Einwohnerversammlung Zuffenhausen 2015
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 12.01.15 bis 02.03.15 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Zuffenhausen |
Im Dialog mit der Stadtspitze
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Zuffenhausen hatten am Montag, 2. März 2015, die Möglichkeit, mit der Stadtspitze über Fragen ihres Bezirks zu sprechen. Der Bezirksvorsteher stellte die Entwicklungen der letzten Jahre vor und gab einen Ausblick in die Zukunft. Danach ging Oberbürgermeister Fritz Kuhn auf ausgewählte Themen ein und stellte sich den Fragen der Teilnehmer.Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks hatten die Möglichkeit, sich bereits vor der Veranstaltung in die Themen der Einwohnerversammlung über ein Online-Beteiligungsverfahren einzubringen: Hier auf dem Web-Portal der Landeshauptstadt konnten sie über Themenvorschläge abstimmen und eigene Wünsche einbringen.
Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Zuffenhausen konnten an der Online-Befragung teilnehmen.
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Fragen voranmelden
Hier hatten die Bürgerinnen und Bürger aus Zuffenhausen die Möglichkeit vom 26. Januar bis 15. Februar 2015 nicht nur neben den vorgeschlagenen Themen auch Fragen zu anderen Bereichen zu stellen. Sie konnten diese direkt an die Stadtverwaltung richten, die zu jeder Frage Stellung nahm.
Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Zuffenhausen konnten an der Online-Befragung teilnehmen.
Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister und der Bezirksvorsteher besprechen?
- Alle Beiträge 73
- Soziales 13
- Kultur 1
- Bildung 10
- Umwelt 3
- Verkehr 25
- Flächennutzung/Bauplanung/Infrastruktur 8
- Sonstiges 13
Wie kann man die Ortsmitte (insbesondere die Unterländerstraße) attraktiver gestalten (weniger Casinos, mehr Sauberkeit, attraktive Ladenkonzepte, Cafés,...)?
Moderationsteam
Die Ortsmitte - der Bereich der Unterländer und Ludwigsburger Straße - wurde im Jahr 2009 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Ein wesentliches Ziel der Sanierung ist die Aufwertung des Ortsbildes durch gezielte Maßnahmen im Straßenraum und im Gebäudebestand. Zur Erreichung dieses Sanierungsziels sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Neugestaltung der Ludwigsburger-, Unterländer- und Stammheimer Straße
• Erhalt und Sicherung der hauptsächlich durch Wohnen und Einzelhandel geprägten Nutzungsstruktur durch Verhindern der Ansiedlung von störenden Nutzungen, wie z. B. Spielhallen oder Gaststätten.
Insbesondere in Bezug auf die Unterländer Straße als Haupteinkaufsstraße besteht Handlungsbedarf zur Sicherung als Standort für den Einzelhandel. Durch den Umbau und die Neugestaltung im Straßenraum wurden die Voraussetzungen für ein attraktives Umfeld für den Einzelhandel geschaffen.
In Bezug auf die Beschränkung von Spielhallen und Wettbüros geht die Stadt sehr umfassend vor:
So wird versucht, die Eigentümer bei Modernisierungen ihrer Gebäude über eine im Grundbuch einzutragende Dienstbarkeit zu verpflichten, nach erfolgter Modernisierung keine Vergnügungsstätten im Gebäude zu etablieren.
Bei Nutzungsänderungen, z.B. von Ladeneinheiten in Spielhallen, ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich. Wenn das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt, ist zusätzlich noch eine sanierungsrechtliche Genehmigung notwendig. Und diese kann aufgrund des Sanierungsziels „Vermeidung von Spielhallen“ versagt werden. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wurde auch schon in mehreren Fällen mit diesem Mittel erfolgreich versagt.
30.01.15, 14:34 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Außerdem soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen und Wettbüros, durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Zuffenhausen“ (Zu 251) weiter eingeschränkt werden. Künftig sind Spielhallen und Wettbüros nur noch in einem abgegrenzten Bereich der Unterländer Straße ausnahmsweise zulässig. Um eine räumliche Häufung zu verhindern, müssen Spielhallen und Wettbüros zudem einen Abstand von 100 m zueinander einhalten und sind nur noch in Unter- und Obergeschossen zulässig. Somit kann das negative Erscheinungsbild, das durch Lichtwerbung, zugeklebte Schaufenster und große Werbeplakate im Erdgeschoss entsteht, verhindert werden. Die Auslegung des Bebauungsplanes Zu 251 ist derzeit in Vorbereitung. Die Änderungen treten erst mit Satzungsbeschluss (vsl. 1. Halbjahr 2016) in Kraft.
30.01.15, 14:34 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Weitere Phasen ansehen
Verkehrsthemen dominieren
Bei der Bürgerversammlung im Stadtbezirk Zuffenhausen haben vor allem Verkehrsthemen die Diskussion bestimmt. Die Fragen aus der Mitte der über 300 Besucherinnen und Besucher drehten sich um Belastungen durch Verkehrslärm ebenso wie um Tempolimits und sichere Straßenübergänge für Kinder oder den Takt von Buslinien. Aber auch Fragen zum Interims-Fernbusbahnhof, zur geplanten Biogasanlage und zum Jugendtreff wurden gestellt.
OB hebt Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs hervor
Fragen zur Auffahrt Friedrichswahl und Zazenhausen
Auch der Stadtteil Zazenhausen stand im Mittelpunkt vielfältiger Fragen. So wurden unter anderem die Nahversorgung, die Nahverkehrsanbindung, die Schulversorgung und der Jugendtreff thematisiert.
Wo die Bürgermeister Fragen der Bürger nicht sofort klären konnten, sicherten sie die Überprüfung und Beantwortung schriftlich zu.
Weitere Informationen zum Vorhaben
- Einladung - Einwohnerversammlung Zuffenhausen 2015 (PDF)
- Protokoll - Einwohnerversammlung Zuffenhausen 2015 (PDF)
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon: (0711) 216-60381
E-Mail: nina.dreher@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart