Einwohnerversammlung Zuffenhausen 2015
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 12.01.15 bis 02.03.15 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Zuffenhausen |
Im Dialog mit der Stadtspitze
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Zuffenhausen hatten am Montag, 2. März 2015, die Möglichkeit, mit der Stadtspitze über Fragen ihres Bezirks zu sprechen. Der Bezirksvorsteher stellte die Entwicklungen der letzten Jahre vor und gab einen Ausblick in die Zukunft. Danach ging Oberbürgermeister Fritz Kuhn auf ausgewählte Themen ein und stellte sich den Fragen der Teilnehmer.Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks hatten die Möglichkeit, sich bereits vor der Veranstaltung in die Themen der Einwohnerversammlung über ein Online-Beteiligungsverfahren einzubringen: Hier auf dem Web-Portal der Landeshauptstadt konnten sie über Themenvorschläge abstimmen und eigene Wünsche einbringen.
Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Zuffenhausen konnten an der Online-Befragung teilnehmen.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen voranmelden
Hier hatten die Bürgerinnen und Bürger aus Zuffenhausen die Möglichkeit vom 26. Januar bis 15. Februar 2015 nicht nur neben den vorgeschlagenen Themen auch Fragen zu anderen Bereichen zu stellen. Sie konnten diese direkt an die Stadtverwaltung richten, die zu jeder Frage Stellung nahm.
Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Zuffenhausen konnten an der Online-Befragung teilnehmen.
Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister und der Bezirksvorsteher besprechen?
- Alle Beiträge 73
- Soziales 13
- Kultur 1
- Bildung 10
- Umwelt 3
- Verkehr 25
- Flächennutzung/Bauplanung/Infrastruktur 8
- Sonstiges 13
Erbitte Auskunft über die Regularien hinsichtlich der Lautstärke (subjektiv als laut empfunden) und der Häufigkeit (auch nachts) des Glockenläutens der Kirchen in Zuffenhausen sowie zu Möglichkeiten der Einflussnahme darauf. Dank und Gruß!
Moderationsteam
Bei der Beurteilung von Kirchenglockengeläut wird zwischen dem Zeitläuten und dem täglichen Gebetsläuten bzw. liturgischem Glockengeläut unterschieden.
Zeitläuten
Das Zeitläuten (Stundenschläge) von Kirchenglocken wird als sogenanntes „nicht-sakrales Geläut“ behandelt; es unterliegt grundsätzlich den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen, so dass dadurch keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden dürfen. Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden oder erheblich zu belästigen. Ob schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, ist unter Berücksichtigung der geltenden Lärmrichtwerte (siehe hierzu www.stuttgart.de / Umwelt & Entsorgung / Lärm / Lärmbelästigungen / Immissionsrichtwerte) der Gebietsart (z.B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet usw.) zu beurteilen.
Wir empfehlen, sich bei Lärmbelästigungen durch Kirchenglockengeläut zunächst direkt mit der jeweiligen Kirchengemeinde in Verbindung zu setzen.
Liturgisches Glockengeläut
Unter liturgischem Glockengeläut (Angelusläuten) ist das in der Regel 3x täglich (morgens, mittags und abends) stattfindende Gebetsläuten zu verstehen, das insgesamt aus 3x3 Glockenschlägen und einem etwas längerem Abschlussgeläut besteht und in der Regel bis zu einigen Minuten dauert. In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes „kultisches Geläut“, das anders beurteilt wird, da hier die Kirchentradition das Ruhebedürfnis des Einzelnen überwiegt und in der Regel eine zumutbare, sozialadäquate und ortsübliche Einwirkung darstellt.
16.02.15, 22:24 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Weitere Phasen ansehen
Verkehrsthemen dominieren
Bei der Bürgerversammlung im Stadtbezirk Zuffenhausen haben vor allem Verkehrsthemen die Diskussion bestimmt. Die Fragen aus der Mitte der über 300 Besucherinnen und Besucher drehten sich um Belastungen durch Verkehrslärm ebenso wie um Tempolimits und sichere Straßenübergänge für Kinder oder den Takt von Buslinien. Aber auch Fragen zum Interims-Fernbusbahnhof, zur geplanten Biogasanlage und zum Jugendtreff wurden gestellt.
OB hebt Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs hervor
Fragen zur Auffahrt Friedrichswahl und Zazenhausen
Auch der Stadtteil Zazenhausen stand im Mittelpunkt vielfältiger Fragen. So wurden unter anderem die Nahversorgung, die Nahverkehrsanbindung, die Schulversorgung und der Jugendtreff thematisiert.
Wo die Bürgermeister Fragen der Bürger nicht sofort klären konnten, sicherten sie die Überprüfung und Beantwortung schriftlich zu.
Weitere Informationen zum Vorhaben
- Einladung - Einwohnerversammlung Zuffenhausen 2015 (PDF)
- Protokoll - Einwohnerversammlung Zuffenhausen 2015 (PDF)
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon: (0711) 216-60381
E-Mail: nina.dreher@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart