Einwohnerversammlung Degerloch 2024
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | 26.08.2024 bis 14.10.2024 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Degerloch |
Einwohnerversammlung Degerloch 2024
Schon vor Beginn der Veranstaltung konnten Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
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Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Gewerbebetriebe gehören in Gewerbegebiete und nicht in Wohngebiete! Wir werden täglich mit Lärm und Schmutz belästigt. Die Fa. Rockenstein hat sich mitten im Wohngebiet niedergelassen und Bauschutt- und Altschrott- Container vor unseren Fenstern aufgestellt, wo sie täglich Schmutz und tosenden Lärm verursacht. Außerdem stören die vielen LKW Anlieferungen, die auch nachts den Betrieb beliefern. Mehrere Beschwerden beim Umweltamt und Gewerbeamt haben nichts gebracht. Wann fängt die Stadt Stuttgart endlich an sich um die Belange der Bürger zu kümmern und sie zu schützen? Wann passiert hier endlich etwas?
Moderationsteam
Antwort des Amts für Umweltschutz:
Sie hatten sich mit Ihrer Beschwerde über den Betrieb D+S Rockenstein bereits im Mai 2024 an das Amt für Umweltschutz gewandt. Das Amt für Umweltschutz hat daraufhin am 25.06.2024 das Baurechtsamt eingebunden und um baurechtliche Überprüfung gebeten. Im Ergebnis teilte das Baurechtsamt am 03.09.2024 dem Amt für Umweltschutz mit, dass keine planungsrechtliche Grundlage gesehen werde, um gegen den Betrieb vorzugehen. Insofern ist der Betrieb lt. der Einschätzung des Baurechtsamts am Standort Gomaringer Straße 4 A zulässig.
Anschließend wurde der Betrieb am 12.09.2024 durch das Amt für Umweltschutz überprüft. Im Ergebnis konnten während der Überprüfung des Betriebes vor Ort keinerlei Verstöße oder Missstände festgestellt werden.
Wie das Amt für Umweltschutz Ihnen in der Antwort-Email am 30.09.2024 bereits mitteilte, wurde der Betrieb aufgefordert, in den Morgen- und Abendstunden zwingend darauf zu achten, dass lärmende Tätigkeiten, insbesondere laute Gespräche, lautes Türenschlagen, zu unterbleiben sind. Zu unterbleiben ist auch ein lautes Einwerfen von Bauschutt und Altschrott. Die Mitarbeiter sind hierzu in regelmäßigen Abständen wiederholend einzuweisen. Vor Ort konnte festgestellt werden, dass sich die Container für Bauschutt nicht mehr vor Ihrem Grundstück befinden. Die Aufstellung wurde in einem anderen Bereich des Betriebsgrundstücks vorgenommen.
Abschließend wurde der Betrieb darauf hingewiesen, dass Anlieferungen vor 6 Uhr zu unterbleiben sind. Hierzu habe der Betrieb bereits alle Lieferanten angeschrieben und diese aufgefordert, vor 6 Uhr keine Anlieferungen mehr vorzunehmen.
Aufgrund der Feststellungen vor Ort, sieht das Amt für Umweltschutz keine Grundlage für weitere immissionsschutzrechtliche Maßnahmen um gegen den Betrieb vorzugehen.
Antwort des Baurechtsamts:
Aufgrund der Frage wird nun das Baurechtsamt die Situation aufgreifen, prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen einleiten.
Grundsätzlich ist aufgrund der planungsrechtlichen Grundlage eine gewerbliche Nutzung an dem Standort nicht generell unzulässig.
10.10.24, 10:21 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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