auch über einen längerfristigen Zeitraum weiterverfolgt werden kann, ist ergebnisoffen im künftigen städtebaulichen Kontext zu klären. Die Möglichkeiten der Kombination mit anderen Nutzungsansätzen sind zu erörtern.
Der Verein Chloroplast e. V. betreibt auf Teilen des Gesamtbereichs westlich der Solitudestraße ein Urban-Gardening-Projekt als Zwischennutzungskonzept. Inwieweit dieses Projekt auch über einen längerfristigen Zeitraum weiterverfolgt werden kann, ist ergebnisoffen im künftigen städtebaulichen Kontext zu klären. Die Möglichkeiten der Kombination mit anderen Nutzungsansätzen sind zu erörtern.
Phase
1
Welche Ideen haben Sie?
02.12.2020 bis 21.02.2021
Auf einer 3D-Beteiligungsplattform konnten Sie Ihre individuellen Ideen und Anmerkungen zur künftigen Nutzung des Areals hinterlassen: Was sollte nach Ihren Vorstellungen dort für die Gemeinschaft entstehen und gebaut werden? Darüber hinaus wurde auch nach einem Stimmungsbild gefragt. Im Areal aufgestellte Plakatwände boten zusätzlich die Möglichkeit, Informationen zu erhalten. Und auch die bereits auf dem Gelände aktiven Akteure stellten sich mit einem kurzen Porträt vor (unter dem Reiter "Links&Downloads")
beendet
3D-Beteiligungsplattform
Ein zentrales Element der Beteiligung war eine integrierte Umfrage auf einer interaktiven 3D-Karte. Hier konnten Sie mögliche Perspektiven, Ideen und Wünsche zur künftigen Nutzung des Areals hinterlassen. Beteiligen konnten Sie sich unter diesem Link: https://transfer.hft-stuttgart.de/partizipation/weilimdorf/
Im digitalen Modell des Plangebiets fanden Sie:
- Informationen über bestehende Planungen und Beschlüsse
- Vorstellung im Gebiet ansässiger Vereine und Organisationen
- Umfrage – Sammlung Ihrer Ideen und Anregungen
Entwickelt wurde die digitale 3D-Beteiligungsplattform von Forschenden der Hochschule für Technik Stuttgart. Projektpartner sind die Stadt Stuttgart und die STEG Stadtentwicklung GmbH.
Weitere Phasen ansehen
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Entwicklungskonzept liegen vor
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Umfeld westlich der Solitudestraße zwischen der B295 im Norden und der Engelbergstraße im Süden sowie dem Areal der ehemaligen Gärtnerei Walz in Weilimdorf liegen vor. Für den Gesamtbereich soll ein Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Dazu wurden die Bürgerinnen und Bürger nach Ideen befragt.
Das Gebiet befindet sich in einem umfassenden baulichen und funktionalen Wandel. Neben den bestehenden Sportnutzungen ist der Bereich durch einen teilweisen Leerstand des ehemaligen Gärtnereiareals ebenso geprägt wie durch verschiedene Interimsnutzungen. Hierzu zählen beispielsweise eine Kindertagesstätte, eine Flüchtlingsunterkunft und ein Urban Gardening-Projekt. Teile der ehemaligen Gärtnerei wurden mittlerweile von der Landeshauptstadt erworben. Nun soll der Gesamtbereich städtebaulich weiterentwickelt werden. Hierfür will die Stadt eine Gesamtkonzeption unter dem Titel Entwicklungskonzept "Westlich der Solitudestraße" erarbeiten.
Im Rahmen der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts wurden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger nach ihren Ideen für die städtebauliche Zukunft des Gebiets befragt. Von rund 600 Menschen sind hierzu Antworten eingegangen. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurden ausgewertet und können nun eingesehen werden. Die Beteiligungsergebnisse werden in den weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess einbezogen. Das fertige Entwicklungskonzept bildet die Basis für alle nachfolgenden planerischen Schritte im Gesamtbereich westlich der Solitudestraße, beispielsweise für einen Bebauungsplan.
Hier können Sie sich die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung anschauen oder herunterladen:
Weitere Informationen zum Vorhaben
Hier können Sie sich die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung anschauen oder herunterladen:
Im Folgenden finden Sie die Ideen wichtiger Akteure vor Ort zur Onlinebeteiligung in der interaktiven Karte:
- Forum Stuttgarter Weilimdorf e.V. - Ein "Bürgerhaus mit Kultursaal (PDF)
- Weilimdorfer Sportvereine TSV, BBC und SG - Planentwurf für einen Sportcampus Weilimdorf (PDF)
- Chloroplast Stuttgart e.V. - Zwischennutzungs als Chance (PDF)
Das Entwicklungskonzept "Westlich der Solitudestraße" wurde auch im Bezirksbeirat Weilimdorf besprochen. Sie können das Protokoll dazu hier nachlesen:
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder Herunterladen:
- GRDrs 120/2019 - Städtebauliches Entwicklungskonzept Walz-Areal und südliches Umfeld (PDF)
- Anlage 1 - Bericht zur Mitteilungsvorlage (PDF)
- Anlage 2 - Planerische Rahmenbedingungen und städtebauliche Analyse (PDF)
- Anlage 3 - Plan Entwicklungsszenario 1 (PDF)
- Anlage 4 - Plan Entwicklungsszenario 2a (PDF)
- Anlage 5 - Plan Entwicklungsszenario 2b (PDF)
- Anlage 6 - Plan schematisches Flächenlayout Sportbedarfe (PDF)
- Anlage 7 - Auszug schalltechnische Untersuchung (PDF)
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Abteilung Städtebauliche Planung Nord
Telefon: (0711) 216-20131
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart