Sanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums
Erarbeitung eines Raumprogramms
Thema | Bildung |
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Zeitraum | vsl. Baubeginn: Mitte/Ende 2024 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner von Sillenbuch |
Erweiterung und Sanierung des bestehenden Gebäudes
Raumsituation und Sanierungsbedarf
Das Schulgebäude des Geschwister-Scholl-Gymnasiums wurde im Jahr 1976 zur Unterbringung eines vierzügigen Gymnasiums mit 36 Klassen erbaut. Insbesondere der naturwissenschaftliche Unterrichtstrakt des Geschwister-Scholl-Gymnasiums entspricht dabei nicht den heutigen Vorgaben des Modellraumprogramms des Landes. Die Räume sind zu klein, teilweise nicht natürlich belichtet und sind mit nicht mehr zeitgemäßem ansteigendem Gestühl ausgestattet.
Bereits im Rahmen der Untersuchungen des Sanierungsbedarfs aller Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart ermittelte das Büro Drees&Sommer im Jahr 2009 für das Geschwister-Scholl-Gymnasium einen Sanierungsbedarf von rund 10 Mio. Euro.
Das Sanierungsgutachten für das Gebäude des Geschwister-Scholl-Gymnasiums durch das Architekturbüro zsp/Peter Vorbeck aus dem Jahr 2012 hielt weitere gravierende Mängel fest. Dieses aktuelle Gutachten wies deutlich umfassendere Sanierungsmaßnahmen aus, als durch das Büro Drees&Sommer 2009 festgestellt wurden. Die Kostenschätzung belief sich hierzu auf rund 22 Mio. Euro.
Für die weiteren Planungen wurde 2013 eine städtebauliche Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese wurde ebenfalls durch das Architekturbüro zsp/Peter Vorbeck erarbeitet, mit dem Ziel, neben der Sanierung auch eine Verbesserung des Naturwissenschaftlichen Bereichs zu erreichen.
Chronik der bisherigen Ereignisse
Nach der Vorstellung der Machbarkeitsuntersuchung im Februar 2014 diskutierten Schule und Bezirksbeirat im Oktober 2014 einen Neubau auf dem Gewann "Schwellenäcker" als Alternative zur Sanierung und Erweiterung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums auf dem Schulgrundstück. Im Februar 2015 stellte der Bezirksbeirat Sillenbuch dazu einen interfraktionellen Antrag und forderte die Verwaltung darin auf, eine städtebauliche Untersuchung für einen möglichen Neubau im Bereich "Schwellenäcker" zu prüfen.
Nach der Präsentation der Untersuchungsergebnisse des Hochbauamts im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung im Juni 2016 wurde ein Runder Tisch am 29. September 2016 durchgeführt. Teilnehmer an diesem "Runden Tisch" waren Vertreter des Bezirksbeirats Sillenbuch, Vertreter des Gemeinderats, Vertreter der Schulgemeinde sowie Vertreter der Verwaltung. Die Schulgemeinde und der Bezirksbeirat sprachen sich hier klar für einen Neubau des GSG aus.
Die Beratung zum Vorschlag der Verwaltung (GRDrs 26/2017), aufgrund der zeitlichen Unwägbarkeiten keinen Neubau, sondern die Sanierung des Bestandsgebäudes anzustreben, wurde insbesondere wegen der bis dahin nicht geklärten Vorgehensweise zum Verkehrsprojekt "Filderauffahrt" in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 4. Juli 2017 ausgesetzt.
Zur Beschleunigung des Prozesses und zur Darstellung des mittlerweile erforderlich gewordenen 5. Zuges am GSG suchte die Verwaltung nach einer kompromissfähigen Lösung, die von der ausstehenden Entscheidung des Verbands Region Stuttgart unabhängig ist. Ergebnis dieses Prozesses stellt die "Variante 3 – Erweiterungsneubau am Standort" dar.
Diese Variante wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung des Unterausschuss "Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung" am 14. März 2018 vorgestellt.
Am 19. März 2018 fand ein weiterer "Runder Tisch" mit selbem Teilnehmerkreis wie im September 2016 statt. Die Verwaltung stellte in diesem Rahmen den Verwaltungsvorschlag "Variante 3" vor. Sowohl Schulgemeinde als auch Bezirksbeirat begrüßten diese "Variante 3" als baulich und zeitlich realistisch umsetzbares Konzept für die weitere Entwicklung des GSG.
Am 19. Juli 2018 hat der Gemeinderat beschlossen, die Variante 3 weiterzuverfolgen.
Der Vorprojektbeschluss für den Erweiterungsneubau am Standort Sillenbuch wurde schließlich am 16. Oktober 2019 gefasst.
Alle relevanten Gemeinderatsdrucksachen finden Sie unter dem Reiter "Links & Downloads".
Beteiligung der Schulgemeinde
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist als Schulträger zur Bereitstellung schulischer Infrastruktur verpflichtet. Das Schulverwaltungsamt als zuständiges Fachamt setzt deshalb bildungspolitische Vorgaben des Landes und des Gemeinderats an rund 160 Schulen um. Dabei steht die zukunftsorientierte Weiterentwicklung im Fokus. Ziel ist eine Verbesserung des städtischen Bildungsangebots und eine bedarfsgerechte Planung und Weiterentwicklung der Bildungsinstitution Schule.Das Schulverwaltungsamt bindet bei diesen Vorhaben grundsätzlich die Vertreter der Schulgemeinden (Schulleitungen, Lehrer Kollegium, Elternvertreter sowie gegebenenfalls Schülervertreter) als Verantwortliche vor Ort und Nutzer der Schulgebäude in den Gestaltungs- und Planungsprozess mit ein. Zudem wird der Stadtbezirk über den Bezirksbeirat im Rahmen der politischen Beschlussfassung beteiligt.
Die "Variante 3 - Erweiterungsneubau am Standort"
Nachdem die weitere Beratung der Beschlussvorlage GRDrs 26/2017 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 4. Juli 2017 ausgesetzt wurde bis bezüglich des Verkehrsprojektes "Filderauffahrt" eine Entscheidung gefallen ist, hat das Hochbauamt gemeinsam mit dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und Schulverwaltungsamt eine weitere Untersuchung durchgeführt:
Als Alternative zur Sanierung mit Erweiterung wäre neben einem Neubau auch ein Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück mit einem Teilabbruch des Bestandsgebäudes möglich.
Die Realisierung dieser Variante würde in mehreren Bauabschnitten erfolgen: Im ersten Bauabschnitt würde ein Erweiterungsneubau errichtet werden. Im folgenden Bauabschnitt würde ein noch zu definierender Teil des Bestandsgebäudes abgebrochen werden und auf der Fläche des frei gewordenen Gebäudeteils ein weiterer Erweiterungsbau errichtet werden. Im Anschluss an die Neubauten würde dann der zu erhaltende Gebäudeteil saniert werden. Trotz der Realisierung in Bauabschnitten würden Interimsmaßnahmen notwendig werden, diese allerdings in geringerem Ausmaß als bei Variante 2.
Für diese Variante ist voraussichtlich eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, der Flächennutzungsplan hätte aber in der aktuell gültigen Version weiterhin Bestand. Durch die Realisierung der Baukörper auf dem Schulgrundstück entfällt die Notwendigkeit einer baulichen Entwicklung auf dem Gebiet "Schwellenäcker". Diese Vorgehensweise berücksichtigt somit den von der Verwaltung vorgegebenen städteplanerischen Grundsatz der "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Außerdem wäre die zusätzliche Flächenversiegelung deutlich geringer, als bei einem reinen Neubau. Abhängig davon, welcher Gebäudeteil erhalten bleibt, besteht unter Umständen die Möglichkeit, den großzügigen Aulabereich weitgehend zu erhalten. Die Verwaltung schlägt daher eine Weiterverfolgung der Variante 3 vor.
Weitere Informationen zum Projekt am Geschwister-Scholl-Gymnasium
- Gemeinderatsdrucksache (GRDrs) 26/2017 - Grundsatzbeschluss und Vorprojektbeschluss (PDF)
- Anlage 1a zur GRDrs 26/2017 - Raumprogramm für ein vierzügiges Gymnasium (PDF)
- Anlage 1b zur GRDrs 26/2017 - Raumprogramm für ein fünfzügiges Gymnasium (PDF)
- Anlage 2 zur GRDrs 26/2017 - Machbarkeitsstudie Campus Sillenbuch (PDF)
- Anlage 3 zur GRDrs 26/2017 - Gegenüberstellung Neubau / Sanierung mit Erweiterungsbau (PDF)
- Anlage 4 zur GRDrs 26/2017 - Flurstück (PDF)
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