Einwohnerversammlung Zuffenhausen 2023
Dialog zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern und der Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
---|---|
Zeitraum | für Beteiligung: ab 28.08.2023 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Zuffenhausen |
Einwohnerversammlung in Zuffenhausen
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Zuffenhausen ist ja ohne Frage eine hässliche Stadt. Warum wird nichts zur Verschönerung getan? Es müssten doch genügend Gelder durch Gewerbesteuereinnahmen vorhanden sein.
Mein Vorschlag:
Komplette Umgestaltung der Unterländerstraße zur Fußgängerzone mit Begrünung, als Mittelpunkt der Stadt, das würde eine enorme Lebensqualitätssteigerung für alle bringen.
Maga1973
Diesen Vorschlag finde ich super, allerdings sollte die Sauberkeit auf Sauberkeit auch von den dort ansässigen Lebensmittelmärkte gewahrt werden war ja leider nicht wirklich der Fall ist. Der Vorschlag würde vielen in Zuffenhausen gefallen.
17.09.23, 17:30 , 5 Zustimmungen , 1 Kommentare [Kommentare einblenden]
Moderationsteam
Die Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Stuttgart muss für die Einhaltung folgender Verordnung sorgen:
Gemäß der Verordnung 852/2004 müssen Lebensmittelbetriebe Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle so rasch wie möglich aus Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, entfernt werden, damit eine Anhäufung dieser Abfälle vermieden wird.
Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle sind in verschließbaren Behältern zu lagern, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können der zuständigen Behörde gegenüber nachweisen, dass andere Behälterarten oder andere Entsorgungssysteme geeignet sind. Diese Behälter müssen angemessen gebaut sein, einwandfrei instand gehalten sowie leicht zu reinigen und erforderlichenfalls leicht zu desinfizieren sein.
Es sind geeignete Vorkehrungen für die Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen zu treffen. Abfallsammelräume müssen so konzipiert und geführt werden, dass sie sauber und erforderlichenfalls frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden können. Gerne überprüfen wir nach Bürgerhinweisen vor Ort die Zustände im Rahmen unserer Zuständigkeit.
Für anderweitigen Müll auf der Straße vor den Lebensmittelmärkten ist die Lebensmittelüberwachung nicht zuständig.
12.10.23, 14:22 , 0 Zustimmungen
Krückel
Guter Grundgedanke, dann müssen aber auch Parkplätze geschaffen werden, nicht das die Einkaufsgeschäfte von den Kunden abgeschnitten werden
17.09.23, 19:13 , 0 Zustimmungen , 2 Kommentare [Kommentare einblenden]
Annette Michl
es gibt sicher Untersuchungen darüber, wieviel Geld in einer Fußgängerzone liegen bleibt im Vergleich zu Einkaufsstraßen. Die Königsstraße will sicher niemand mehr zu einer vierspurigen Straße machen, wie das früher mal war
19.09.23, 18:31 , 0 Zustimmungen
Moderationsteam
Zahlreiche Studien der letzten Jahre in deutschen Städten haben gezeigt: Die Befürchtungen des Einzelhandels, bei fehlenden Parkplätzen drohten Umsatzeinbrüche und die Einkaufsstraßen würden ohne Autoverkehr generell veröden, sind nicht gerechtfertigt. Im Gegenteil: Weniger Autoverkehr bringt mehr Aufenthaltsqualität, die Besuchshäufigkeit und die Verweildauer der Besucher/innen nimmt tendenziell zu.
Das Shoppingverhalten verändert sich zunehmend – weg von reinen Versorgungseinkäufen hin zum Einkaufen als Freizeitaktivität und Erlebnis, da sind sich alle Experten einig. Daher wird die Aufenthaltsqualität und der Wohlfühlcharakter einer Einkaufsstraße weiter an Bedeutung gewinnen.
Einzelhändler überschätzen vielerorts den Anteil ihrer Kundinnen und Kunden, die mit dem Auto zum Einkaufen kommen. Eine Studie des Instituts für transformative Nachhaltigkeitsforschung (Potsdam) ergab am Beispiel von zwei Berliner Einkaufsstraßen, dass Nichtautofahrer (Fahrrad, Fußgänger, ÖPNV) für 91 % der Gesamtumsätze verantwortlich sind.
Im internationalen Raum haben weitere Studien bestätigt: Dort, wo der Autoverkehr reduziert wurde zugunsten des Ausbaus der Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger, wachsen die Einzelhandelsumsätze leicht. Die erschwerte Erreichbarkeit mit dem Auto wird durch ein deutliches Plus an neuen Kundinnen und Kunden, die alternative Verkehrsmittel nutzen und die Aufenthaltsqualität schätzen, mehr als kompensiert.
Relativierend muss betont werden, dass sich die Studienlage weitgehend auf Innenstädte bezieht. Für Nebenzentren außerhalb der Kernstädte, in denen die Nahversorgung weiterhin eine überproportionale Bedeutung hat (Bäckerei, Apotheke, Ärzte etc.), liegen vergleichbare Studienergebnisse nicht vor. Hier müssen die individuellen, lokalen Rahmenbedingungen, Angebots- und Bevölkerungsstruktur, ÖPNV-Erreichbarkeit sowie weitere Einflussfaktoren in der Abwägung gründlich betrachtet werden.
16.10.23, 07:41 , 0 Zustimmungen
Stuttgart-Rot
Die Unterländerstraße ist doch erst aufwändig umgestaltet worden. Eine Fußgängerzone wäre der Tod für die Einzelhändler.
18.09.23, 11:04 , 0 Zustimmungen , 2 Kommentare [Kommentare einblenden]
agricola
Genau das wurde auch vor der Umgestaltung der Unterländer Straße von manchen Einzelhändlern gesagt, weshalb dann in der Unterländer Straße viele Parkplätze geschaffen wurden. Doch wo sind diese Einzelhändler heute? Also kann das mit den Parkplätzen ja wohl nicht stimmen. Das Gegenteil ist richtig.
19.09.23, 22:23 , 0 Zustimmungen
FraPe
Wer geht denn in Zuffenhausen eibkaufen? Also bestimmt niemand von außerhalb Zuffenhausens, also niemand mit dem Auto...
20.09.23, 12:56 , 0 Zustimmungen
netk
Gute Idee, die Unterländer Straße lädt in ihrem heutigen Zustand nicht wirklich zum Verweilen oder Einkaufen ein.
Zu viel Durchgangsverkehr und zu verdreckt sind die Gehwege. Die AWS kehrt zu selten, den Läden scheint es egal zu sein.
In den Blumenbeeten stehen entweder Autos, die Kisten der Läden oder sie werden als Hundetoilette genutzt.
18.09.23, 11:48 , 6 Zustimmungen , 2 Kommentare [Kommentare einblenden]
Annette Michl
Den Emil-Schuler-Platz könnte man sicher auch verweilfreundlicher gestalten, mit vielen Bäumen.
19.09.23, 18:33 , 1 Zustimmungen
Moderationsteam
Gemäß der "Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart" sind die Anlieger für die Reinigung der Gehwege zuständig.
Zusätzliche Bäume auf dem Emil-Schuler-Platz zu pflanzen, ist aufgrund der Bestandssituation (bereits vorhandene Bäume, Leitungen und Stadtbahn im Untergrund, oberirdische Verkehrsräume) leider nicht möglich.
09.10.23, 08:31 , 0 Zustimmungen
Zuffenhausen35
Die Unterländerstraße nach dem Vorbild der Stuttgarter Straße in Feuerbach als Einbahnstraße umzugestalten wäre eine Möglichkeit mehr Fläche für Passanten und Begrünung zu schaffen und dennoch die Zufahrt und Durchfahrt mit dem Auto zu erhalten. Die Aufenthaltsqualität würde definitiv steigen und eventuelle Ansiedlungen von Geschäften nach sich ziehen, die nicht der x-te Gemüseladen oder Schnellimbiss wären. Bspw. wäre eine Befahrung nur von Ost (unten) nach West (oben) denkbar und die Rückführung des Verkehrs erfolgt über die Zabergäu bzw. Burgunder/Ludwigsburgerstraße.
28.09.23, 00:11 , 1 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Einwohnerversammlung Zuffenhausen: Verständnis auf beiden Seiten
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- Einladung Einwohnerversammlung Zuffenhausen 16. Oktober 2023 (PDF)
- Protokoll Einwohnerversammlung Zuffenhausen 16. Oktober 2023 (PDF)
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Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
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Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Moderationsteam
Die Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Stuttgart muss für die Einhaltung folgender Verordnung sorgen:
Gemäß der Verordnung 852/2004 müssen Lebensmittelbetriebe Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle so rasch wie möglich aus Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, entfernt werden, damit eine Anhäufung dieser Abfälle vermieden wird.
Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle sind in verschließbaren Behältern zu lagern, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können der zuständigen Behörde gegenüber nachweisen, dass andere Behälterarten oder andere Entsorgungssysteme geeignet sind. Diese Behälter müssen angemessen gebaut sein, einwandfrei instand gehalten sowie leicht zu reinigen und erforderlichenfalls leicht zu desinfizieren sein.
Es sind geeignete Vorkehrungen für die Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen zu treffen. Abfallsammelräume müssen so konzipiert und geführt werden, dass sie sauber und erforderlichenfalls frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden können. Gerne überprüfen wir nach Bürgerhinweisen vor Ort die Zustände im Rahmen unserer Zuständigkeit.
Für anderweitigen Müll auf der Straße vor den Lebensmittelmärkten ist die Lebensmittelüberwachung nicht zuständig.
12.10.23, 14:22 , 0 Zustimmungen
Gemäß der Verordnung 852/2004 müssen Lebensmittelbetriebe Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle so rasch wie möglich aus Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, entfernt werden, damit eine Anhäufung dieser Abfälle vermieden wird.
Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle sind in verschließbaren Behältern zu lagern, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können der zuständigen Behörde gegenüber nachweisen, dass andere Behälterarten oder andere Entsorgungssysteme geeignet sind. Diese Behälter müssen angemessen gebaut sein, einwandfrei instand gehalten sowie leicht zu reinigen und erforderlichenfalls leicht zu desinfizieren sein.
Es sind geeignete Vorkehrungen für die Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen zu treffen. Abfallsammelräume müssen so konzipiert und geführt werden, dass sie sauber und erforderlichenfalls frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden können. Gerne überprüfen wir nach Bürgerhinweisen vor Ort die Zustände im Rahmen unserer Zuständigkeit.
Für anderweitigen Müll auf der Straße vor den Lebensmittelmärkten ist die Lebensmittelüberwachung nicht zuständig.