Einwohnerversammlung Stuttgart-West 2019
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 17.12.2018 bis 11.02.2019 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-West |
Im Dialog mit der Stadtspitze
Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks hatten die Möglichkeit, sich bereits vor der Veranstaltung in die Themen der Einwohnerversammlung über ein Online-Beteiligungsverfahren einzubringen: Hier auf dem Web-Portal der Landeshauptstadt konnten sie über Themenvorschläge abstimmen und eigene Wünsche einbringen.
Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks West konnten an der Online-Befragung teilnehmen.
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Fragen voranmelden
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-West an der Online-Befragung teilnehmen können.
Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit der Stadtspitze und dem Bezirksvorsteher besprechen?
Ist es nicht möglich, für die Gaußstraße stadtein-und Stadtauswärts ein LKW-Durchfahrtsverbot zu erhalten?
Außerdem findet in dieser Straße, welche seit Jahrzehnten eine 30er-Zone hat,
zu wenig Geschwindigkeitskontrollen statt.
JNJ
Sehr geehrte Damen und Herren,
genau! Als Anwohner der Gaußstraße leiden wir unter dem starken Verkehr in unserer Straße:
- sie dient als Abkürzung des täglichen Pendlerverkehrs (statt Zeppelinstraße und Am Kräherwald)
- viel zu hohe Geschwindigkeit der durchfahrenden Autos, Tempo 30 wird nicht eingehalten
- sogar Reisebusse und schwere LKWs nutzen die Straße als Durchfahrtsweg
- durch viele parkende Autos herrscht Enge bei der Durchfahrt und eine große Unübersichtlichkeit beim Überqueren der Straße
Folgen:
- häufiges Hupen in der Rush-Hour
- häufig abgefahrene Außenspiegel bei den parkenden Autos der Anwohner
- Unfallgefahr beim Überqueren der Straße und Ein-/Aussteigen ins Auto
- Abgase und Lärm
Insbesondere den vielen Familien mit Kindern, die in der Gaußstraße wohnen, wird so kein schönes und sicheres Umfeld geboten.
Eine „Gelbe Karte“, die bereits an die Stadtverwaltung geschickt wurde, um auf die Situation aufmerksam zu machen, wurde nicht zufriedenstellend beantwortet, der Vorschlag einer Umwandlung in eine Anwohnerstraße als „blecherner Wunsch“ abgetan.
Auch andere Maßnahmen als die Einrichtung einer Anwohnerstraße sind ja denkbar:
- Durchfahrtsverbot für Lkw und Busse
- Umwandlung in eine Spielstraße
- regelmäßige Verkehrskontrollen
- Bodenwellen
Es wäre schön, wenn etwas zur Verbesserung der Situation getan werden könnte!
28.01.19, 09:51 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
In der Landeshauptstadt Stuttgart existiert seit dem Jahr 2010 ein generelles Durchfahrtsverbot für Lkw. Quell- und Zielverkehre sind hiervon ausgenommen.
Ein weitergehendes Lkw- Verkehrsverbot oder eines für Busse, z.B. für die Gaußstraße dürfte die Straßenverkehrsbehörde nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs anordnen. Verkehrssicherheitliche Gründe, die ein Verbot rechtfertigen liegen in übereinstimmender Auffassung mit der Polizei jedoch nicht vor.
Auch ein Verkehrsverbot –ausgenommen Anlieger– darf nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden. Solche wären beispielweise bei fehlenden Gehwegen, schmalen unübersichtlichen Fahrbahnen oder einem verstärkten Unfallaufkommen gegeben. Diese Voraussetzungen liegen in der Gaußstraße ebenfalls nicht vor, weshalb dem Wunsch aus rechtlichen Gründen nicht nähergetreten werden kann.
Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen, wie die „Spielstraßen“ in der Fachsprache bezeichnet werden, setzt eine Reihe von Rahmenbedingungen voraus, die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gegeben sein müssen, u.a. ein niveaugleicher Ausbau der Straße (ohne besondere Gehwege), gestalterische Maßnahmen, überwiegend Aufenthaltsfunktion und nur untergeordnete Bedeutung für den Fahrverkehr. Diese Rahmenbedingungen sind in der Gaußstraße nicht gegeben.
In der Gaußstraße werden bereits seit vielen Jahren Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Allein in den Jahren 2017 und 2018 wurde diese Örtlichkeit insgesamt 30-mal von der städtischen mobilen Geschwindigkeitsüberwachung aufgesucht, jedoch konnten aufgrund fehlender Aufstellflächen 7 Messungen nicht durchgeführt werden. Im Rahmen von 23 Geschwindigkeitsmessungen wurden 4165 Fahrzeuge angemessenen, von denen 483 zu schnell fuhren. Mehr als 99% der festgestellten Überschreitungen wurden im Verwarnungsgeldbereich registriert. Erfreulicherweise konnten dabei keine Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Fahrverbotsbereich ermittelt werden. Die Überschreitungsquote lag mit 11,6 % auf dem Niveau des stadtweiten Durchschnitts vergleichbarer Straßen. Im Jahr 2018 wurde ein Abwärtstrend ersichtlich, hier lag die Überschreitungsquote nur noch bei 8,5 %.
Dieser Bereich wird auch künftig soweit möglich mittels mobiler Geschwindigkeitsüberwachung kontrolliert.
Der Einbau von Fahrbahnschwellen, die wirksam die Geschwindigkeit von Fahrzeugen punktuell reduzieren könnten, wird in Stuttgart nicht vorgenommen. Grund hierfür sind im Wesentlichen die Nachteile, die daraus für Einsatzfahren der Rettungsdienste und Feuerwehr entstehen können. Auch bei niedrigeren Fahrbahnunebenheiten, z.B. sog. Fahrbahnaufpflasterungen, die nicht so hoch wie Fahrbahnschwellen sind, beschweren sich Anwohner über die Lärmbelästigungen, die von Brems- und Beschleunigungsvorgängen sowie Befahrungsgeräuschen verursacht werden.
06.02.19, 11:13 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Einwohnerversammlung gut besucht – Viele Fragen und ein reger Austausch prägten die Aussprache
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