Degerloch. Foto. Ute Schmidt-Contag/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Degerloch

Einwohnerversammlung Degerloch 2024

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum26.08.2024 bis 14.10.2024
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner von Degerloch

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung Degerloch 2024

Die zweite Einwohnerversammlung im Jahr 2024 findet am Montag, 14. Oktober 2024 um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Degerloch, in der Turnhalle der Internationalen Schule statt.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung konnten Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wurde in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 26. August bis 8. September 2024 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Degerloch thematisiert werden sollen.
 
Anschließend hatten Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 9. bis 29. September 2024 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Degerloch an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen stellen

09.09.2024 bis 29.09.2024

Hier hatten Sie die Möglichkeit, konkrete Fragen vom 9. bis 29. September 2024 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Degerloch einzureichen, oder Ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Degerloch Fragen voranmelden können.

beendet

Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.

Nach dem Transparenzregister soll sich die Grundsteuer in etwa bei 156 - 172 % bewegen. Das würde eine Erhöhung um ca. 214 % - 247 % bedeuten. M.E. ist dies unverhältnismäßig. Welche Gebühr kann man schon in dieser Höhe erhöhen ? Dann liest man noch in der Zeitung, dass aus der Mitte des neuen Gemeinderats die Meinung vertreten wird, die Grundsteuer zu erhöhen, um die Investitionen der Stadt zu finanzieren. Vielleicht sollte man schauen, ob Ausgaben reduziert werden können. Eine zu hohe Grundsteuer belasten auch die Mieter; wie soll das dann eine Familie wieder bezahlen ? Wie stellt sich die Verwaltung es vor, zu reagieren, wenn ein Eigentümer (Rentner) solche Erhöhungen nicht finanzieren kann ? Vielleicht kann die Grundsteuer auch in Stufen über mehrere Jahre erhöht werden ?

Moderationsteam

Für die Verwaltung ist der Gemeinderatsbeschluss aus dem Oktober 2022 bindend, wonach die Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral erhoben werden soll. Aufkommensneutralität bedeutet, dass sich das Grundsteueraufkommen insgesamt für Stuttgart nicht verändern soll.

Zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen können sich durchaus deutliche Verschiebungen ergeben.

Neben den unbebauten Grundstücken werden im neuen Bewertungsverfahren insbesondere die Grundstücke höher belastet, die im bisherigen (verfassungswidrigen) Bewertungsverfahren bei einer verkehrswertorientierten Betrachtung sehr niedrig bewertet waren, nämlich große Grundstücke in guter Lage mit kleineren und älteren Gebäuden. Die Beseitigung derartiger sachlich nicht gerechtfertigter Bewertungsunterschiede war ein wesentliches Ziel der Grundsteuerreform. Deswegen scheidet ein teilweiser Erlass von Grundsteuer bei deutlichen Erhöhungen aus. Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass die Grundsteuer in vielen Fällen unbezahlbar sein wird. Bei Sozialleistungen werden die Kosten des Wohnens, zu denen auch die Grundsteuer gehört, in der Regel voll übernommen.

Der Gemeinderat wird voraussichtlich im November den neuen Hebesatz festlegen und die entsprechende Satzung für das Jahr 2025 beschließen.

14.10.24, 10:37 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Pia Müller
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-80644
E-Mail:   poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​