Das Flurstück 2229/1 (Obere Waldplätze 12) soll neu bebaut werden. Foto: Stadtmessungsamt
Stuttgart-Vaihingen

Bebauungsplan Obere Waldplätze / Pascalstraße Vaihingen

Nachverdichtung ermöglichen

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: seit 2017
vsl. Umsetzung: Ende 2019
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Vaihingen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Nachverdichtung im Gewerbegebiet

Auf dem Grundstück Obere Waldplätze 12 soll die geplante Ansiedlung eines größeren Bürogebäudes ermöglicht werden, indem der westliche Teil des geltenden Bebauungsplans „Waldplätze II“ (1984/9) durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird.
 
Das bisherige Konzept für das Grundstück Obere Waldplätze 12 sieht vor, ein viergeschossiges Bürogebäude inklusive einem zurückgesetzten Dachgeschoss mit Technikaufbauten und begrünten Dachflächen zu errichten. Um eine städtebaulich sinnvolle Einbindung des Vorhabens in den westlichen Teil des Gewerbegebietes „Waldplätze II“ und auch für die umliegenden Betriebe eine Entwicklung im Sinne der Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart (EWS, Entwurf 2016) zu erreichen, werden die südlich der Straße Obere Waldplätze liegenden Grundstücke in den Geltungsbereich mit einbezogen. Wegen der erforderlichen Verkleinerung und Neuaufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche der Straße Obere Waldplätze wird diese inklusive des Wendehammers ebenfalls in das Verfahren aufgenommen.
 
Ziel des  Bebauungsplan ist es, die Festsetzung Gewerbegebiet beizubehalten, die städtischen Konzepte zum Einzelhandel und zu den Vergnügungsstätten umzusetzen und durch Erhöhung der Nutzungszahlen allen vorhandenen Firmen eine angemessene Weiterentwicklung zu ermöglichen.
 
Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wurde vom UTA am 31.01.2017 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 17. Februar - 20. März 2017 stattgefunden, der Erörterungstermin war am 22. Februar 2017. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde im Februar/März 2017 durchgeführt.
 
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 25. September 2018 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgte zwischen dem 12. Oktober 2018 und dem 12. November 2018 in der Planauslage beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Im genannten Zeitraum konnten die Unterlagen auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen und im Bezirksrathaus in Stuttgart-Vaihingen eingesehen werden. Es gingen während der öffentlichen Auslegung keine Anregungen von Bürgern ein.
 
Wegen eines fehlerhaften Grundbucheintrags wurde im März 2019 eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Aufgrund dieser Änderung der Textfestsetzungen, der entsprechenden Plandarstellung sowie der Begründung haben der Bebauungsplanentwurf und die genannten Unterlagen das Bruchdatum 18. Juni 2018/2. April 2019 erhalten. In der Begründung mit Umweltbericht wurde auch das Thema Lärmaktionsplan/Luftreinhalte-/Aktionsplan redaktionell angepasst und die Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes im Umweltbericht durch den Stand 18. Juni 2018/2. April 2019 ersetzt.
 
In seiner Sitzung am 26. September 2019 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Obere Waldplätze/ Pascalstraße (Vai 285) im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen in der Fassung vom 18. Juni 2018/2. April 2019 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 18. Juni 2018/2. April 2019 (siehe "Downloads").
Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der frühzeitigen  Beteiligung wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan vom 17. Februar bis zum 20. März 2017 während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Vaihingen zur Einsicht bereit gehalten.

beendet

Weitere Informationen

Im oben genannten Zeitraum konnten von der Öffentlichkeit Äußerungen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, bestand unter www.stuttgart.de/planauslage mittels Online-Formular. Es wurde gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
 

Ihr Weg zu uns!

Wo:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Haltestelle: Rathaus

Wann:

Freitag, 17. Februar 2017 08:30 Uhr bis Montag, 20. März 2017 15:30 Uhr

Öffentlicher Nahverkehr:

Elektronische Fahrplanauskunft (VVS)

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Birgit Kolb-Ruthardt
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Telefon: (0711) 216-20183
 
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​