Einwohnerversammlung Stuttgart-Ost 2018
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 01.10.18 bis 19.11.18 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Ost |
Im Dialog mit der Stadtspitze
Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks hatten die Möglichkeit, sich bereits vor der Veranstaltung in die Themen der Einwohnerversammlung über ein Online-Beteiligungsverfahren einzubringen: Hier auf dem Web-Portal der Landeshauptstadt konnten sie über Themenvorschläge abstimmen und eigene Wünsche einbringen.
Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Ost konnten an der Online-Befragung teilnehmen.
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Leider ist man als Jogger oder Spaziergänger auf der Waldebene immer wieder "unerzogene" bzw. aggresiven Hunde ausgesetzt, die nicht angeleint sind.
Warum gibt es keinen Leinenzwang - falls es diesen gibt, warum wird dieser nicht kontrolliert?
Moderationsteam
In Stuttgart gilt kein genereller Leinenzwang. Der Leinenzwang ergibt sich aus § 6 der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung und beschränkt sich auf folgende Örtlichkeiten:
Öffentliche Anlagen, Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen sowie alle sonstigen Gehflächen in unterirdischen Verkehrsbauwerken, Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe einschließlich der Zu- und Abgänge zu den Stationen, Verteilerebenen, Treppen und Bahnsteige, den öffentlichen Weg „Neckardamm“ und Menschenansammlungen.
Das Mitführen eines Hundes ist generell verboten auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Schulhöfen, Außenanlagen von Tageseinrichtungen für Kinder oder von Kinder- und Jugendhäusern, Bolz- und Wetzplätzen und Sport- und Freizeitanlagen unter freiem Himmel.
Ein genereller Leinenzwang ist vor dem Hintergrund einer tierschutzgerechten Hundehaltung aus Sicht der Landeshauptstadt Stuttgart nicht möglich. Schließlich muss einem Hund auch genügend Auslauf gewährt werden können. Unabhängig von den genannten Regelungen gilt aber, dass ein Hundehalter auf seinen Hund jederzeit einwirken können muss. Verstöße hiergegen werden durch das Amt für öffentliche Ordnung geahndet. Der Leinenzwang wird regelmäßig durch den Städtischen Vollzugsdienst kontrolliert. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
08.11.18, 11:08 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Rege Beteiligung bei der Einwohnerversammlung im Bezirk Ost
In der anschließenden Aussprache wurde beim Thema Verkehr zwar die teilweise Einführung von Tempo 40 gelobt, die mangelnde Einhaltung durch die Autofahrer, deren Rücksichtslosigkeit und die völlige Verstopfung mancher Straßen, wie etwa der Gablenberger Hauptstraße, jedoch kritisiert. Kreisverkehre statt Ampelanlagen könnten den Verkehrsfluss beschleunigen, lautete einer der Vorschläge aus der Bürgerschaft. Bei einer Zunahme von Verkehrsverstößen müsse verstärkt kontrolliert werden, betonte der Oberbürgermeister. Bereits zuvor hatte Kuhn eine Lanze für mehr öffentlichen Nah- und auch Radverkehr gebrochen. "Es sind einfach zu viele Autos unterwegs. An dieser einfachen Erkenntnis führt kein Weg vorbei. Ich setze mich daher seit Jahren für ein Umsteigen und eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs ein", sagte der OB.
Er führte jedoch auch an, dass etwa ein schnellerer Busverkehr durch eigene Fahrspuren bei Bürgern und Politikern zwar begrüßt werde, die Umsetzung bei einer notwendigen Reduzierung anderer Verkehrsspuren oder dem Wegfall von Parkplätzen aber durchaus umstritten sei. Bei der wegen mangelnder Rentabilität geplanten Einstellung der Buslinie 64 mit dem Fahrziel Waldebene Ost durch die SSB versprach Kuhn eine nochmalige Überprüfung. Der Bus ist die einzige Anbindung.
Auch zur Förderung des Fahrradverkehrs kamen Vorschläge aus der Bürgerschaft, etwa die Frage zur Machbarkeit einer eigenen Radröhre neben dem chronisch verstopften Wagenburgtunnel oder dem Bau von mehr Fahrradabstellanlagen auf öffentlichen Flächen. Städtebaubürgermeister Peter Pätzold wies darauf hin, dass etwa beim Untersuchungsprojekt Ostheimer Tunnel eine Radlösung mitgeprüft werde, und dass für den Bau von Radabstellplätzen erst entsprechende Flächen zur Verfügung stehen müssten, was aber untersucht werde. OB Kuhn fügte hinzu, dass Stuttgart mit nur sieben Prozent Radanteil am Gesamtverkehr bundesweit nicht gut dastehe.
Auf die Frage nach bezahlbarem Wohnraum auch nach einer Sanierung, beispielsweise bei den Wohnungen der SWSG in Raitelsberg, bekräftigte Kuhn sein Vertrauen in das stadteigene Tochterunternehmen. Hier habe die Stadt die Möglichkeit, Einfluss auf die Preisgestaltung zu nehmen, anders als bei den Privatunternehmen. Deshalb fördere die Stadt auch die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften. Größere Flächen für künftigen Wohnraum im Bezirk sieht Kuhn etwa bei den frei werdenden Flächen der EnBW am Stöckach oder beim alten Kohlekraftwerk.
Für die Schulentwicklung im Bezirk versprach Bildungsbürgermeisterin Isabel Fezer, auf eine entsprechende Bitte hin, sich Zeit zu nehmen und Schulstandorte, auch gegen den Trend, möglichst zu erhalten.
Beim Mineral-Bad Berg erklärte Technikbürgermeister Dirk Thürnau den geplanten Abriss des alten Gastrobetriebes mit dem desolaten Zustand des Gebäudes.
Weitere Informationen zum Vorhaben
- Einladung - Einwohnerversammlung Stuttgart-Ost 2018 (PDF)
- Protokoll - Einwohnerversammlung Stuttgart-Ost 2018 (PDF)
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Telefon: (0711) 216-60381
E-Mail: nina.dreher@stuttgart.de
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