Einwohnerinnen und Einwohner haben wieder die Gelegenheit mit der Stadtspitze ins Gespräch zu kommen und Themen zu diskutieren. Foto: Max Kovalenko/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Münster

Einwohnerversammlung Münster 2023

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: ab 22.05.2023
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Münster

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung in Münster

Zur Einwohnerversammlung in Münster waren am Montag, 10. Juli 2023, um 19 Uhr alle Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks in die Sporthalle des Kultur- und Sportzentrums Stuttgart-Münster eingeladen.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung konnten Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wurde in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 22. Mai bis 5. Juni 2023 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd thematisiert werden sollen.
 
Anschließend hatten Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 6. bis 26. Juni 2023 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Münster an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen konnten.
Phase 2

Fragen voranmelden

06.06.2023 bis 26.06.2023

Hier haben Sie die Möglichkeit vom konkrete Fragen 6. Juni bis bis 26. Juni 2023 für die Einwohnerversammlung in Münster einzureichen, oder ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Münster Fragen voranmelden können.

beendet

Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister und der Bezirksvorsteherin besprechen?

Verschmutzung durch den Betrieb von Komfortöfen

Ich weis, daß das Thema vielen Münsteranern nicht gefallen wird. Aber es ist lebenswichtig.

Die Gesundheitsgefährdung und Verschmutzung von Mensch, Tier und Natur durch Hausbrand, überwiegend von Holzöfen.
Münster ist insbesondere aufgrund der dichten Bebauung, seiner topografischen Lage und der Einfluß der Meteorologie nicht für den Betrieb von Holzöfen geeignet. Die Gesundheitsgefährdung ist nicht sichtbar, aber giftig und richbar. An vielen Orten und Stellen in Münster, an Häusern, Hauswänden, Hausdächern, an Mauern, an alten Bänken und am Boden sind die Ablagerungen zu sehen ( von den Vermögensschäden noch gar nicht geredet ). Schauen Sie sich in Münster um. Es wird Ihnen auffallen.

Meistens sind von diesen katastophalen Auswirkungen die Betreiber der Öfen selbst nicht direkt betroffen. Das sind meistens die Nachbarn in der Umgebung die das erleiden müssen.

Warum pralt die Stadt mit Umweltschutz und Umweltfreundlichkeit und dem Fortschritt beim Prestigeobjekt Hauptstätterstr.?

obwohl

Hausbrand, insbesondere Holzöfen, und das ist inzwischen bekannt, größere Gesundheitgefährder und Umweltverschmutzer als der Autoverkehr sind. Holzöfen können in der Praxis nicht umweltfreundlich betrieben werden! Das ist Fakt. Hier tut die Stadt nichts.

Es ist absolut nicht zu verstehen, warum in Zeiten der Klimawende die größten Umweltverschmutzer ohne Not noch in Betrieb sind.

Daher mein Apell an die Besitzer und Betreiber von Komfortöfen und an die Stadt Stuttgart:

Legen Sie die Komfortöfen, die nicht als alleinige Wärmequelle im Haushalt dienen. still.

Ich hoffe, daß die oben Angesprochenen hoffentlich die Gesundheit Ihrer Mitbürger und den Umweltschutz höher bewerten als den Komfort einer „wohligen Wärme“. Der Nachbar atmet das Gift ein und hat den Gestank, und dies an kalten Tagen möglicherweise rund um die Uhr. Und wenns ein schönes kaltes Wochende zum erholen ist, dann natürlich auch. Gute Luft? Nicht in S-Münster.!

An die Mitbürger in Münster: stellen Sie Ihren Komfortofen ab?

und an die Stadt Stuttgart: Wann machen Sie Ernst und schützen Ihre Bürger und die Umwelt vor einem der größten Umweltsünden? Vor dem nächsten Herbst und Winter?

Wie ist Ihre Antwort?

Moderationsteam

Grundsätzlich gilt: Jedes Verbot braucht eine gesetzliche Grundlage. Die Stadt Stuttgart hat keine Ermächtigung hier eigene Verbote auszusprechen. Die Rechtslage ist wie folgt:

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hatte im Januar 2017 für das Stadtgebiet Stuttgart die "Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen" erlassen. Danach war der Betrieb von Komfortkaminen für feste Brennstoffe jeweils im Zeitraum 15. April bis 15. Oktober verboten, wenn die Gefahr drohte, dass der Grenzwert für Feinstaub überschritten wurde. Diese Verordnung ist jedoch zum 15.07.2022 außer Kraft getreten. Da die Feinstaubbelastung seit Jahren messbar zurückgegangen ist und die Grenzwerte eingehalten werden, hatte sich das Land entschieden, die Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen nicht zu verlängern.

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2012 die "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung)" geändert und insbesondere die Staub-Grenzwerte für Holzfeuerungsanlagen verschärft. Feuerungsanlagen, die zum Zeitpunkt der Verordnung bereits betrieben wurden und die neuen Grenzwerte nicht einhalten können, müssen entweder mit einem Filter nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Dabei hängt der Zeitpunkt für die Nachrüstung oder Außerbetriebnahme vom Alter der Anlage ab. Die ältesten Anlagen mussten schon bis Ende 2014 nachgerüstet werden oder ihren Betrieb einstellen. Jüngere Anlagen können nur noch bis Ende 2024 betrieben werden, dann greifen auch für diese die strengeren Regelungen zum Umweltschutz. Die Stadt Stuttgart kann darüber hinaus keine weitergehenden Regelungen treffen.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin müssen Feuerungsanlagen vor Inbetriebnahme abnehmen. Sie prüfen dabei, ob die Abluft nach den gesetzlichen Vorgaben in den freien Luftstrom abgeleitet wird. Ist das der Fall, sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten. Falls eine Feuerungsanlage dennoch erhebliche Immissionen verursacht, sollte das Amt für Umweltschutz informiert werden. Wesentlich sind Angaben über Art, Zeitdauer und Häufigkeit der Immissionen. Das Amt für Umweltschutz wird dann veranlassen, dass die Anlage und der Brennstoffvorrat überprüft werden.

10.07.23, 12:16 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Im Dialog mit Oberbürgermeister Frank Nopper und den Fachbürgermeistern haben die Münstermer hitzig diskutiert

Blick auf die Bürgermeisterriege
Auf dem Podium, von links: Bürgermeisterin Alexandra Sußmann, Bürgermeister Thomas Fuhrmann und Bürgermeister Peter Pätzold, Bezirksvorsteherin Renate Polinski, Oberbürgermeister Frank Nopper, Bürgermeisterin Isabel Fezer und Bürgermeister Clemens Maier. Foto: Ferdinando Iannone
Münster, der kleinste Stadtbezirk Stuttgarts, sei viel größer, als es auf den ersten Blick scheine: „Dieses Bewusstsein ist in der Stadtverwaltung erhalten geblieben“, sagte Oberbürgermeister Frank Nopper gleich zur Begrüßung.

Rund 180 Besucher waren am Montag, 10. Juli 2023, bei sommerlicher Hitze in das Kultur- und Sportzentrum Münster gekommen, um bei der Einwohnerversammlung den direkten Austausch mit OB Nopper und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zu suchen. Die Riege stand zweieinhalb Stunden lang Rede und Antwort, den Münstermern brannten viele Themen auf den Nägeln.

Gleich die erste Wortmeldung zielte auf das Thema Kitaplätze ab, und es war nicht die letzte zu dem Thema. Da Geburtenrate und Personalmangel gleichermaßen steigen, hat sich der Versorgungsgrad bei der Kleinkindbetreuung in Münster von 52 Prozent im Jahr 2013 auf 41 Prozent verschlechtert.

Personalengpässe gebe es in allen Kommunen, so Jugendbürgermeisterin Isabel Fezer: „Wir tun alles dafür, den Beruf attraktiver zu machen.“ In den vergangenen Jahren hat die Stadt zudem neue Kita-Gebäude in der Au- und Moselstraße errichtet oder saniert. „Aktuell bemüht sich die Verwaltung darum, die Finanzierung des Brandschutzes im KiFaZ Freibergstraße zu sichern, damit nach der Sanierung alle Gruppen wieder dort einziehen können“, so Nopper.

Ganz konkrete Hilfe sagte der für Liegenschaften zuständige Bürgermeister Thomas Fuhrmann dem Vater zu, der sich nach Zwischenfällen am Kitazaun um die Kinder sorgt: Ob nicht ein Sichtschutz mehr Sicherheit böte? „Wir kommen mit einem Vorschlag auf den Bezirksbeirat zu“, versprach Fuhrmann.

Das zweite große Thema war Verkehr in all seinen Ausprägungen: Parkende LKW im Wohngebiet, zu lange Rotphasen an Ampelanlagen, achtlos abgelegte E-Tretroller. „Der ­Gemeinderat hat kürzlich die Konzessionsvergabe neu beschlossen“, sagte Ordnungsbürgermeister Clemens Maier. Ab September gelten für die Verleihfirmen strengere Regeln, was Aufstellen und Rückgabe der E-Scooter angeht.

OB Nopper sagte außerdem zu, sich für das „Herzensprojekt Ortsbus“ einzusetzen. „Sofern der Gemeinderat zustimmt, könnte der ab Dezember fahren“, beantwortete Bezirksvorsteherin Renate Polinksi die Frage einer Seniorin. Auch dem Ärger über Radler wurde Luft gemacht, von denen immer mehr immer zügiger unterwegs seien. „Wo möglich, versuchen wir Fuß- und Radwege zu trennen“, sagte Baubürgermeister Peter Pätzold.

Weitere Themen waren Fernwärme (Pätzold: „Ende des Jahres soll die Wärmeplanung für die Gesamtstadt beschlossen werden.“) und die Wiedereröffnung des Schwimmbads, das an der Sanierung des Pflegezentrums hängt. Angesprochen auf die Hitze in der Veranstaltungshalle, in der auch Schüler turnen, und die Nachrüstung einer Kühlmöglichkeit, sagte Bürgermeisterin Fezer: „Das Thema nehme ich gerne mit.“

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Mareike Stephan
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-81960
E-Mail:   mareike.stephan@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​