Einwohnerversammlung Degerloch 2024
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | 26.08.2024 bis 14.10.2024 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Degerloch |
Einwohnerversammlung Degerloch 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie kann es sein, dass die Fahrradfahrer in Stuttgart-Degerloch glauben die Gehwege würden ihnen alleine gehören, sie rasen mit einer extrem hohen Geschwindigkeit über die Gehwege, welche eigentlich vorrangig den Fussgängern gehören sollten.
Nach eingehender Recherche habe ich festgestellt, dass die Fahrradfahrer, wenn überhaupt, auf den Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.
Ich fühle mich als Fussgänger in Degerloch bedroht durch auf den Gehsteigen herumrasenden Fahrradfahrern und bitte sie dafür zu sorgen, dass die Fahrradfahrer, da wo Fussgänger und Radfahrer sich den Gehweg teilen Schilder aufgestellt werden, auf welchen die Radfahrer aufgefordert werden in Schrittgeschwinigkeit zu fahren, dies sollte natürlich dann auch kontrolliert werden, wenn man als Fussgänger Fahrradfahrer darauf anspricht behaupten sie das stimmt nicht, wo steht das? Ich denke hier ist großer Aufklärungsbedarf notwendig.
Ebenso rasen Radfahrer einfach den Gehweg entlang der Karl-Pfaff-Strasse in Richtung Obere Weinsteige runter, so dass man als aus einem Haus kommender Passant ebenso um sein Leben fürchten muss - dies sollte ebenfalls unterbunden werden.
Noch ein Hinweis um Geld in die Kasse zu bekommen.
Wenn man die Ampel an der Kreuzung Karl-Pfaff-Strasse/Obere Weinsteige, Höhe Haus Karl-Pfaff-Strasse 60 zu einer Rotlicht/Geschwindigkeitsmessampel umbauen würde könnte man sicher viel Geld und viele Führerscheine kassieren. Die Autofahrer sehen grün und beschleunigen extrem, damit sie es bei grün schaffen und werden dann trotzdem geblitzt und der Führerschein ist weg - dies würde auch den Verkehr beruhigen, da viele nicht mehr fahren dürften und dies wäre sicher auch wieder gut fürs Klima.
Wäre schön, wenn diese Punkte ein Thema werden könnten, dies würde auch der Allgemeinheit helfen.
Vielen Dank und viele Grüsse
Dagmar Cavadini
Heinrich Jobi
Es wäre gut, sich nur auf ein Thema zu begrenzen, damit eine Zustimmung gezielt genutzt werden kann.
10.09.24, 10:55 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Holzhobel
Zum Thema Fahrradfahrer auf dem Gehweg. Es ist korrekt, dass Radfahrer auf freigegebenem Gewehg Schritt Geschwindigkeit fahren müssen. Deshalb ist das auch Quatsch.
Beispiel Reutlinger Str.: Dort ist man als Fahrradfahrer der Dumme: Auf der Strasse ist Tempo 50 und die Autofahrer regen sich über einen auf. Auf dem Gehweg muss man Schrittgeschwindigkeit fahren und kommt nicht voran. Zudem sind dort ständig Roller oder parkende Autos im Weg.
Deshalb: Tempo 30 auf der Reutlinger Str. und anderswo, damit die Differenz Geschwindigkeit zw. Auto und Fahrrad nicht so hoch ist, und auf dem Gehweg das Fahrradfahren nicht erlauben.
12.09.24, 19:35 , 2 Zustimmungen , 1 Kommentare [Kommentare einblenden]
Moderationsteam
Die Reutlinger Straße ist als Sammelstraße für die rechts und links liegenden Wohngebiete sowie als Erschließung des Stadtteils Hoffeld Teil des sog. Vorbehaltsstraßennetzes, auf dem laut den Festlegungen der Straßenverkehrsordnung in der Regel Tempo 50 gilt. Es sind beidseitig gut ausgebaute Gehwege vorhanden, der Schulweg verläuft teilweise über die Reutlinger Straße und deren 4 signalisierten Fußgängerquerungen jeweils im Abstandt von 200-300 Metern. Die Reutlinger Straße wird sowohl im Tempo-50 als auch im Bereich der T-30 Beschränkung vor dem kath. Kindergarten bzw. des Hospizes regelmäßig überwacht. Vor allem die Geschwindigkeit im Bereich Tempo 50 (die im übrigen als Höchstgeschwindigeit nur unter günstigsten Bedingungen gefahren werden darf) liegt mit einer Überschreitensquote von 0,5 % deutlich unter dem Durchschnitt der Geschwindigkeitsüberschreitungen in Degerloch von 5,5 %. Keine außergewöhnliche Gefahrenlage - auch nicht durch die gemeinsame Nutzung des Straßenraums durch Auto und Fahrradfahrer - die eine Herabsetzung der Geschwindigkeit rechtfertigen würde.
14.10.24, 10:42 , 0 Zustimmungen
Moderationsteam
Fahrradfahrer dürfen Gehwege nach entprechender Freigabe (ZZ 1041 "Rad frei" oder gemeinsamer Geh-und Radweg Z. 240 StVO) mit Schrittgeschwindigkeit bzw. mit mäßiger/angepasster Geschwindigkeit befahren. Diese allgemein gültige Regel wird leider nicht immer beachtet - daraus abzuleiten, dass alle Gehwege mit Verboten beschildert werden müssen, ist nicht zielführend, sondern führt zu einer Überbeschilderung und dadurch zu weniger Beachtung. Die von der Stadtverwalung ins Leben gerufene Kampagne "Miteinander läufts besser" setzt auf gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer, um gelassen, respektvoll und vor allem sicher ans Ziel zu kommen. Weitere Informationen unter www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/miteinander laeufts-besser/. Zum Punkt Karl-Pfaff-Straße: Die Beschwerdelage über das unerlaubte Befahren des Gehweges in Abwärtsrichtung ist unauffällig, der Hinweis wurde aber an die Fahrradstaffel des Polizeipräsidiums Stuttgart weitergeleitet mit der Bitte, die Örtlichkeit im Rahmen der personellen Möglichkeiten zu überwachen.
14.10.24, 10:40 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon: (0711) 216-80644
E-Mail: poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
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Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Moderationsteam
Die Reutlinger Straße ist als Sammelstraße für die rechts und links liegenden Wohngebiete sowie als Erschließung des Stadtteils Hoffeld Teil des sog. Vorbehaltsstraßennetzes, auf dem laut den Festlegungen der Straßenverkehrsordnung in der Regel Tempo 50 gilt. Es sind beidseitig gut ausgebaute Gehwege vorhanden, der Schulweg verläuft teilweise über die Reutlinger Straße und deren 4 signalisierten Fußgängerquerungen jeweils im Abstandt von 200-300 Metern. Die Reutlinger Straße wird sowohl im Tempo-50 als auch im Bereich der T-30 Beschränkung vor dem kath. Kindergarten bzw. des Hospizes regelmäßig überwacht. Vor allem die Geschwindigkeit im Bereich Tempo 50 (die im übrigen als Höchstgeschwindigeit nur unter günstigsten Bedingungen gefahren werden darf) liegt mit einer Überschreitensquote von 0,5 % deutlich unter dem Durchschnitt der Geschwindigkeitsüberschreitungen in Degerloch von 5,5 %. Keine außergewöhnliche Gefahrenlage - auch nicht durch die gemeinsame Nutzung des Straßenraums durch Auto und Fahrradfahrer - die eine Herabsetzung der Geschwindigkeit rechtfertigen würde.
14.10.24, 10:42 , 0 Zustimmungen