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Stuttgart-Vaihingen

Bebauungsplan zu Vergnügungs- stätten in Vaihingen

Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: seit 23.04.2013
vsl. Umsetzung: 1. Quartal 2021
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Vaihingen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen in Vaihingen

Um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten steuern zu können, wurde bereits 2012 die Vergnügungsstättenkonzeption Stuttgart beschlossen und seit dem stadtweit mithilfe der Aufstellung von Bebauungsplänen umgesetzt. Auch im Stadtbezirk Vaihingen soll das mit diesem Bebauungsplan erreicht werden.
 
Die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegten A-, B-, und C-Zentren werden als Zulässigkeitsbereiche für Vergnügungsstätten definiert. Vaihingen verfügt in der Ortsmitte über ein C-Zentrum. Innerhalb des Zulässigkeitsbereiches können Ausnahmen für Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken, Tanzlokale und weitere Vergnügungsstätten erteilt werden, die nicht dem Sex- und Erotikgewerbe zuzurechnen sind. Spielhallen und Wettbüros müssen einen Mindestabstand von 85 m zueinander einhalten und dürfen sich nicht im Erdgeschoss befinden. Die Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn keine negativen Auswirkungen auf die städtebauliche Situation zu erwarten sind.
 
Für die Kerngebiete im Bereich Hauptstraße 28, 30 und im Bereich Hauptstraße 31, 41, Robert-Koch-Straße 2 sind Ausnahmeregelungen, für Tanzlokale sowie Diskotheken und im Gewerbegebiet Wallgraben-West zusätzlich für Feierhallen und Swinger-Clubs vorgesehen.
 
Diese Maßnahmen sollen eine Niveauabsenkung der Gebiete, den sogenannten „Trading-down-Effekt“ verhindern.
 
Bordelle und bordellartige Betriebe werden allerdings im gesamten Plangebiet ausgeschlossen. Die bauordnungsrechtlich genehmigten und vorhandenen Vergnügungsstätten sollen einen erweiterten Bestandsschutz erhalten.

Geltungsbereich für den Auslegungsbeschluss

Grafik: Stadt Stuttgart
Grafik: Stadt Stuttgart
Phase 4

Erneute öffentliche Auslegung

19.11.2021 bis 20.12.2021

Die Planauslagen zum Vorhaben werden vom 19. November bis zum 20. Dezember 2021 im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 erneut öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und werden zusätzlich im Bezirksrathaus Vaihingen zur Einsicht bereit gehalten. Während des Auslagezeitraums kann sich die Öffentlichkeit zum Projekt äußern.

Phase 3

Öffentliche Auslegung

Die Planauslagen zum Vorhaben wurden vom 16. Oktober bis zum 20. November 2020 im Amt für Stadtplanung und Wohnen (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden und wurden zusätzlich im Bezirksrathaus Vaihingen zur Einsicht bereit gehalten. Während des Auslagezeitraums konnte sich die Öffentlichkeit zum Projekt äußern.

Phase 2

Erörterungstermin

07.05.2013

Am 7. Mai 2013 fand zwischen 18:00 und 19:10 Uhr im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein öffentlicher Erörterungstermin zum Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Vaihingen statt.

Phase 1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

03.05.2013 bis 17.05.2013

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Vaihingen vom 3. Mai bis 17. Mai 2013 öffentlich im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (barrierefreier Zugang über die Töpferstraße) in der Eberhardstraße 10, zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Die Unterlagen konnten auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden.

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Abteilung Kommunikation
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Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
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