Einwohnerversammlung Zuffenhausen 2023
Dialog zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern und der Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: ab 28.08.2023 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Zuffenhausen |
Einwohnerversammlung in Zuffenhausen
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Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Marconistrasse keine 30iger Zone ist, zumindest bis zur Grundschule. Die Strasse gehört zu einem Wohngebiet und ist keine Durchgangsstr.! Die Schwieberdingerstr. ist begrenzt auf 40km/h aus Umweltgründen, doch die Abgase machen wohl um die Marconistr. einen Bogen!!
Für LKWs, Linienbusse, Lastwagen, Motorräder und vor allem getunte Autos ist diese Strasse eine neue Theodor-Heuss-Str. geworden. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung, kein Zebrastreifen und keine Blitzer gebieten dem Wahnsinn einhalt!!
Selbst die Tatsache, dass es ein Schulweg für Grundschüler ist, einige Sportplätze, ein Freibad und die Jugendfarm, sowie der Kletterpark angesiedelt ist, zu denen sehr viele Kinder ständig diesen Weg nehmen, um ihre Schulpflicht oder an dem sportlichen Ausgleich teilnehmen zu können, sieht das Ordnungsamt als nicht relevant, etwas dagegen zu tun.
Es muss erst etwas passieren, dass sich was ändert, war die Antwort vor längerer Zeit.
Desweitern ist den Anliegern schon seit langer Zeit ein Dorn im Auge die Parksituation!
Viele Mitarbeiter der umliegenden Firmen, wie auch Autos deren Inhaber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, parken als Nichtanlieger in unseren Straßen im Stadtgebiet Stadtpark. Anwohner haben keine Möglichkeit vernünftig noch parken zu können, bekommen Strafzettel, die eigentlich nicht für sie bestimmt wären.Sehr ägerlich, aber auch diesbezüglich werden wir alleingelassen.
Moderationsteam
Die Marconistraße ist im Stadtnetz als Vorbehaltsstraße (Hauptverkehrsstraße) eingestuft, da sie eine Erschließungsfunktion für Firmen sowie den Freizeitbereich der Schlotwiese erfüllen muss. Eine Einbeziehung in eine Tempo 30-Zonen-Regelung war daher nicht umsetzbar. Im Bereich der Grundschule am Stadtpark gilt zwischen der Straße Schlotwiese/Bei der Eiche und der Wendeschleife seit Langem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Die städtische Verkehrsüberwachung führt in der Marconistraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch. Die dabei festgestellte Überschreitungsquote liegt bei 9,1%. Das Vorbehaltsstraßennetz in Stuttgart weist eine durchschnittliche Überschreitungsquote von 4,5 % auf.
Bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen über dem Gesamtdurchschnitt ist zu bemerken, dass die Überschreitungen überwiegend im Bereich bis 15 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Die festgestellten Spitzenwerte entsprechen denen anderer Vorbehaltsstraßen im Stadtgebiet und zeigen in dieser Hinsicht keine Auffälligkeiten. Die Straßen mit überdurchschnittlichen Überschreitungsquoten werden bei der Einsatzplanung für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung besonders berücksichtigt.
Die Beschränkung der von der Marconistraße abzweigenden Straßen auf Anliegerverkehr wurde eingeführt, um unerwünschten Schleichverkehr und Fremdparker fernzuhalten. Bei einem geparkten Fahrzeug, auch mit auswärtigem Kennzeichen, kann allerdings nicht festgestellt werden, ob der Fahrer die Anliegereigenschaft berechtigt beansprucht hat. Der Wunsch, möglichst wohnortnah einen freien Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum vorzufinden, ist nachvollziehbar. Sofern aber keine legalen freien Parkplätze in der Nähe zur Verfügung stehen, müssen ggf. Mehrwege in Kauf genommen werden.
Nach derzeitigem Stand ist keine zeitnahe Einführung des Parkraummanagements im Bereich Am Stadtpark geplant. Das liegt daran, dass die letzte Untersuchung in diesem Wohngebiet eine Parkraumauslastung sowohl tagsüber als auch nachts von deutlich unter 100 Prozent ergab. Somit konnte zum damaligen Zeitpunkt kein Parkraummanagement eingeführt werden. Allerdings läuft bereits eine Folgeuntersuchung in Zuffenhausen, die zum einen die Wirkung des Parkraummanagements im neuen Teilgebiet Zu1 untersucht, zum anderen aber auch Verdrängungen in anliegende Wohngebiete aufzeigen soll. Sollte sich dann ein erheblicher Parkdruck feststellen lassen, wäre die rechtliche Grundlage erfüllt, um weitere Planungen anzustoßen. Mit Ergebnissen ist frühestens im kommenden Jahr zu rechnen.
Für die Marconistraße ist kein Verbot der Einfahrt (Verkehrszeichen 260) geregelt. Somit steht der öffentliche Verkehrsraum allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen zum Parken zur Verfügung, sofern dies nicht durch eine besondere Verkehrsregelung eingeschränkt wird. Kontrollen in Straßen mit Verbot der Einfahrt betreffen im Übrigen den fließenden Verkehr, die Überwachung dieser Regelung liegt daher maßgeblich in der Zuständigkeit der Polizei. Die Beschäftigten der städtischen Verkehrsüberwachung verfügen aufgrund der fehlenden Kompetenz über kein erforderliches Anhalterecht.
13.10.23, 09:14 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Einwohnerversammlung Zuffenhausen: Verständnis auf beiden Seiten
Weitere Informationen zum Vorhaben
- Einladung Einwohnerversammlung Zuffenhausen 16. Oktober 2023 (PDF)
- Protokoll Einwohnerversammlung Zuffenhausen 16. Oktober 2023 (PDF)
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