Der Löwenmarkt ist das Zentrum Weilimdorfs. Foto: Thomas Hörner
Stuttgart-Weilimdorf

Einwohnerversammlung Weilimdorf 2025

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum26.05.2025 bis 21.07.2025
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Weilimdof

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung Weilimdorf 2025

Die zweite Einwohnerversammlung im Jahr 2025 findet am Montag, 21. Juli 2025 im Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf statt.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 26. Mai bis 10. Juni 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Weilimdorf thematisiert werden sollen.
 
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 11. Juni bis 03. Juli 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Weilimdorf an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
 
 
Phase 2

Fragen stellen

11.06.2025 bis 03.07.2025

Hier haben Sie die Möglichkeit konkrete Fragen vom 11. Juni bis 03. Juli 2025 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Weilimdorf einzureichen, oder ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Weilimdorf Fragen voranmelden können.

beendet

Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.

Bei der Aufnahme von Asylanten konnte in S-Weilimdorf kurzfristig in den letzten Jahren der Bedarf an Wohnraum durch die Errichtung von Container-Häusern oder entsprechenden Systembauten für derzeit ca. 1.104 Menschen gedeckt werden?
Können diese o.g. Wohnungen - wenn die Zahlen an Asylanten zurückgehen - nicht auch zumindest zeitweise für Obdachlose etc. genutzt werden?

Moderationsteam

Die Unterbringung und Beratung geflüchteter und wohnungsloser Menschen ist eine zentrale Aufgabe des Amts für Soziales und Teilhabe. Bisher waren diese Aufgaben auf vier verschiedene Abteilungen innerhalb des Amtes verteilt und wurden jeweils eigenständig bearbeitet. Am 1. Oktober 2024 wurde deshalb die Abteilung „Soziale Wohnhilfen und Prävention“ gegründet, in der die Hilfen für beide Zielgruppen gebündelt wurden.
Ziel der neuen Abteilung ist es, die vorhandenen Mittel gut zu nutzen und damit auch flexiblere Möglichkeiten bei der Belegung der Gebäude zu haben. Erste Engpässe bei akut obdachlosen Kindern und ihren Familien sowie im Bereich der Notaufnahme von alleinstehenden Personen konnten bereits erfolgreich bewältigt werden.
Derzeit gibt es im Bereich der Unterbringung geflüchteter Menschen noch ca. 1500 Menschen in teuren Notunterkünften. Diese müssen, auch nach Maßgabe des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg, prioritär abgebaut werden.
Nicht alle Gebäude die für die Unterbringung geflüchteter Menschen vorgesehen sind, können auch zur Unterbringung obdachloser Personen genutzt werden. Unterkünfte für geflüchtete Menschen können befristet auf Gebieten gebaut werden die eigentlich für die Gewerbenutzung ausgewiesen sind. Im Baugesetzbuch gibt es hierfür eine Sonderregelung (§ 246 BauGB). Diese Sonderregelung gilt nur für Flüchtlingsunterkünfte. Für die Gruppe der obdachlosen Personen gilt diese Ausnahme nicht.

18.07.25, 07:22 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Weilimdorfs engagierte Bürgerschaft: OB Frank Nopper sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich den Fragen der Bevölkerung gestellt

Blick auf das Podium mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.
Volles Podium: Zur Einwohnerversammlung in Weilimdorf kam die Stuttgarter Bürgermeisterriege vollzählig und stand Rede und Antwort. Foto: Fabrice Reichelt/Stadt Stuttgart
In der vollbesetzten Lindenbachhalle haben die Bürgerinnen und Bürger von Weilimdorf am Montag, 21. Juli 2025, einen schlagfertigen Oberbürgermeister Frank Nopper erlebt. Die Themen bei der Einwohnerversammlung waren dabei alles andere als unkritisch.

„Wir haben eines gemeinsam. Ich verstehe manche Dinge auch nicht“, pflichtet Oberbürgermeister Frank Nopper einem jungen Vater bei, der fragt, warum der beliebte Waldkindergarten gegen den Naturschutz verstoßen soll. Frank Nopper kann zwar nicht helfen, aber er zeigt nach dem Verweis auf die Gesetzeslage Verständnis, wie oft an diesem Abend. Vor allem beim Thema Landeserstaufnahmestelle (LEA). Noch ist es nicht entschieden, aber die Zeichen stehen für eine solche im Gewerbegebiet von Weilimdorf, dem zweitgrößten in Stuttgart. Sorgen werden laut und der Unmut darüber, neben den drei bestehenden Flüchtlingsunterkünften jetzt auch noch eine Einrichtung mit 2000 Plätzen zu erhalten. Nopper antwortet, man werde darauf einwirken, zumindest eine Flüchtlingsunterkunft aufzulösen sowie die Anzahl der LEA-Bewohner möglichst gering zu halten und die Aufenthaltsdauer zu befristen.

Markus Rothfuß, Abteilungspräsident im zuständigen Regierungspräsidium in Karlsruhe, versucht zu beruhigen: „Wir werden den Puls spüren, den sie haben.“ Bürgermeister Clemens Maier verweist auf das Sicherheitskonzept des Landes. Was die Debatte um die Anzahl der Flüchtlingsunterkünfte in Weilimdorf betrifft, so bitten Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann und Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann die Bürgerschaft weiter um Verständnis. Die Innenstadt sei weniger belastet als die Aussenbezirke, weil es dort an Platz fehle. Keine Entlastung ist auch bei der 2016 eingerichteten Unterkunft Steinröhre in Hausen in Sicht. Die sollte nach zehn Jahren schließen, wird aber bis Ende Juli 2027 verlängert. Im Bezug auf die Belastung des Stadtbezirkes verspricht Alexanda Sußmann dennoch: „Wir arbeiten dran.“
 
Das ist auch die Losung bei einem anderen Thema, dem Walz-Areal, einem Gelände westlich der Solitudestraße. Seit zehn Jahren träumen die Weilimdorfer von der Bebauung – mit einem Bürgerhaus, einer Sporthalle, einer Musikschule, der Volkshochschule oder einem Lehrschwimmbecken. Baubürgermeister Peter Pätzold informiert, dass die Machbarkeitsstudie Ende des Jahres fertig sein soll.

Edeltraud John wirbt mit einem Plakat für ein Bürgerhaus. Sie hat bereits erlebt, dass bürgerschaftliches Engagement zur Sanierung des Alten Rathauses und anderer Gebäude geführt hat und bedankt sich dafür bei den Vertretern der Stadt. Dass sie dieses Engagement jetzt für die Realisierung eines Bürgerhauses einsetzt, verleitet OB Nopper zu einem weiteren für Heiterkeit sorgenden Spruch: „Dank ist die stärkste Form der Bitte!“

Aufgefordert schnell zu handeln werden die Stadtvertreter beim Thema Sauberkeit und Sicherheit in Weilimdorf, zu denen sich auch Technikbürgermeister Dirk Thürnau äußert. Kritik kommt am Glasfaserausbau. Der starte in Weil-imdorf noch dieses Jahr, informiert der Erste Bürgermeister Fabian Mayer. Dem Thema desolater Zustand der Mensa im Solitude-Gymnasium wiederum nimmt sich Schulbürgermeisterin Isabel Fezer an .

Vieles wird angesprochen und auch von der Riege der anwesenden Bürgermeister beantwortet, vieles mitgenommen zur Bearbeitung. Die letzte Frage aber beantwortet Oberbürgermeister Frank Nopper noch vor Ort. Wird die Stadt helfen, das katholische Gemeindezentrum Salvator in Giebel zu retten? Frank Noppers „Jein“ fällt diplomatisch aus: „Wir haben etwas mit der katholischen Kirche gemeinsam: uns geht beiden das Geld aus.“
 
Das Protokoll zur Einwohnerversammlung können Sie hier herunterladen:

Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben

Frau Koppatz
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-6383
E-Mail:   poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​