Einwohnerversammlung Degerloch 2024
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | 26.08.2024 bis 14.10.2024 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Degerloch |
Einwohnerversammlung Degerloch 2024
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Nach dem Transparenzregister soll sich die Grundsteuer in etwa bei 156 - 172 % bewegen. Das würde eine Erhöhung um ca. 214 % - 247 % bedeuten. M.E. ist dies unverhältnismäßig. Welche Gebühr kann man schon in dieser Höhe erhöhen ? Dann liest man noch in der Zeitung, dass aus der Mitte des neuen Gemeinderats die Meinung vertreten wird, die Grundsteuer zu erhöhen, um die Investitionen der Stadt zu finanzieren. Vielleicht sollte man schauen, ob Ausgaben reduziert werden können. Eine zu hohe Grundsteuer belasten auch die Mieter; wie soll das dann eine Familie wieder bezahlen ? Wie stellt sich die Verwaltung es vor, zu reagieren, wenn ein Eigentümer (Rentner) solche Erhöhungen nicht finanzieren kann ? Vielleicht kann die Grundsteuer auch in Stufen über mehrere Jahre erhöht werden ?
Moderationsteam
Für die Verwaltung ist der Gemeinderatsbeschluss aus dem Oktober 2022 bindend, wonach die Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral erhoben werden soll. Aufkommensneutralität bedeutet, dass sich das Grundsteueraufkommen insgesamt für Stuttgart nicht verändern soll.
Zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen können sich durchaus deutliche Verschiebungen ergeben.
Neben den unbebauten Grundstücken werden im neuen Bewertungsverfahren insbesondere die Grundstücke höher belastet, die im bisherigen (verfassungswidrigen) Bewertungsverfahren bei einer verkehrswertorientierten Betrachtung sehr niedrig bewertet waren, nämlich große Grundstücke in guter Lage mit kleineren und älteren Gebäuden. Die Beseitigung derartiger sachlich nicht gerechtfertigter Bewertungsunterschiede war ein wesentliches Ziel der Grundsteuerreform. Deswegen scheidet ein teilweiser Erlass von Grundsteuer bei deutlichen Erhöhungen aus. Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass die Grundsteuer in vielen Fällen unbezahlbar sein wird. Bei Sozialleistungen werden die Kosten des Wohnens, zu denen auch die Grundsteuer gehört, in der Regel voll übernommen.
Der Gemeinderat wird voraussichtlich im November den neuen Hebesatz festlegen und die entsprechende Satzung für das Jahr 2025 beschließen.
14.10.24, 10:37 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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