Degerloch. Foto. Ute Schmidt-Contag/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Degerloch

Einwohnerversammlung Degerloch 2024

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum26.08.2024 bis 14.10.2024
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner von Degerloch

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung Degerloch 2024

Die zweite Einwohnerversammlung im Jahr 2024 findet am Montag, 14. Oktober 2024 um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Degerloch, in der Turnhalle der Internationalen Schule statt.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung konnten Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wurde in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 26. August bis 8. September 2024 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Degerloch thematisiert werden sollen.
 
Anschließend hatten Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 9. bis 29. September 2024 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Degerloch an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen stellen

09.09.2024 bis 29.09.2024

Hier hatten Sie die Möglichkeit, konkrete Fragen vom 9. bis 29. September 2024 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Degerloch einzureichen, oder Ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Degerloch Fragen voranmelden können.

beendet

Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.

Gewerbebetriebe gehören in Gewerbegebiete und nicht in Wohngebiete! Wir werden täglich mit Lärm und Schmutz belästigt. Die Fa. Rockenstein hat sich mitten im Wohngebiet niedergelassen und Bauschutt- und Altschrott- Container vor unseren Fenstern aufgestellt, wo sie täglich Schmutz und tosenden Lärm verursacht. Außerdem stören die vielen LKW Anlieferungen, die auch nachts den Betrieb beliefern. Mehrere Beschwerden beim Umweltamt und Gewerbeamt haben nichts gebracht. Wann fängt die Stadt Stuttgart endlich an sich um die Belange der Bürger zu kümmern und sie zu schützen? Wann passiert hier endlich etwas?

Moderationsteam

Antwort des Amts für Umweltschutz:
Sie hatten sich mit Ihrer Beschwerde über den Betrieb D+S Rockenstein bereits im Mai 2024 an das Amt für Umweltschutz gewandt. Das Amt für Umweltschutz hat daraufhin am 25.06.2024 das Baurechtsamt eingebunden und um baurechtliche Überprüfung gebeten. Im Ergebnis teilte das Baurechtsamt am 03.09.2024 dem Amt für Umweltschutz mit, dass keine planungsrechtliche Grundlage gesehen werde, um gegen den Betrieb vorzugehen. Insofern ist der Betrieb lt. der Einschätzung des Baurechtsamts am Standort Gomaringer Straße 4 A zulässig.

Anschließend wurde der Betrieb am 12.09.2024 durch das Amt für Umweltschutz überprüft. Im Ergebnis konnten während der Überprüfung des Betriebes vor Ort keinerlei Verstöße oder Missstände festgestellt werden.

Wie das Amt für Umweltschutz Ihnen in der Antwort-Email am 30.09.2024 bereits mitteilte, wurde der Betrieb aufgefordert, in den Morgen- und Abendstunden zwingend darauf zu achten, dass lärmende Tätigkeiten, insbesondere laute Gespräche, lautes Türenschlagen, zu unterbleiben sind. Zu unterbleiben ist auch ein lautes Einwerfen von Bauschutt und Altschrott. Die Mitarbeiter sind hierzu in regelmäßigen Abständen wiederholend einzuweisen. Vor Ort konnte festgestellt werden, dass sich die Container für Bauschutt nicht mehr vor Ihrem Grundstück befinden. Die Aufstellung wurde in einem anderen Bereich des Betriebsgrundstücks vorgenommen.

Abschließend wurde der Betrieb darauf hingewiesen, dass Anlieferungen vor 6 Uhr zu unterbleiben sind. Hierzu habe der Betrieb bereits alle Lieferanten angeschrieben und diese aufgefordert, vor 6 Uhr keine Anlieferungen mehr vorzunehmen.

Aufgrund der Feststellungen vor Ort, sieht das Amt für Umweltschutz keine Grundlage für weitere immissionsschutzrechtliche Maßnahmen um gegen den Betrieb vorzugehen.


Antwort des Baurechtsamts:
Aufgrund der Frage wird nun das Baurechtsamt die Situation aufgreifen, prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen einleiten.
Grundsätzlich ist aufgrund der planungsrechtlichen Grundlage eine gewerbliche Nutzung an dem Standort nicht generell unzulässig.

10.10.24, 10:21 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Pia Müller
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-80644
E-Mail:   poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
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Abteilung Kommunikation
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